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Nach Röntgen beim Zahnarzt: Zweitunternehmen will Geld

 
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OneManArmy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 09:06    Titel: Nach Röntgen beim Zahnarzt: Zweitunternehmen will Geld Antworten mit Zitat

Die Patientin ging zum Zahnarzt, um sich einen Stiftzahn erneut einsetzen zu lassen. Damit dies getan werden konnte, musste die Zahnarzthelferin zuerst Röntgenaufnahmen vom Kiefer machen. Dies geschah in der Praxis des gewählten Zahnarztes, allerdings in einem Nebengebäude, das räumlich vom Hauptgebäude getrennt ist.

Die Krankenkasse erhielt die Zahlungsaufforderung für die Behandlung des Stiftzahnes, die Patientin allerdings erhielt eine Rechnung für das Röntgen von einem Institut aus Düsseldorf. Bei Rücksprache mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse erfuhr die Patientin, dass sie diese Rechnung nicht zahlen müsse und sie ignorieren soll.

Inzwischen sind Drohungen von Anwälten, Inkasso-Unternehmen und zuletzt ein Pfändungsbescheid eingegangen.

Wie soll sich die Patientin nun verhalten, wenn sie kein Geld für einen Rechtsbeistand hat?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.08, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal sollte die Patientin lachen, dann die Krankenkasse, die Verbraucherzentrale und vor allem die Ärztekammer informieren. Die Briefe nicht beantworten. Und bei der Ärztekammer - die haben eine Rechts- oder Patientenberatung, oder so etwas ähnliches - sich das weitere Vorgehen erklären lassen.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Was verstehen Sie unter einem Pfändungsbescheid?

mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 24.11.08, 10:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Erst einmal sollte die Patientin lachen, ....


Erst einmal sollte die Patientin genau nachschauen, was sie vereinbart hat. Wenn sie eine private Roentgenuntersuchung vereinbart hat, wird sie die resultierende Rechnung bezahlen muessen.

Lachen, mit Krankenkasse, Verbraucherzentrale oder Aerztekammer zu telefonieren wir die Angelegenheit in solch einem Fall nur verteuern.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das genau so passiert ist, wie oben beschrieben, dann hat die Patientin gar nicht gewußt, dass es sich um eine Extra- oder sogar IGeL-Leistung handelte und dann muss sie nichts bezahlen. Ärzekammer, Verbraucherzentrale und KK kosten erst einmal überhaupt nichts, sind aber zur Auskunft verpflichtet (KK, Ärztekammer), bzw. geben allein schon auf ihren Seiten viele Auskünfte (Verbraucherzentrale).

Dazu kommt, wenn Röntgenuntersuchungen notwendig sind, sind die in aller Regel mit der Praxisgebühr abgedeckt und der Zahnarzt rechnet mit der KK ab. Ausnahme ist die Röntgenuntersuchung der Füllungen, die ist in bestimmten Intervallen von der normalen Praxisgebühr ausgenommen, weil sie im Zuge der unentgeltlichen Jahresuntersuchung mit abgedeckt ist.
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XP30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
... sind aber zur Auskunft verpflichtet (KK, Ärztekammer)....


Wo steht das?

Questor hat folgendes geschrieben::
Ich bin juristischer Laie, hab' von nix Ahnung


*kopfkratz*
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

XP30 hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
... sind aber zur Auskunft verpflichtet (KK, Ärztekammer)....


Wo steht das?
Für die gesetzlichen Krankenkassen in § 13 bis 15 SGB I.
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Newbie2007
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Moin,

Was verstehen Sie unter einem Pfändungsbescheid?

mano


Könnte sich um eine Mahnbescheid handeln. Den darf man allerdings nicht ignorieren; man sollte vielmehr fristgerecht widersprechen.
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