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Gewerbe Ferienvermietung

 
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:31    Titel: Gewerbe Ferienvermietung Antworten mit Zitat

Hallo,

muß man zur gewerblichen, umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden ?

Falls ja, am Ort der Ferienwohnung oder am Ort des eigenen Wohnsitzes ?

Danke im voraus Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist eindeutig zu beantworten:

es kommt darauf an.

Normalerweise ist die Vermietung eines Grundstücks, Hauses etc.pp. das im eigenen Eigentum steht nur als Verwaltung eigenen Vermögens anzusehen und unterliegt nicht der Gewerbemeldepflicht.

Aber....der Kommentar zur GewO, Landmann/ Rohmer, aus dem C.H.Beck Verlag widmet dieser Frage immerhin fünf Seiten (Rz 28 zu § 14 GewO) ....
....die Dauervermietung an Feriengäste kann u.a. wegen der häufigen Fluktuation (falls zutreffend) durchaus bereits den Tatbestand eines Beherbergungsbetriebes erfüllen, weil durch Bereitstellung, Möblierung, Service, Reinigung etc. vom Vermieter Dienstleistungen und Tätigkeiten geleistet werden , welche über das bei einer langfristigen Vermietung übliche Maß erheblich hinausgehen.

Hab mich gerade mit meiner Kollegin kurzgeschlossen, wir würden die Anmeldepflicht so bejahen und diese dann auch am Ort der Ferienwohnung als Betriebssitz sehen. Ist aber von den genauen Umständen abhängig, deswegen würde ich mich als Betroffener mit der örtlichen Gewerbebehörde kurzschließen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ichs doch geahnt Traurig

Spielt es eine Rolle ob man für die Vermietung, Reinigung usw. ein Vermieterbüro beauftragt oder ist das egal ?

Weil dann ja das Vermieterbüro diese darüber hinaus gehenden Tätigkeiten wahrnimmt.

Zahlt ,man dann auch Gewerbesteuer ?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung was das Steuerrechtliche angeht, ich hatte bisher angenommen, dass man sich als Gewerbetreibender evtl. steuerlich besser steht, als wenn man nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, aber das ist meine laienhafte Sicht der Steuerdinge.

... und der Rest ist wirklich eine Einzelfallbeurteilung.Es kann durchaus in einem Feriengebiet mit zig größeren Ferienwohnungsvermietern der Einzelwohnungsbesitzer nicht als Gewerbebetrieb angesehen werden. Und drei Dörfer weiter will dann die Gewerbebehörde die Anmeldung sehen.

Grüße
Ronny Winken
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

In jedem Fall ist der Gang zur Behörde unerlässlich. Aus Feriengebieten in S-H ist mir bekannt, dass bei Vermietung von Ferienwohnungen andere Abgaben fällig werden.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, mindestens mit einer Fremdenverkehrsabgabe ist sowieso zu rechnen
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zahlt ,man dann auch Gewerbesteuer ?

Die Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer. Jedoch ist ein Freibetrag von 24.500 Euro p.a. zu berücksichtigen.
Sehr unwahrscheinlich, dass man diesen Gewinn mit einer Wohnung im Jahr erreicht Winken
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Die Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer. Jedoch ist ein Freibetrag von 24.500 Euro p.a. zu berücksichtigen.
Sehr unwahrscheinlich, dass man diesen Gewinn mit einer Wohnung im Jahr erreicht Winken


Ok, der Freibetrag wird definitiv (leider) nicht erreicht werden.

Erstmal beruhigend...

Danke an alle fleißigen Antwortgeber Sehr glücklich
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