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Der leidige Schimmel und die Vermieter

 
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:26    Titel: Der leidige Schimmel und die Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde
ich habe folgendes Problem.
Bewohne seit 10 Jahren eine 4 Zimmerwohnung, wobei das 4 Zimmer nur duch die Heizung des 3. Zimmers mitbeheizt werden kann. Da ich ( noch unwissend war) habe ich jeweils 2 Miteverträge von 5 Jahren Laufzeit unterschrieben. Nun ist der Mietvertrag ausgelaufen und der VM versucht mich zu drängen einen neuen Mietvertrag von 5 Jahren zu unterschreiben. Die Rechtslage sieht aber doch aus, das ich wenn ich ich unterschreibe sowieso einen unbefristeten Mietvertrag habe?
Weiterhin habe ich nun in dem 4 Zimmer auf einer Aussenwand (steht ein Schrank 10cm von der ab vor) einen nassen Fleck auf der Wand oberhalb des Schrankes sowie in den Deckenfugen feuchte Stellen und Schimmelbefall. Das ganze ist seit 10 Jahren nun das erste mal aufgetreten. Der VM wurde von mir schriftlich auf den Mangel hingewiesen und eine Fristsetzung von 2 Wochen zecks Abstellung des Mangels sowie einer Mietkürzung von 10 %. Das Zimmer war früher mal ein Balkon, wobei da drüber die Terasse der 2 Wohnung ist. Der VM meinte dann nur, das wäre dass das Zimmer nicht beheizt wäre und ich würde nicht Lüften. Die letzten 9 Jahre war nichts, und eine Türe ist auch nicht vorhanden, somit ist das Zimmer kontenuierlich mit einer Temperatur von 18 Grad beheizt. Auf der Aussenwand sind sichtbare Risse wo auch der Schimmelbefall ist. Weiterhin ist es auch die Schlagwetterseite. Nach Aussage des VM wird er erst was unternehmen wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe, und wenn nicht wird er mir auf Eigenbedarf kündigen.
Mein Rechtsanwalt hatte nur ein müdes Lächeln für den VM übrig.
Nun sollte sich ein Installateur bei mir melden zwecks Einbau eines Heizkörpers. Dieses wurde im Beisen des VM und mir mit dem Installateur telefonsich abgesprochen. Dieser hat es nicht nötig sich zu melden.

Ich möchte mal eure Meinung zu dieser Mistlage hören.
Das traurige ist, das VM und M 10 Jahre Türe an Türe gewohnt haben und nun das, hauptsache der M macht alles aber wehe es muss mal anderes herum sein.

schönen Abend
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind viele Fragen auf einmal.
Zu der Frage mit dem Schimmel: Hier haben sie sich richtig verhalten und haben den Mangel angezeigt.
Jetzt ist der Vermieter am Zug und es reicht nicht die Aussage: "Sie lüften zu wenig."

Zu den Mietvertragssachen gibt es hier bessere Experten... Smilie

Bezüglich de Eigenbedarfskündigung: Es gibt hier sehr enge Grenzen die der VM einhalten muß. Durch die Androhung würde ich die Sache (falls er es wirklich macht) besonders genau prüfen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

1. sollten Sie tatsächlich einen Anwalt aufsuchen, denn wenn Sie es getan hätten, würden Sie hier nicht posten.
2. Wenn ein Anwalt für den VM "nur ein müdes Lächeln hätte", hätte er in der Vorlesung "Mietrecht" gepennt.
3. Der Vertrag ist ausgelaufen, demzufolge braucht ihr VM nicht einmal auf Eigenbedarf kündigen, weil m. E. evtl. momentan gar kein Vertrag besteht
4. Das Anzeigen ist richtig, die Mietminderung nicht. Die dürfen Sie sicher erst durchführen, wenn der VM nicht tätig wird
5. Wegen dem ersten Schimmel, sind 10% viel zu viel
6. Ein Installateur kann nicht von heute auf morgen eine Heizung einbauen. Die Wohnung, das Haus, das Grundstück müssen begangen werden, es müssen Vermessungen durchgeführt werden und dann wird geprüft, wie das alles installiert wird. Dauert.

Wenn Sie da sowieso weiterhin wohnen wollen, warum ist es dann problematisch, einen weiteren 5-Jahres-Vertrag zu unterschreiben?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
3. Der Vertrag ist ausgelaufen, demzufolge braucht ihr VM nicht einmal auf Eigenbedarf kündigen, weil m. E. evtl. momentan gar kein Vertrag besteht
Das seh ich nicht so. § 575 BGB Falls der Vermieter dem Mieter nicht bei Vertragsabschluss den Grund der Befristung mitgeteilt hat, gilt der Mietvertrag meiner Ansicht nach auf unbestimmte Zeit.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also Danke für die schnellen Meinungen.
1. War ich beim Anwalt, das müde Lächeln meinte ich mit dann lass den VN mal rumzicken, dann gibt es haue. Smilie
Wohen bleiben werde ich nicht, da ein Hasukauf in Betracht kommt.
Zur Mietminderung sollte gesagt werden, wenn der VN nicht den Mangel beseitigt wird abgezogen, nicht direkt.
Es soll in dem Zimmer nur ein Heizkörper gesetzt werden laut VN. Bohrung in den Keller angeschlossen fertig laut VN.
Es wurden von meiner Seite Fotos über die Bauschäden von Innen und Aussen gemacht. Diese liegen dem Rechtsanwalt alle vor. Sehr glücklich

Ich darf euch weiterhin bitten, mir eure Meinung kund zu tun.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::

4. Das Anzeigen ist richtig, die Mietminderung nicht. Die dürfen Sie sicher erst durchführen, wenn der VM nicht tätig wird
5. Wegen dem ersten Schimmel, sind 10% viel zu viel

Zu 4. Man darf direkt nach der Mängelanzeige mindern - auch wenn dies kaum jemand sofort machen wird, er dürfte aber. Für die Mängelbeseitigung muss man eine Frist setzen. Der VM darf prüfen woher der Mangel kommt.
Zu 5. 10% sind angemessen bei erheblichen Schimmelpilzbefall in Bad, Wohn- und Schlafzimmer 20%.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

atze112 hat folgendes geschrieben::
Also Danke für die schnellen Meinungen.
1. War ich beim Anwalt, das müde Lächeln meinte ich mit dann lass den VN mal rumzicken, dann gibt es haue. Smilie
Wohen bleiben werde ich nicht, da ein Hasukauf in Betracht kommt.
Zur Mietminderung sollte gesagt werden, wenn der VN nicht den Mangel beseitigt wird abgezogen, nicht direkt.
Es soll in dem Zimmer nur ein Heizkörper gesetzt werden laut VN. Bohrung in den Keller angeschlossen fertig laut VN.
Es wurden von meiner Seite Fotos über die Bauschäden von Innen und Aussen gemacht. Diese liegen dem Rechtsanwalt alle vor. Sehr glücklich

Ich darf euch weiterhin bitten, mir eure Meinung kund zu tun.


Nachdem die Frist für die Mängelbeseitigung verstrichen ist, könnte man einen Teil der Miete als Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Nachdem der Mangel nicht beseitigt wurde - in deinem Fall da der Mietvertrag ausläuft wohl kaum interessant - könnte man auch den Vermieter darüber informieren, dass wenn er den Mangel nicht beseitigt, man selbst eine Firma bestellt und die Kosten mit der Miete verrechnet.
_________________
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Du darfst direkt die Miete mindern. Nachdem die Frist für die Mängelbeseitigung verstrichen ist, könnte man einen Teil der Miete als Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Nachdem der Mangel nicht beseitigt wurde - in deinem Fall da der Mietvertrag ausläuft wohl kaum interessant - könnte man auch den Vermieter darüber informieren, dass wenn er den Mangel nicht beseitigt, man selbst eine Firma bestellt und die Kosten mit der Miete verrechnet.
Hallo SLash,
ich finde du lehnst dich mit deinen Tipps aber gaaaaaaaaaaaaaaanz schön weit aus dem Fenster! Geschockt
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Du darfst direkt die Miete mindern. Nachdem die Frist für die Mängelbeseitigung verstrichen ist, könnte man einen Teil der Miete als Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Nachdem der Mangel nicht beseitigt wurde - in deinem Fall da der Mietvertrag ausläuft wohl kaum interessant - könnte man auch den Vermieter darüber informieren, dass wenn er den Mangel nicht beseitigt, man selbst eine Firma bestellt und die Kosten mit der Miete verrechnet.
Hallo SLash,
ich finde du lehnst dich mit deinen Tipps aber gaaaaaaaaaaaaaaanz schön weit aus dem Fenster! Geschockt

Was soll das heißen ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter die Schäden selber behebt, dann haftet er gegenüber dem VM. Das heisst wenn sein Handwerker mist macht, dann darf der Mieter für die kompletten Kosten die dem VM entstehen aufkommen. Von solchen Späßen ist eher abzuraten, ausser es handelt sich um Kleinigkeiten.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn der Mieter die Schäden selber behebt, dann haftet er gegenüber dem VM. Das heisst wenn sein Handwerker mist macht, dann darf der Mieter für die kompletten Kosten die dem VM entstehen aufkommen. Von solchen Späßen ist eher abzuraten, ausser es handelt sich um Kleinigkeiten.

Selber beheben, oder sein Handwerker ?

Der Vermieter hatte angemessene Zeit sich über den Mangel zu informieren (besichtigen etc.), weiter hatte er eine angemessene Frist den Mangel zu beseitigen, nun hatte er auch die Information wie der Mieter weiter verfahren wird - nämlich selbst eine Firma zu beauftragen und die Rechnung mit der Miete verrechnen.
Dies sollte reichen um einer eventl. Klage gelassen entgegenzusehen.

Wenn man die Reparatur nicht selbst beauftragen möchte, kann man von seinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Dieses Geld steht dem Vermieter aber zu und dient nur als Druckmittel.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja einer Klage vielleicht, aber wenn der Handwerker oder der Mieter fuscht, dann haftet der Mieter dafür. Dies kann bei solchen Schäden locker flockig in die tausende gehen. Daher sollte der Mieter davon die Finger lassen.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Ja einer Klage vielleicht, aber wenn der Handwerker oder der Mieter fuscht, dann haftet der Mieter dafür. Dies kann bei solchen Schäden locker flockig in die tausende gehen. Daher sollte der Mieter davon die Finger lassen.

Die Firma haftet gegenüber dem Auftraggeber... Muss jeder selbst entscheiden wie er wohnen möchte.
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Ja einer Klage vielleicht, aber wenn der Handwerker oder der Mieter fuscht, dann haftet der Mieter dafür. Dies kann bei solchen Schäden locker flockig in die tausende gehen. Daher sollte der Mieter davon die Finger lassen.

Die Firma haftet gegenüber dem Auftraggeber... Muss jeder selbst entscheiden wie er wohnen möchte.


Aber der einzige Ansprechpartner des VMs ist M.
Baut Ms Handwerker Mist, muss M erstmal gegenüber dem VM in Vorleistung treten.
Ob und wie er das Geld dann vom Handwerker zurück bekommt kann dem VM egal sein.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte der Handwerker Mist gebaut haben, reklamiert der Mieter den Mangel.
Macht euch doch in die Hosen...

§536a BGB

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Es ist sein gutes Recht und wenn es Schwierigkeiten gibt wird man sehen. Eine typische Mentalität scheint hier zu greifen. Lieber sämtliche Fehlerquellen vermeiden, anstatt irgendwelche Fehler zu wagen. Es geht nicht darum alte dumme Fehler zu wiederholen, aber etwas mehr Mut würde so manchem nicht schaden.
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