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Verfasst am: 09.12.08, 19:30 Titel: Ab wann gilt eine Verjährung?
Liebe Forengemeinde,
angenommen es gibt folgenden Fall:
A kauft ein Grundstück von B.
Lt. aktueller Flurkarte ist aber Nachbars ( C ) Zaun, 1,90m zu weit
auf B seinem Grundstück.
C sagt, das dies schon seit 1980 so ist, und alles verjährt ist, weil B hätte
dagegen Einspruch einlegen müssen ( lt.§ 1004 BGB ).
Es gäbe auch ein Urteil: OLG Köln 14.11.1993, 11 U 136/93 in ZMR 1994, 115
Aber aus diesem werde ich nicht schlau, bzw. finde dafür keine Anwendung.
Gibt es denn dafür eine Verjährungsgrenze?
Oder zählt die aktuelle Flurkarte?
Egal wieviel mal die Besitzer wechseln?
Ob ab 1855 oder 2008?
Ist denn die Flurstückskarte ausschlaggebend?
Denn man hat ja Grunderwerbssteuer und jährlich Grundsteuer bezahlt.
Danke für die Antworten und einen schönen Abend _________________ Gruss
Joshi1964
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 10.12.08, 08:33 Titel:
Die Flurstückgrenzen gelten immer, dafür gibt es keine Verjährung.
Sowas gab es mal im Mittelalter ist aber schon seit Jahren abgeschafft worden....
In besagtem Urteil geht es um die Verjährungsfrist um das Beseitigungsrecht eines Giebelfesnters und eines Fallrohres. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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