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Resturlaub von 6 Wochen bei Insolvenzeröffnung

 
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Lisa S
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 22:17    Titel: Resturlaub von 6 Wochen bei Insolvenzeröffnung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich arbeite als 400 € Beschäftigte in einem Betrieb, der letzte Woche Insolvenz beantragt hat. Da wir in den letzten Monaten keinen Urlaub nehmen durften, habe ich jetzt noch 6 Wochen Resturlaub. Bekomme ich diese Zeit noch irgendwie vergütet oder kann ich ab sofort zu Hause bleiben ? Der Betrieb ist für Kunden geschlossen, aber es steht noch Inventur und Aufräumarbeiten an.
Bekomme ich das Insolvenzgeld nur für diesen Monat Juli, oder evt. länger?
Das Gehalt für Juni wurde noch gezahlt.
Bin echt ratlos, habe wegen der finanziellen Probleme nur mit einer normalen Kündigung gerechnet, aber nicht mit Insolvenz.
Und Arbeitslosengeld werde ich ja als Geringfügigbeschäftigte auch nicht bekommen.

Danke schon mal für Antworten von Euch.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 12.07.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Umgehend an den Insolvenzverwalter wenden.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der betrieb letzte Woche erst Insolvenz angemeldet hat, dann befindet man sich jetzt ja nur im sog. Insolvenzeröffnungsverfahren. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist hingegen noch nicht eröffnet.

In diesem Stadium bestellt das Insolvenzgericht entweder nur einen Gutachter oder einen vorläufigen Insolvnezverwalter. Wenn mit dem Eingang von Kundenforderungen noch zu rechnen ist, wird wahrscheinlich ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Sollte sich dieser im Betrieb noch nicht gemeldet haben, kannst du über "www.insolvenzbekanntmachungen.de" nach den Beschluss für deine Firma suchen. Oder rufe beim Insolvenzgericht an.

Insolvenzgeld gibt es für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung, wenn der Lohn für den Zeitraum noch aussteht. Wie viel Insolvenzgeld du bekommst hängt also letzten Endes davon ab, wann das Verfahren eröffnet wird.

Ob du deinen Urlaub noch erhälst bzw. ausgezahlt bekommst, hängt unter anderem davon ab, ob du ggf. noch vor Insolvenzeröffnung gekündigt wirst und die Kündigungsfrist vor Insolvenzeröffnung abläuft. Dann würde nämlich der zu deinen Gunsten bestehende Abgeltungsanspruch nur eine normale Insolvenzforderung sein, so dass du ihn zur Tabelle anmelden müsstest. Vielleicht gibt es dann irgendwann mal Geld, vielleicht aber auch nicht. Wenn du erst nach Insolvenzeröffnung gekündigt wirst, dann stellen evtuelle Abgeltungsansprüche sog. Masseverbindlichkeiten dar, die vorab aus der Insolvenzmasse (nach den Kosten des Verfahrens) zu befriedigen sind.

Ggf. kommt auch dein AG oder der IV auf die Idee, dich unter Anrechnung auf noch bestehende Urlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeit freizustellen. Dann würde sich der Urlaub so verbrauchen.

Zu Hause bleiben darfst du übrigens erst, wenn das dir durch den AG oder den IV gesagt wird.
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Lisa S
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eidechse,
deine Antwort war sehr hilfreich.
Habe den Betrieb unter insolvenzbekanntmachungen noch nicht gefunden.
Habe ich das richtig verstanden, dass es für die Arbeitnehmer von Vorteil ist, wenn das Insolvenzverfahren so spät wie möglich eröffnet wird ?
Habe auch noch keine Kündigung erhalten, wird die Kündigung dann eigentlich mit einer normalen Kündigungsfrist z. B. 6 Wochen vor Quartalsende ausgesprochen ?
Gruß Lisa
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Habe ich das richtig verstanden, dass es für die Arbeitnehmer von Vorteil ist, wenn das Insolvenzverfahren so spät wie möglich eröffnet wird ?


Jein. Da es Insolvenzgeld nur für max. 3 Monte gibt, sollte sich die Insolvenzeröffnung schon innerhalb dieses Rahmens bewegen. Dann kann man als Arbeitnehmer sicher sein, dass es Geld gibt. Längere Gehaltsrückstände wären einfache Insolvenzforderungen, auf die es häufig nichts oder nur eine geringe Quote gibt.

Zitat:
Habe auch noch keine Kündigung erhalten, wird die Kündigung dann eigentlich mit einer normalen Kündigungsfrist z. B. 6 Wochen vor Quartalsende ausgesprochen ?


Vor der Insolvenzeröffnung gelten die vertraglichen, tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen nach BGB. Nach der Insolvenzeröffnung kann der Insolvenzverwalter, so die Kündigungsfrist an und für sich länger ist als 3 Monate, auch nach § 113 InsO mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
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Lisa S
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eidechse,
habe insgesamt 2 Monate Insolvenzgeld bekommen. Meine Urlaubsansprüche habe ich dem Insolvenzverwalter auch gemeldet. Morgen ist nun die 1. Gläubingerversammlung beim Amtsgericht. Nach tel Auskunft des Rechtspflegers mußte ich nun erfahren, dass meine Forderung in der Liste der unberechtigten Forderungen von dem Insolvenzverwalter eingetragen wurde. auf meine Frage warum, sagte man mir, die Begründung bekäme ich erst später mit der Absage mitgeteilt und dann stände mir ja frei, zu klagen.
Ist das so rechtens ?
Sollte ich zu der Gläubingerversammlung hinfahren oder habe ich dort keine Möglichkeit , meine Ansprüche richtigzustellen ?
In dem Brief steht: der Termin dient zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Bitte helft mir, mir kommt alles so ungerecht vor.
Danke schon mal
Lisa
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

An dem Verfahren ist nichts ungewöhnliches, zumindest nicht zu deinem Nachteil. Ich kenne es eher so, dass der Rechtspfleger vor dem Prüfungstermin gar keine Auskunft erteilt und schon gar nicht am Telefon.

Es steht dir natürlich frei zur Gläubigerversammlung zu fahren. Ggf. wird dir der IV dort schon sagen können warum er die Forderung bestritten hat.

Wurdest du schon gekündigt? Wenn ja zu wann, sprich endet die Kündigungsfrist vor oder nach der Insolvenzeröffnung? Wurdest du ggf. unwiderruflich freigestellt unter Anrechnung auf offene Urlaubsansprüche und Freizeitguthaben?

Je nachdem wie du diese Fragen beantwortest, könnte ich mir diverse Gründe vorstellen, warum ein Bestreiten erfolgt ist. Aber keine Angst, unbedingt klagen musst du nicht sofort. Grundsätzlich sollte es auch möglich sein, dies mit dem IV außergerichtlich, wenn auch am besten schrifltich zu klären.
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