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OLG DUS: Journalistin für legale Aktivitäten verurteilt
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:46    Titel: OLG DUS: Journalistin für legale Aktivitäten verurteilt Antworten mit Zitat

Zitat:
Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Die Journalistin Heike Schrader hatte nur legale Aktivitäten ausgeführt, die angeblich eine terroristische Organisation gestärkt haben soll [...]
Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied der linken türkischen Organisation DHKP-C gewesen zu sein [...]
Allerdings musste der Richter einräumen, dass es für eine Mitgliedschaft in der DHKP-C bei Schrader keine hinreichenden Beweise gibt.

Quelle

Kann mir die Rechtslage jemand erklären? Handelt es sich ev. um ein Gedankenverbrechen? Danke.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden.


Beispiel: Wenn ich der Al Kaida Geld spende, dann ist das ein legaler Vorgang. Allerdings stärke und unterstütze ich damit eine terroristische Organisation und kann somit verurteilt werden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ivanhoe,

gehen wir jetzt zur Märchenstunde über? Mit den Augen rollen

meines Wissens geht es um diesen Artikel: "Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung".

Liebe Grüße

Klaus
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Hallo Ivanhoe,

gehen wir jetzt zur Märchenstunde über? Mit den Augen rollen


Bevor Du jetzt schon wieder so anfängst, empfehle ich Dir das Studium der §§ 129 bis 129b des Strafgesetzbuches! Mit den Augen rollen
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh es immer noch nicht.
Zitat:

In seinem Plädoyer bekräftige der Staatsanwalt..., dass Schrader keine kriminellen Aktivitäten in und für die Organisation nachgewiesen werden konnten und mussten. Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden.


Beispiel: Ich baue eine Schule am Hindukusch. Von den Absolventen studieren zwei Maschinenbau und führen dann in Namen einer Terrororganisation einen komplexen Anschlag durch, für den Schulbildung notwendig ist. Zweifellos wäre die terroristische Organisation durch die Schule letztlich gestärkt worden.

Nach obiger Logik könnte man also für das Bauen einer Schule vor dem OLG Düsseldorf verknackt werden?
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:40    Titel: Politische Motivation vermutet Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Pahl-Rugenstein Verlag und die Autorin vermuten daher Vorsatz bei den Staatsschutzbehörden. In Deutschland wollte Schrader das gerade erschienene Buch "Guantánamo auf Griechisch. Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat" präsentieren. [...]
"Offensichtlich soll eine Debatte über Folter in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erschwert werden", vermutet Schrader, die immer wieder darauf verweist, dass sie sich seit Jahren frei innerhalb der EU bewegt. Dass sie ausgerechnet vor der Lesereise mit "konstruierten" Vorwürfen der Bundesanwaltschaft konfrontiert werde, könne kein Zufall sein.

Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26843/1.html
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Ihr Achim Jäckel
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn diese Schule FÜR eine terroristische Vereinigung gebaut würde, ja.

§ 129, 129a und 129b StGB
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Problem ist das Wörtchen "unterstützt." Mitgliedschaft in der Vereinigung (eine weitere Tat-Alternative) konnte ihr, wie es heißt, nicht nachgewiesen werden. Nach BGH-Rspr soll "Unterstützen" eine Handlung sein, die als Förderung, Stärkung oder Absicherung des spezifischen Gefährdungspotentials der kriminellen/terroristischen Vereinigung wirksam und der Vereinigung vorteilhaft ist (Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 129 Rn. 30).

Ob das hinreichend bestimmt ist, ist zweifelhaft. Hierzu gibt es jedenfalls einige Entscheidungen, ob dies oder jenes ein "Unterstützen" in diesem Sinne bedeutet.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und in diesem Falle war die Unterstützung wohl gegeben!
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint so. Vielleicht wollte der Verteidiger in der allgemeinen Terrorhysterie aber auch nur schlimmeres verhindern. Für eine Be- und Verurteilung ist mir das hier

Zitat:
Die soll sie dadurch begangen haben, dass sie Artikel über die Zustände in der Türkei veröffentlichte, Texte vom Türkischen ins Deutsche übersetzte und auf ihren Namen einen linken türkischen Verlag anmeldete etc.

aber zu knapp.
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da wir aber die genauen Umstände nicht kennen, sollten wir uns kein Urteil darüber erlauben!
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wenn diese Schule FÜR eine terroristische Vereinigung gebaut würde, ja.

Nicht nur, sondern auch wenn sie für die Normalbevölkerung gebaut wurde, man aber irgendwann abzieht und die Taliban wieder übernehmen. Dann verbleibt eine "Förderung und Stärkung" der Taliban.
(Wir bauen ja nicht nur Schulen. Deutschland ist auch weltweit drittgrößter Rüstungsexporteur. Deutsche Wertarbeit für Terroristen in aller Welt. Deutsche Elektroschocker sind ebenfalls weltweit bei Folterern beliebt und daher Marktführer. )

§129, a-b erscheinen ja nach diesem Urteil vielfältig einsetzbar.

Quellen:
Deutsche Elektroschocker für Folterstaaten
Deutschland ist weltweit drittgrößter Rüstungsexporteur
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Ihr Achim Jäckel
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Nicht nur, sondern auch wenn sie für die Normalbevölkerung gebaut wurde, man aber irgendwann abzieht und die Taliban wieder übernehmen. Dann verbleibt eine "Förderung und Stärkung" der Taliban.


Nein. Dann fehlte der Vorsatz der Unterstützung.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Dann fehlte der Vorsatz der Unterstützung.

M. E. ist das Problem schon im objektiven Tatbestand anzusiedeln, indem man zu begründen versucht, dass der Schulbau sozial typisches Verhalten und schon objektiv keine Unterstützungshandlung sei. Aber da liegt mangels hinreichender Bestimmtheit vieles im Dunkeln. Als unterstützend dürfte der Fall zu beurteilen sein, dass eine "Terror-Schule" betrieben wird, an der nur zukünftige Terroristen ausgebildet werden (sollen).
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau!
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