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Verfasst am: 11.12.08, 09:28 Titel: Privatinsolvenzverfahren und Verfahrenskostenstundung
Im Privatinsolvenzverfahren könne ja die Verfahrenskosten dem Schuldner gestundet werden. Sind bei der Entscheidung über die Stundung auch die Einkommens- und Vermögenswerte des getrennt lebenden Ehegatten (noch nicht geschieden) mit einzubeziehen?
Für die Verfahrenskostenstundung ist ja ein Formular zu den persönlichen und wirtschafltichen Verhältnissen auszufüllen. Dieses beinhaltet auch eine Frage zum Einkommen des Ehegatten und zwar unabhängig davon, ob dieser getrennt lebt.
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