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Normalerweise ist die Vermietung eines Grundstücks, Hauses etc.pp. das im eigenen Eigentum steht nur als Verwaltung eigenen Vermögens anzusehen und unterliegt nicht der Gewerbemeldepflicht.
Aber....der Kommentar zur GewO, Landmann/ Rohmer, aus dem C.H.Beck Verlag widmet dieser Frage immerhin fünf Seiten (Rz 28 zu § 14 GewO) ....
....die Dauervermietung an Feriengäste kann u.a. wegen der häufigen Fluktuation (falls zutreffend) durchaus bereits den Tatbestand eines Beherbergungsbetriebes erfüllen, weil durch Bereitstellung, Möblierung, Service, Reinigung etc. vom Vermieter Dienstleistungen und Tätigkeiten geleistet werden , welche über das bei einer langfristigen Vermietung übliche Maß erheblich hinausgehen.
Hab mich gerade mit meiner Kollegin kurzgeschlossen, wir würden die Anmeldepflicht so bejahen und diese dann auch am Ort der Ferienwohnung als Betriebssitz sehen. Ist aber von den genauen Umständen abhängig, deswegen würde ich mich als Betroffener mit der örtlichen Gewerbebehörde kurzschließen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Keine Ahnung was das Steuerrechtliche angeht, ich hatte bisher angenommen, dass man sich als Gewerbetreibender evtl. steuerlich besser steht, als wenn man nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, aber das ist meine laienhafte Sicht der Steuerdinge.
... und der Rest ist wirklich eine Einzelfallbeurteilung.Es kann durchaus in einem Feriengebiet mit zig größeren Ferienwohnungsvermietern der Einzelwohnungsbesitzer nicht als Gewerbebetrieb angesehen werden. Und drei Dörfer weiter will dann die Gewerbebehörde die Anmeldung sehen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
In jedem Fall ist der Gang zur Behörde unerlässlich. Aus Feriengebieten in S-H ist mir bekannt, dass bei Vermietung von Ferienwohnungen andere Abgaben fällig werden.
Die Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer. Jedoch ist ein Freibetrag von 24.500 Euro p.a. zu berücksichtigen.
Sehr unwahrscheinlich, dass man diesen Gewinn mit einer Wohnung im Jahr erreicht
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.12.08, 13:06 Titel:
Mona85 hat folgendes geschrieben::
Die Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer. Jedoch ist ein Freibetrag von 24.500 Euro p.a. zu berücksichtigen.
Sehr unwahrscheinlich, dass man diesen Gewinn mit einer Wohnung im Jahr erreicht
Ok, der Freibetrag wird definitiv (leider) nicht erreicht werden.
Erstmal beruhigend...
Danke an alle fleißigen Antwortgeber _________________ ausgezeichnet
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