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Schadenfreiheitsklasse nach 10 Jahren erneut zurückgestuft

 
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Rhes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 20:39    Titel: Schadenfreiheitsklasse nach 10 Jahren erneut zurückgestuft Antworten mit Zitat

Hallo,

darf eine Versicherung bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person die Schadenfreiheitsklasse
aufgrund eines Schadenfalls, der vor über zehn Jahren gemeldet wurde, "erneut" zurückstufen, obwohl dies schon damals
von einer anderen Versicherung erfolgt ist?
Die Situation ist wie folgt:

Ich habe vor ca. drei Monaten einen Gebrauchtwagen für meine Eltern gekauft, dabei die SFK meines Vaters übernommen und
den Wagen auf mich versichert. Dieser Wagen war von Anfang an als Zweitwagen geplant, da mein Neuwagen bereits bestellt
war. Die Versicherung meinte, es wäre kein Problem, sobald der Neue da ist, kann man die Versicherung dann ändern, so
dass der Gebrauchtwagen als Zweitwagen versichert wird. Die Rede war von 60% für den Zweitwagen und für den Neuen
SFK 11 mit 40-45%. Soweit so gut.

Der Neuwagen ist nun seit gut drei Wochen da, die Versicherung hat diesen schon erfasst (war ein kurzer Auftritt bei der Versicherung
vor der Anmeldung des Wagens) nur der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, da sie bescheuerte Öffnungszeiten haben und ständig
Probleme mit ihren Rechnern bzw. dem Netzwerk haben (das hat mich schon zwei mal halben Tag Urlaub gekostet, dort anzutanzen).
Der Neuwagen ist, laut mündlicher Zusage der Versicherungsangestellten, Vollkasko versichert...
Ich habe mir das Angebot der Versicherung online zusammengestellt und ausgedruckt, was auch die Diskussionsgrundlage bei
der Versicherung gewesen ist.

Heute erreichte mich ein Schreiben der Versicherung, in dem steht, dass die übernommene SFK um drei Stufen zurückgestuft
wird, weil irgendwann mal vor zehn Jahren von meinem Vater ein Schadensfall gemeldet wurde! Aus den 60% für den Zweitwagen
scheinen auch auf einmal auch 85% zu werden!

Ich will das nicht hinnehmen, dass ich auf einmal von SFK 11 auf SFK 9 zurückgestuft werde und zwar für irgendeinen
Schadensfall der nicht von mir verursacht wurde und vor über zehn Jahren bereits bei meinem Vater zu einer solchen
Zurückstufung geführt hat. Das war irgendein Schaden, den er nicht selbst verursacht hat (irgendwas auf einem Parkplatz,
mit Fahrerflucht)

Was haltet Ihr von dem Ganzen? Darf die Versicherung sowas überhaupt? Kann ich sowas als Grund dafür nehmen, um der
Versicherung eine Kündigung auszusprechen und mich nach einem anderen Versicherer umzuschauen?

PS: Eigentlich hätte ich erwartet, dass ab dem kommenden Jahr SFK 12 für mich gilt und jetzt sowas. Mit den Augen rollen

Gruß,
Rhes
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt für mich persönlich auch etwas kurios. Könnte es nicht eher sein, dass du noch nicht seit mindestens Jahren den Führerschein hast? Übernommen werden können nämlich nur die SFR, die man selber erfahren haben kann.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:28    Titel: Re: Schadenfreiheitsklasse nach 10 Jahren erneut zurückgestu Antworten mit Zitat

Rhes hat folgendes geschrieben::
Das war irgendein Schaden, den er nicht selbst verursacht hat (irgendwas auf einem Parkplatz, mit Fahrerflucht)
Also geht es um den Vollkaskoschutz?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Rhes
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

nein daran liegt es nicht. Der Führerschein habe ich seit Anfang 1997 und die Einstufung in die SFK 11 erfolgte bereits
unter Berücksichtigung des Datums der Fahrerlaubnis... sonst hätte ich SFK 25 oder mehr. Winken
Das dumme an der Geschichte ist, dass in der Filiale was anderes erzählt wird, als das, was jetzt von der Zentrale der
Versicherung kommt. Der Wortlaut des Schreibens ist wie folgt:
Zitat:
Es wird nicht die Schadenfreiheitsklasse (SF) übertragen. Stattdessen berücksichtigen wir den bisherigen Schadenverlauf
und ermitteln die SF, die sich ergeben hätte, wenn Sie ab Mai 1997 einen Vertrag auf Ihren Namen abgeschlossen hätten.
Der Vertrag ist im Jahr 1998 schadenbelastet. Dershalb ergibt sich in der KFZ-Haftpflicht folgende Einstufung ...
SF 9 = 45%

Ihren Versicherungsschutz berührt die verzögerte Dokumentierung nicht.
...
Soll das etwa heissen, dass mein Vater weiterhin seine SFK behält? Irgendwie werde ich nicht schlau daraus. Wenn es so wäre,
könnte man den Zweitwagen auf ihn versichern und im Grossen und Ganze käme ich günstiger weg. Wüsste ich, dass sowas kommt,
hätte ich die Versicherung weiterhin auf meinen Vater laufen lassen. Da ich sowieso die Versicherung seit Jahren zahle
(dafür habe ich quasi einen Leihwagen umsonst gehabt), dachte ich, ich versichere alles auf mich, sorge bei meinen Eltern
immer für vollen Tank und gut ist. Sie sollen mit dem Zeugs gar nicht belastet werden, sondern so fahren, wie sie lustig
sind. So war der Plan...

PS: Übrigens, die Versicherung für den Zweitwagen (der als erster da war), ist bereits mit SF 11 unterschrieben gewesen. So gesehen habe ich
bereits seit zwei Monaten SF 11. Dies wurde aber noch nie bestätigt.
Sch... da entscheidet man sich gegen Direktversicherer, um jemanden zu haben, mit dem man reden kann (das Hin und Her mit dem Erst- und
Zweitwagen war der Grund) und jetzt so ein Mist.

Gruß,
Rhes
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Rhes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:42    Titel: Re: Schadenfreiheitsklasse nach 10 Jahren erneut zurückgestu Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Rhes hat folgendes geschrieben::
Das war irgendein Schaden, den er nicht selbst verursacht hat (irgendwas auf einem Parkplatz, mit Fahrerflucht)
Also geht es um den Vollkaskoschutz?
Nein, Haftpflicht. Bei der alten Karre gab es kein Vollkasko. Aber seit ich es fahre auch nicht mal einen Kratzer. Dafür aber gut 350T km. Winken
Letztendlich war der alte Wagen reif für Schrotthändler, daher der Gebrauchte für meine Eltern.
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Rhes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schon ärgerlich, wenn man wieder paar Jahre braucht, um in eine bessere SF eingestuft zu werden. Dabei habe ich noch nie irgendeinen Schaden verursacht oder selbst einen erlitten.
Wie auch immer, ich werde mit den Typen in der Filiale vor Ort reden. Ich hätte aber gerne Gewissheit, ob die Versicherung im Recht ist oder nicht.
Mann, warum kann man sowas nicht irgendwo nachlesen? Ich suche schon seit über einer Stunde nach passenden Gesetzestexten... Geschockt
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzlich ist dazu m.W. nichts geregelt. Die SFR gehen aus den Bedingungen hervor. Seltsam finde ich es aber auch...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rhes hat folgendes geschrieben::
Es ist schon ärgerlich, wenn man wieder paar Jahre braucht, um in eine bessere SF eingestuft zu werden.
Habe ich das falsch verstanden oder hat man eine bestimmte SFK nicht allein durch die Üebrnahme von einem Dritten bekommen? Anders ausgedrückt: wäre man nicht per se in einer schlechteren SFK, wenn man sich normal versichert hätte?

Rhes hat folgendes geschrieben::
Ich hätte aber gerne Gewissheit, ob die Versicherung im Recht ist oder nicht.
Ich hätte angenommen, die Versicherung bietet die Übernahme einer fremden SFK aus freien Stücken an - und regelt genau so frei auch die Bedingungen dafür.
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Rhes
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Habe ich das falsch verstanden oder hat man eine bestimmte SFK nicht allein durch die Üebrnahme von einem Dritten bekommen? Anders ausgedrückt: wäre man nicht per se in einer schlechteren SFK, wenn man sich normal versichert hätte?

...

Ich hätte angenommen, die Versicherung bietet die Übernahme einer fremden SFK aus freien Stücken an - und regelt genau so frei auch die Bedingungen dafür.
Ich wurde danach gefragt, ob ich in den letzten paar Jahren (um drei ging es, wenn ich mich recht erinnere)
irgendwelche gemeldeten Haftpflichtschäden gehabt hätte. Danach hiess es, OK SF 11 geht klar. Jetzt, nachdem
das ganze ins Rollen gebracht wurde (Vertrag für den einen Wagen bereits vor zwei Monaten unterschrieben,
der andere vor mir), diese absurde Herabstufung. Meine Güte, ich habe von dem Schadensfall erst gestern erfahren,
habe es damals nicht mal mitgekriegt. Das ganze liegt über zehn Jahre her! Wer denkt schon an sowas?
Ausserdem führte dies bereits damals dazu, dass mein Vater zurückgestuft wurde. Das war auch noch ein anderer
Wagen und der Schadensfall wurde über eine andere Versicherung abgewickelt.
Das kann doch nicht angehen, dass der gleiche Schaden mehrfach nachteilig ausgelegt wird. Mit den Augen rollen

PS: Ich habe irgendwie den Eindruck, dass man heutzutage mit den meisten Versicherungen oder Behörden etc. nur
noch über Anwälte reden sollte. Überall wird alles versucht, um den Kunden mit Blödsinn zu belästigen.
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde mit dem neuen Kfz auch die Versicherung gewechselt?

Wenn ja, ergibt sich für mich daraus noch folgende Möglichkeit: Viele Versicherungen haben hinter der SF Einstufung "eigene Prozentsätze" stehen. Weiter stufen sie nach einem Unfall je nach Tarif unterschiedlich zurück, der eine Tarif (oder die eine Versicherung) stuft 4 Jahre die andere 6 Jahre oder mit Rabattretter garnicht zurück.

Bei einem Versicherungswechsel wird jedoch das zugrunde liegende Rabattgrundjahr an die nächste Versicherung übergeben, so das die folgende Versicherung aufgrund der eigenen Tarife die Einstufung vornimmt. So kann es passieren, das z. B. bei Versicherung A ein Rabatt von SF 20 (30 %) mit Rabattretter bestand, aber zwei Unfälle in einem Jahr berechnet werden müssen. Die folgende Versicherung wird dann basierend auf das Rabattgrundjahr z. B. auf SF 8 (50%) einstufen müssen.

Letzeres scheint mir die wahrscheinlichste Antwort auf das genannte Problem zu sein. In einem solchen Falle jedoch eine Änderung zu erreichen halte ich für nahezu unmöglich. Auch eine Haftung des Vertreters halte ich für ausgeschlossen, nachdem dieser sicherlich aufgrund der vorgelegten Unterlagen ein Angebot erstellte und über den Unfall keine Kenntnis erhielt.
_________________
Kind regards

Mike R.
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Rhes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mike R. hat folgendes geschrieben::
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde mit dem neuen Kfz auch die Versicherung gewechselt?
Genau, den alten Wagen abgemeldet, einen Gebrauchten für meine Eltern gekauft (bzw. für mich als Ersatz, bis der Neue kommt) und gleich bei einer anderen Versicherung angemeldet. Vor drei Wochen ist mein Neuer aufgetaucht, der von Anfang an als Erstwagen geplant war. Aus diesem Grund habe ich mich gerade für eine Versicherung mit Filiale bei uns vor Ort entschieden, da es etwas es etwas holprig mit der Anmeldung der Wagen gewesen ist. Der Zweitwagen war nämlich zuerst da.

Ich wollte alle laufenden Verträge meiner Eltern "entmisten", damit sie sich damit nicht beschäftigen müssen. Die Versicherung ging darauf ein. Wir wurde ja gefragt, ob es in den letzten drei bis fünf Jahren einen Haftpflichtschaden gegeben hätte. Da es nicht der Fall ist, hiess es, die SF 11 geht klar und so habe ich den Vertrag unterzeichnet und mein Vater die Erklärung, in der er die Schadenfreiheitsklasse auf mich überträgt. Jetzt die Änderung der "Spielregeln" mit dem Vermerk, dass die Schadenfreiheitsklasse nicht übernommen wird, sondern so getan wird, als ob der Vertrag von Anfang an auf meinen Namen laufen würde und ich im Jahr 1998 einen Unfall gehabt hätte (drei Stufen runter aus SF 9).

Mike R. hat folgendes geschrieben::
Bei einem Versicherungswechsel wird jedoch das zugrunde liegende Rabattgrundjahr an die nächste Versicherung übergeben, so das die folgende Versicherung aufgrund der eigenen Tarife die Einstufung vornimmt. So kann es passieren, das z. B. bei Versicherung A ein Rabatt von SF 20 (30 %) mit Rabattretter bestand, aber zwei Unfälle in einem Jahr berechnet werden müssen. Die folgende Versicherung wird dann basierend auf das Rabattgrundjahr z. B. auf SF 8 (50%) einstufen müssen.

Letzeres scheint mir die wahrscheinlichste Antwort auf das genannte Problem zu sein. In einem solchen Falle jedoch eine Änderung zu erreichen halte ich für nahezu unmöglich. Auch eine Haftung des Vertreters halte ich für ausgeschlossen, nachdem dieser sicherlich aufgrund der vorgelegten Unterlagen ein Angebot erstellte und über den Unfall keine Kenntnis erhielt.
Mal schauen, ich habe einen Termin mit der Versicherung vereinbart, um die Sache zu klären. Mal schauen, was dabei rauskommt.

Danke für die bisherigen Antworten.
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Rhes
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

OK, nur mal zur Info, falls es jemanden interessiert. Ich habe eine andere Versicherung in Anspruch genommen und den Komikern eine Absage geschickt. Damit hat es sich erledigt.
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