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recht.de :: Thema anzeigen - BITTE UM HILFE habe ich recht????
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BITTE UM HILFE habe ich recht????
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Mr_Portugis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 18:23    Titel: BITTE UM HILFE habe ich recht???? Antworten mit Zitat

hallo alles zusammen ich wei´ß nicht ob ich hier richtig bin bitte trotzdem um verziehung!

ich habe ein problem!
ich bin 16 Jahre alt schüler und wohne mit meinen eltern zusammen! diese wollen jedoch zu weihnachten 2 wochen nach portugal fahren!damit bin ich überhaupt nicht einverstanden und möchte hier blieben!
meine eltern haben argumentiert dass sie sich strafbar machen wenn mir was passiert dass sie sogar eine Freiheitsstrafe bekommen können!
mir kam das etwas übertrieben vor! hoffe ihr könnt mir helfen und lvlt sogar die höchststrafe nennen!

Dankeschön im vorraus

MfG Mr_Portugis
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 18:40    Titel: Re: BITTE UM HILFE habe ich recht???? Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
ich bin 16 Jahre alt schüler und wohne mit meinen eltern zusammen! diese wollen jedoch zu weihnachten 2 wochen nach portugal fahren!damit bin ich überhaupt nicht einverstanden und möchte hier blieben!
...

Hallo Mr_Portugis,

die Eltern haben das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Daher gilt die Entscheidung der Eltern.

Liebe Grüße

Klaus

PS: Siehe auch: Meine Erziehung - da rede ich mit!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, hier geht es eher um die Frage einer Pflichtverletzung der Eltern.
Diese geben sie ja als Grund an, den Jugendlichen nicht allein lassen zu dürfen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, hier geht es eher um die Frage einer Pflichtverletzung der Eltern.
Diese geben sie ja als Grund an, den Jugendlichen nicht allein lassen zu dürfen.

Hallo Gammaflyer,

natürlich haben die Eltern das Erziehungsrecht und Erziehungspflicht. Hierzu gehört auch die Aufsichtspflicht und Haftung. Damit bewegen wir uns schon zwischen Zivil- und Strafrecht.

Im Forum werden wir dieses Problem aber nicht lösen können, da die Elternrechte stark sind, aber inhaltlich nicht genau geregelt.

Für die Frage der Pflichtverletzung ist aber nicht nur das Alter des Kindes relavant, sondern auch das bisherige Verhalten, Reife und Erziehungsstand. Dies sind die subjektiven und individuellen Faktoren, die wir im Forum nicht überprüfen können. Winken

Mr_Portugis sollte sich eher an eine örtliche Beratungsstelle wenden. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Mr_Portugis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja ok des is jetzt aus richterlicher sicht ! aber was wäre wenn ich z.b. allein über weihnachten dahiem bleib und auf dem weg in die stadt angefahren werde von einem auto oda sowas! machen sich meine eltern dann strafbar=? ich mien sie hätten es ja nicht verhindern können!.....
wegen der antwort oben mit den vorstrafen bin nicht vorgestraft nichts mit der Polizei zu tun gehabt....

thx für die ganzen antworten
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
j... aber was wäre wenn ich z.b. allein über weihnachten dahiem bleib ...

Genau dies entscheiden die Eltern, da sie dazu das Recht haben.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
ja ok des is jetzt aus richterlicher sicht ! aber was wäre wenn ich z.b. allein über weihnachten dahiem bleib und auf dem weg in die stadt angefahren werde von einem auto oda sowas! machen sich meine eltern dann strafbar=?


Da machen sie sich nicht strafbar.

Wenn Du allerdings zu Hause mit Deinen Kumpels 'ne Haschparty feierst und zuvor schon mit Drogen auffällig warst, dann schon eher.

So etwas mag unser Dipl.Sozialarbeiter gemeint haben, als er schrieb:

Zitat:
Für die Frage der Pflichtverletzung ist aber nicht nur das Alter des Kindes relevant, sondern auch das bisherige Verhalten, Reife und Erziehungsstand. Dies sind die subjektiven und individuellen Faktoren, die wir im Forum nicht überprüfen können.


Inkognito
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
ja ok des is jetzt aus richterlicher sicht ! aber was wäre wenn ich z.b. allein über weihnachten dahiem bleib und auf dem weg in die stadt angefahren werde von einem auto oda sowas! machen sich meine eltern dann strafbar=? ich mien sie hätten es ja nicht verhindern können!.....


Doch, sie hätten es verhindern können, indem sie Dich nach Portugal mitnehmen.

Der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht ist gesetzlich nicht geregelt.

Infolgedessen gibt es auch keinen Straftatbestand "Verletzung der Aufsichtspflicht".

(Bei unter 16jährigen kommt allerdings eine Bestrafung wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, § 171 StGB in Frage)

Es ist aber eine Bestrafung möglich, wenn infolge der Verletzung der Aufsichtspflicht z.B. eine Körperverletzung eintritt.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Mr_Portugis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

also sehe ich es so richtig^^

wenn ich selbst schieße bau jetzt party dorgen schlägerei oda sowas machen sich miene eletern strafbar wenn ich angefarhen werde sachen die nicht beabsichtigt sind von mir machen sie sich nicht strafbar???!! richitg?


MfG Mr:Portugis
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein gültige Antwort: es kommt darauf an.
Die Erzeuger sind nicht automatisch haftbar, wenn ihre Brut das Endprodukt der Verdauung erzeugen..
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Geist ist Geil!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
also sehe ich es so richtig^^

wenn ich selbst schieße bau jetzt party dorgen schlägerei oda sowas machen sich miene eletern strafbar wenn ich angefarhen werde sachen die nicht beabsichtigt sind von mir machen sie sich nicht strafbar???!! richitg?
...

Dann schau mal Pfeil hier. Ansonsten haben die Eltern das Sagen. Winken
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass es völlig unsinnig ist, darüber zu diskutieren, ob sich die Eltern nun strafbar machen könnten oder dergleichen. Wichtig ist doch, dass sie das Risiko nicht eingehen wollen und dass sie auch das Recht haben, sich genau so zu entscheiden.
Da gehe da mit Dipl-Soz. völlig konform.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wichtig ist doch, dass sie das Risiko nicht eingehen wollen

Aber doch vielleicht aus einer womöglich unbegründeten Angst bezüglich einer eventuellen Strafbarkeit.
Vielleicht hätten sie ja auch gar nichts gegen einen Urlaub ohne Filius, trauen sich aber nur nicht.
Deshalb halte ich es überhaupt nicht für "unsinnig" darüber zu diskutieren, ob sie sich strafbar machen würden.

Mir ist klar, dass es letzlich im Einzelfall zu entscheiden ist, was man dem Jugendlichen zutraut und dass das Forum das nicht beurteilen kann. Aber zumindest diesen Hinweis kann man dem Jugendlichen geben, statt einfach zu sagen: "Die dürfen das, Punkt aus."
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gammaflyer,

der Titel des Threads lautet: "BITTE UM HILFE habe ich recht????"

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
ich bin 16 Jahre alt schüler und wohne mit meinen eltern zusammen! diese wollen jedoch zu weihnachten 2 wochen nach portugal fahren!damit bin ich überhaupt nicht einverstanden und möchte hier blieben!
...

Der Bub will nicht mitfahren, aber die Eltern haben entschieden. Rechtlich ist dies ok.

Wie die Eltern dies begründen ist deren Sache.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Mir ist klar, dass es letzlich im Einzelfall zu entscheiden ist, was man dem Jugendlichen zutraut und dass das Forum das nicht beurteilen kann. Aber zumindest diesen Hinweis kann man dem Jugendlichen geben, statt einfach zu sagen: "Die dürfen das, Punkt aus."

Eltern brauchen für die Erziehung ihrer Kinder vorher kein Jurastudium zu absolvieren, und Kinder sollten sich auch nicht unbedingt das BGB unterm Arm klemmen, um mit den Eltern zu diskutieren. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn aber die Eltern doch gar nichts dagegen hätten, den Jungen allein zu lassen, wenn sie wüssten, dass sie sich nicht zwingend strafbar machen?
_________________
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