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Mietwagen: Vollkasko wirds nur genannt, ist es aber nicht

 
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Jochen_K
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 23:17    Titel: Mietwagen: Vollkasko wirds nur genannt, ist es aber nicht Antworten mit Zitat

Darf man die Versicherung eines Mietwagens "Vollkasko" nennen, wenn man selbst
bei unverschuldetem Schaden (Baum fällt um) eine Selbstbeteiligung von 750 € in jedem Fall
zahlen muss (also nicht nur anteilig) ??

Grenzt das nicht an Betrug ?
Eine Selbstbeteiligung ist zwar üblich, aber auch ohne Verschulden ?
Da fragt man sich doch wofür man den Versicherungsbetrag bezahlt.

Zumindest ist doch der Begriff "Vollkasko" irreführend , oder?
(wurde erst nach langer Diskussion mit dem Vermieter deutlich). Geschockt Böse
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jochen,

veilleicht handelt es sich um eine Vollkasko mit hohem SB, z.B. 1.000 EUR? Sowas gibts.

Dann aber noch die Frage, warum ist der Baum umgestürzt? Wenn der Baum aufgrund Sturm auf das Auto stürzt, würde es sich um einen Teilkaskoschaden handeln, und da wären so hohe SB eher unüblich.
Wenn der Baum aber schon auf der Straße liegt (egal ob wegen Sturm oder sonstwas) und man fährt dagegen, dann ist die Vollkasko zuständig, und hier ist die Frage nach der Höhe der Selbstbeteiligung von Bedeutung.

Grüße, Mogli
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Jochen_K
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der umfallende Baum war nur ein Beispiel, das vom Vermieter genannt wurde.
Dasselbe würde gelten, wenn Passanten einen Kratzer hinterlassen würden (anonym).
Zum Vertragsschluss ist es daher nicht gekommen.

Bei EUROPCAR trägt man bis 750 € den Schaden in jedem Fall selbst.

Bei HERTZ hieß es , nur anteilig bis 750 € gemäß Schadens-Liste.

Aber in beiden Fällen soll sich der Mieter auch dann beteiligen,
wenn ihn kein Verschulden trifft.
Das finde ich völlig inakzeptabel, zumindest darf man so etwas nicht "Vollkasko" nennen,
oder ?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Man sagt immer so schön "die Vollkasko übernimmt Schäden, die man an seinem Fahrzeug selbst verschuldet". Das stimmt aber nur bedingt, es ist lediglich eine Erklärungsmöglichkeit für Kunden, um die verschiedenen Versicherungssparten voneinander abzugrenzen.

Tatsächlich ist die Vollkasko für alle Schäden zuständig, die nicht über die Haftpflichtversicherung bzw. die Teilkasko abgerechnet werden- egal wer den Schaden verursacht hat (es gibt Ausnahmen, die unter gar keinen Versicherungsschutz fallen, aber die sind hierbei erstmal uninteressant).

Beispiel: Mein Fahrzeug steht geparkt auf einem Supermarktparkplatz. Als ich von meinem Einkauf wiederkomme, sehe ich, dass am Kotflügel meines Wagens eine Beule ist, die vorher nicht da war. Weit und breit ist niemand zu sehen, der den Schaden verursacht hat. Es gibt auch keine Zeugen dafür.

In dem Fall bleibe ich entweder auf meinem Schaden sitzen oder beanspruche Leistungen aus der Vollkasko (was ich mir natürlich zweimal überlege, da ich in dem Fall hochgestuft werde und somit im nächsten Jahr mehr bezahlen muss).

Genauso fällt auch Vandalismus darunter, da gibts immer das nette Beispiel mit den Halbstarken, die einen Schlüssel durch den Lack ziehen und damit die komplette Autoseite verkratzen.

Es ist also richtig, wenn die Mietwagenanbieter diese Absicherung "Vollkasko" nennen. Es ist nur fragwürdig, inwiefern Sie für Schäden aufkommen müssen, die Sie nicht selbst verursacht haben (z. B. bei Vandalismus). Aber das wird sicherlich in den AGB's der Anbieter geregelt sein.
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Jochen_K
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 21:27    Titel: Vollkasko heißt doch , dass Fahrlässigkeit gedeckt ist ... Antworten mit Zitat

Danke,
aber langer Text , kurzer Sinn:

Wenn die nicht mal den unverschuldeten Schaden selbst übernehmen wollen,
gerade dann ist doch die Bezeichnung Vollkasko irreführend .

Vollkasko deckt doch in der Regel sogar das (leicht) fahrlässige Verschulden ab , erst
recht das unverschuldete.

Höherstufung ist anderes Thema. Dafür zahl ich ja beim Mietwagen einen hohen Vollkasko-Beitrag.


http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2004/06/29/beitrag7.html
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Mietvertrag steht "Vollkasko mit 750 Euro Selbstbeteiligung", was sollte daran irreführend sein?

Wenn allerdings keinerlei Selbstbeteiligung erwähnt ist, kann wohl auch keine verlangt werden.

Wer ganz sicher gehen will, kann ja beim Vertragsabschluss verlangen, daß ein entsprechender Vermerk auf dem Vertrag angebracht wird. Sollte der Vermieter das ablehnen, unterschreibt man eben nicht.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstbeteiligungsregelungen haben nichts mit Verschulden zu tun.

Vollkasko bedeutet nicht, dass es automatisch keine Selbstbeteiligung gibt, sondern nut, für welche Schadensarten die Versicherung eintritt, FALLS der Schaden eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.

Und nein, das hat auch nichts mit dem gelinkten Artikel zu tun.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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