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recht.de :: Thema anzeigen - Feststellungsinteresse: Schadenersatz zwingend beziffern ?
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Feststellungsinteresse: Schadenersatz zwingend beziffern ?

 
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:27    Titel: Feststellungsinteresse: Schadenersatz zwingend beziffern ? Antworten mit Zitat

Nochmal eine kleine Nachfrage zum Feststellungsinteresse bei einem Verwaltungsgerichtsverfahren: Ist es zwingend erforderlich, im Rahmen einer FFK den Schadenersatzanspruch für eine beabsichtigte Amtshaftungsklage zu beziffern ?

Oder reicht es aus, wenn nur die Absicht erklärt wird, eine Amtshaftungsklage anzustrengen und diese nicht gänzlich aussichtslos erscheint ?

Vielen Dank.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Da das Ziel ja nur die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme ist, dürfte es dabei lediglich auf das Ziel einer Amtshaftungsklage ankommen, die Höhe müsste also nicht erforderlich sein.

Sicher bin ich mir aber dabei aber auch nicht ganz Winken
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