Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
der A hat an die B eine Wohnung vermietet. Wegen dauernden Zahlungsverzuges und fehlender Mieten wird fristlos vermieterseitig gekündigt und eine Räumungsfrist gesetzt. Diese läßt B ungenutzt verstreichen.
A klagt zunächst nur auf Räumung. B bekommt die Klage zugestellt und geht zur Antragsstelle, wo sie unerheblichen Vortrag zur Akte gibt.
Das Gericht terminiert für 03/2009.
Die Wirksamkeit der Kündigung sowie die Schlüssigkeit und Begründetheit der Klage sind vorauszusetzen. Ebenso ist vorauszusetzen, dass B keine relevanten Einwände gegen die R-klage hat.
Frage: Wie kann A das Verfahren beschleunigen?
Gibts Tricks, wie man sich gg. mit der B dirket einigen kann, damit die Wohnung geräumt bzw. schnell anderweitig vermietet wird?
Zumindestens gibt es keine legalen Wege. Vielleicht kann ein Anwalt zusätzlich Druck aufs Gericht machen. Aber viel bringen wird das meiner Meinung nach nicht. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit B aus der Wohnung zu kaufen. Das könnte preiswerter als ein Prozess sein. Denn wenn bei B nichts zu holen ist, wird A auf den Kosten sitzen bleiben.
Tja...genau soweit bin ich...äääh....ist der A auch bis jetzt:-) Gelde an Mietling kommt nicht in Frage; die Nummer mit den 7 Umzugshelfern und der "freiwilligen" Unterschrift unter der Räumungsbestätigung ist illegal und das Gericht freut sich idR auch nicht über jahreszeitlich abgestimmte Geschenke mit Angabe des Aktenzeichens:-)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.