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Jedenfalls ist hier vieles schwammig und unklar. Die Tatsache etwa, dass sich der BGH darüber auslassen musste, ob (zulässiges) Handeln eines Strafverteidigers den Tatbestand des "Unterstützens" iSv § 129 StGB erfüllt oder nicht, zeigt, welche Keule hier die Strafverfolger in der Hand haben. Der BGH hat die Tatbestandsmäßigkeit verneint (BGHSt 29, 102) - wer hätte es anders erwartet? Allerdings wird das Problem nur verschoben, weil man sich trefflich darüber streigen kann, was zulässiges Verteidigerhandeln ist und was nicht.
Zuletzt bearbeitet von jurico am 10.12.08, 18:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Schon klar, sollte auch nur verdeutlichen, dass bei der uferlosen Weite dieser Tatbestände alles mögliche tatbestandsmäßig sein kann und dass man dann einige Mühen hat, das "Gute" (nicht tatbestandsmäßig) vom "Schlechten" (tatbestandsmäßig) zu trennen. Darauf läuft doch die hier zu treffende Bauch-Entscheidung hinaus.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 10.12.08, 18:18 Titel:
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Sie konnten also absehen, dass die Schule letztlich zur Förderung und Stärkung der Taliban führt?"
Ivanhoe2: "Nein!"
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Aber das stand doch damals schon im FDR und alle Spatzen pfeiften es von den Dächern. Haben Sie das nicht bedacht? "
Ivanhoe2: "Nein!"
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Sie behaupten also immer noch, Sie hätten von alledem nichts gewußt? "
Ivanhoe2: "So ist es."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Wo es beim Schulbau des Angeklagten auf das Kennen bestimmter Umstände oder Verhältnisse ankommt, gilt dem Kennen gleichgestellt das Kennen müssen bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt der Hirntätigkeit. Ferner muss sich der Angeklagte das Kennen oder Kennen müssen der anderen FDR-Mitglieder zurechnen lassen. "
Ivanhoe2: "Ich habe nichts verbotenes getan."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Stimmt. Aber ich buchte Sie trotzdem ein, weil der Terrorist einer Ihrer Schulabgänger ist und ohne Ihr Zutun zum Anschlag nicht in der Lage gewesen wäre."
Ivanhoe2: "Aber es war ja keine Schule für Terroristen."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Darauf kommt es auch nicht an. Es war faktisch eine Schule AUCH für Terroristen. Die gute Absicht darf die fatale Konsequenz Ihres Handelns nicht verschleiern. Abführen!" _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
In seinem Plädoyer bekräftige der Staatsanwalt..., dass Schrader keine kriminellen Aktivitäten in und für die Organisation nachgewiesen werden konnten und mussten. Es reiche, dass auch legale Aktivitäten eine terroristische Organisation stärken, um bestraft zu werden.
Beispiel: Ich baue eine Schule am Hindukusch. Von den Absolventen studieren zwei Maschinenbau und führen dann in Namen einer Terrororganisation einen komplexen Anschlag durch, für den Schulbildung notwendig ist. Zweifellos wäre die terroristische Organisation durch die Schule letztlich gestärkt worden.
Nach obiger Logik könnte man also für das Bauen einer Schule vor dem OLG Düsseldorf verknackt werden?
Hallo Dr.Jäckel,
so ganz verstehe ich die Logik des Gerichts auch nicht. Macht sich der Bäcker nicht dann auch strafbar, wenn er Brötchen für "vermeintliche Terroristen" backt?
Oder wie ist dies mit dem Taxifahrer, der einen Verdächtigen zum Flughafen fährt?
Wenn ich den Artikel: "129a: Lesereise hinter Gitter" lese, dann läßt sich scheinbar mit § 129a StGB einiges anfangen:
"Offensichtlich soll eine Debatte über Folter in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erschwert werden", vermutet Schrader, die immer wieder darauf verweist, dass sie sich seit Jahren frei innerhalb der EU bewegt. Dass sie ausgerechnet vor der Lesereise mit "konstruierten" Vorwürfen der Bundesanwaltschaft konfrontiert werde, könne kein Zufall sein.
Es ist nicht die einzige Unstimmigkeit in dem Fall. Die Beschuldigte unterhielt Kontakte zur DHKP-C in einer Zeit, zu der die Gruppe zum legalen linken Spektrum der türkischen Gemeinde gehörte. Was bleibt, ist der Vorwurf, sie hätte wahrscheinlich an Treffen einer mutmaßlichen terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C teilgenommen, die vermutlich für Gewalttaten verantwortlich war. Der so ersonnene Vorwurf erinnert an das rüde Vorgehen des Staatsschutzes im Fall der "militanten Gruppe". Auch hier waren mehrere Journalisten ins Visier von Geheimdienst und Polizei geraten (BGH formuliert strenge Auflagen für 129a-Verfahren). Im Oktober und November wies der Bundesgerichtshof die Ermittlungsbehörden deswegen mehrfach zurecht.
"Die Gedanken sind frei" - aber man darf sie nicht äußern?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.12.08, 19:30 Titel:
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Absurd!
Ja. Aber mittlerweile wohl nicht mehr auszuschließen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.12.08, 22:06 Titel:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Sie konnten also absehen, dass die Schule letztlich zur Förderung und Stärkung der Taliban führt?"
Ivanhoe2: "Nein!"
Konnte er auch nicht, weil in allgemein- oder berufsbildenden Schulen im Regelfall nicht das Basteln von Bomben gelehrt wird. Man lernt dort auch nicht, wie man zum Märtyrer wird oder warum der Kapitalimus unser Untergang ist.
Zitat:
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Aber das stand doch damals schon im FDR und alle Spatzen pfeiften es von den Dächern. Haben Sie das nicht bedacht? "
Ivanhoe2: "Nein!"
Ich glaube nicht, dass man durch die Lektüre des FDR zum Terrorismus-Experten wird.
Zitat:
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Sie behaupten also immer noch, Sie hätten von alledem nichts gewußt? "
Ivanhoe2: "So ist es."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Wo es beim Schulbau des Angeklagten auf das Kennen bestimmter Umstände oder Verhältnisse ankommt, gilt dem Kennen gleichgestellt das Kennen müssen bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt der Hirntätigkeit. Ferner muss sich der Angeklagte das Kennen oder Kennen müssen der anderen FDR-Mitglieder zurechnen lassen. "
Wo kommen wir da hin, wenn sich der Richter auf die Beiträge im FDR beruft und sagt, die wussten das. Was weiß ich von Afghanistan? Da gibt es Berge. Jeder der das liest und später dort beim Bergsteigen abstürzt, ist selber schuld? Alpin-Experte Mount'NUpdate hat ihn gewarnt? Der höchste Berg in Berlin ist übrigens 115 m hoch. Und der ist noch nicht einmal echt.
Zitat:
Ivanhoe2: "Ich habe nichts verbotenes getan."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Stimmt. Aber ich buchte Sie trotzdem ein, weil der Terrorist einer Ihrer Schulabgänger ist und ohne Ihr Zutun zum Anschlag nicht in der Lage gewesen wäre."
Ivanhoe2: "Aber es war ja keine Schule für Terroristen."
Untersuchungsrichter zu Ivanhoe2: "Darauf kommt es auch nicht an. Es war faktisch eine Schule AUCH für Terroristen. Die gute Absicht darf die fatale Konsequenz Ihres Handelns nicht verschleiern. Abführen!"
Mit welcher Rechtvorschrift will der Richter das begründen? _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Wenn diese Schule FÜR eine terroristische Vereinigung gebaut würde, ja.
Nicht nur, sondern auch wenn sie für die Normalbevölkerung gebaut wurde, man aber irgendwann abzieht und die Taliban wieder übernehmen. Dann verbleibt eine "Förderung und Stärkung" der Taliban.
(Wir bauen ja nicht nur Schulen. Deutschland ist auch weltweit drittgrößter Rüstungsexporteur. Deutsche Wertarbeit für Terroristen in aller Welt. Deutsche Elektroschocker sind ebenfalls weltweit bei Folterern beliebt und daher Marktführer. )
§129, a-b erscheinen ja nach diesem Urteil vielfältig einsetzbar.
die §§ 129 ff StGB wurden nach den Ereignissen vom 11. September 2001 im Jahre 2002 verschärft. Allerdings darf m.E. der offizielle "9/11 Commissions-Report" zu recht angezweifelt. Diesen Bericht habe ich jetzt in meiner Bibliothek neben Grimms-Märchen und den anderen Märchenbücher gestellt.
Allerdings wird "Der erbitterte Streit um den 11. September" weiter gehen und wir werden uns wohl ebenso noch einige Zeit über relativ wenig nachvollziehbare Urteile unterhalten müssen.
Sehe ich das jetzt richtig? Die Frau ist verurteilt worden, weil sie eine Organisation unterstützt hat die dann SPÄTER verboten wurde?
So langsam verwandeln sich meine lieblingsverschwörungstheorien in die Realität.
Ist jetzt noch der richtige Zeitpunkt um hier im Forum angepasster zu schreiben? Was wird man mir irgendwann nachweisen können? Vielleicht habe ich ja im Bus irgendwann mal einen Terroristen angegrinst oder saß im Theater neben einem?
Mich würden die Urteilsbegründungen interessieren..
Mach mich auf den Weg zu google
Die Frau hat offenbar in ihrer Eigenschaft als Journalistin eine Organisation unterstützt, die seit über 10 Jahren verboten ist.
Wenn ich für eine rechtsradikale Organisation, die hier in Deutschland verboten ist, arbeite, kann ich mich doch durchaus strafbar machen. Es kommt doch immer drauf an, was ich tue und wie ich es tue.
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