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pluschmouse
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 22:47    Titel: Forenrecht? Antworten mit Zitat

Ist es Rechtens wenn Forenbeiträge gelöscht werden?

Ist es Rechtes, bzw. was kann man machen wenn man im Forum falsch e behauptungen über ein gemacht werden, dann man gespeert wird und dann noch die IP gespeert wird. hatte mich gerade vor ein paar tagen dort angemeldet, un 2-3 Beiträge geschrieben. Es könnte ja in Mode kommen das so schwarze Schafe wie ich man total ausspeert und das auch in der Forenwelt weiter reicht. Und von allen Foren gespeert wird. Ich meine man zahlt ja auch Geld fürs Internet, dafür das man was in Foren eintragen oder sich informieren kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 22:54    Titel: Re: Forenrecht? Antworten mit Zitat

pluschmouse hat folgendes geschrieben::
Ist es Rechtens wenn Forenbeiträge gelöscht werden?

Ist es Rechtes, bzw. was kann man machen wenn man im Forum falsch e behauptungen über ein gemacht werden, dann man gespeert wird und dann noch die IP gespeert wird. hatte mich gerade vor ein paar tagen dort angemeldet, un 2-3 Beiträge geschrieben. Es könnte ja in Mode kommen das so schwarze Schafe wie ich man total ausspeert und das auch in der Forenwelt weiter reicht. Und von allen Foren gespeert wird. Ich meine man zahlt ja auch Geld fürs Internet, dafür das man was in Foren eintragen oder sich informieren kann.


man heute is echt Trollzeit!
das isn Fake da wett ich drauf.
So dumm kann ein einziger Mensch garnicht sein (obwohl in der Zeit von [Wortsperre: Firmenname], RTL und Bildzeitung langsam alles möglich wird.... Die Briten glauben ja auch Hitler sei ne Romanfigur MUHAHAHA)
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 12:47    Titel: Re: Forenrecht? Antworten mit Zitat

Ich glaube was er sagen will ist folgendes:
Du hast in Foren keine Rechte sondern nur Privilegien.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 18:50    Titel: Re: Forenrecht? Antworten mit Zitat

http://www.flick-sass.de/chat.html
Der Betreiber eines jedermann unentgeltlich zur Verfügung gestellten Chat-Forums kann nicht ohne einen gerechtfertigten, sachlichen Grund, insb. der Störung von Betriebsabläufen, einen Benutzer von dem Chat-Forum entsprechend § 1004 BGB in Ausübung seines "virtuellen Hausrechts" ausschließen.

Ein solcher Grund wird nicht bereits durch den allgemeinen Vortrag dargelegt, dass der betroffene Nutzer beleidigende Äußerungen getätigt habe, sofern es sich um das unter den Chat-Beteiligten übliche Verhalten handelt, das von der generellen Nutzungsbefugnis umfasst ist.

Auch die Benutzung eines anderen Pseudonyms, um eine Sperre des Chat-Betreibers zu umgehen, ist keine Störung des Betriebsablaufs, da es jedermann frei steht, verschiedene Pseudonyme zu benutzen-
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 16:38    Titel: Re: Forenrecht? Antworten mit Zitat

Das o.a. Urteil aber nicht falsch verstehen:
Dort wollte der Betreiber den Teilnehmer auf Unterlassung (!) in Anspruch nehmen, d.h. ihm generell den Zugang unter Strafe verwehren. Dem wurde vom Gericht nicht gefolgt.
Es ist daraus jedoch nicht zu entnehmen, daß es dem Betreiber nicht freisteht, eine bel. IP-Adresse oder einen bel. Nick von der Nutzung auszusperren.

Dies entspricht auch anderen Urteilen in dieser Richtung:
Der Betreiber kann einen Nutzer ausschließen, soweit technisch möglich. Er kann den Nutzer aber nicht bei Wiederanmeldung wegen "virtuellen Hausfriedensbruchs" in Anspruch nehmen, solange der Ausschluß nicht begründet war.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 19:12    Titel: Re: Forenrecht? Antworten mit Zitat

Wieso soll das nicht auf umgekehrt gelten?
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