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Hilfe: Wichtige Frage zur Insolvenz

 
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Halikarnas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:09    Titel: Hilfe: Wichtige Frage zur Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin vor kurzem aus der Schweiz von einem "eigentlich erfolgreichen" Bewerbungsgespräch zurückgekommen. Als ich soeben meine Emails abgerufen habe kam dann der Frust. Ich bekam eine Absage, da O-Ton "Ihre finanzielle Vorbelastung ein Killerkriterium für eine Einstellung darstellt".

Mein Insolvenzverwalter hat mir gesagt, dass der AG so oder so von ihm angeschrieben wird und ich somit gleich beim Bewerbungsgespräch meine Insolvenz angeben muss!

Nun zu meiner Frage: Ich sehe in diesem Vorgehen ein RIESIGES Problem einen für mich geeigneten Job zu bekommen. Ist das richtig was mein Verwalter gesagt hat oder kann ich diese absolut destruktive Vorgehensweise umgehen?

Vielen Dank ich bin sehr verzweifelt!
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Halikarnas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

P.S.: Könnte mir jemand den Link zu einem speziellen Insolvenz Forum geben, falls mir hier niemand eine Antwort geben kann?

Vielen Dank
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nun,

die Antworten bekommt man hier schon - wenn auch nicht innerhalb von Minuten.

Grundsätzlich sollte man bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses mit möglichst offenen Karten spielen, um das Vertrauensverhältnis zum AG nicht im Vorfeld schon zu belasten.
Ob es tatsächlich ein "Killerkriterium" (wurde das wirklich so geschrieben ?) ist, hängt auch u.a. stark von dem gewählten Beruf ab.

Es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, den künftigen AG über die Insolvenz zu informieren - weder von Seiten des AN noch des Insolvenzverwalters.
Man sollte das Gespräch mit dem Verwalter suchen; ich kenne einige, die auf die Information des AG verzichten, wenn der Insolvente regelmäßige Lohnabrechnungen einreicht und die Beträge über dem Freibetrag selbst abführt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Halikarnas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Aussage "Killerkriterium" stand genau so in der Email.

Ich habe schon so viele Absagen erhalten, dass ich mir dachte, überzeugst den Personaler erst mal und lässt dann die Katze aus dem Sack. Das mit dem überzeugen war auch kein Problem, nur als ich die Katze aus dem Sack gelassen habe, war alles für umsonst.

Wie soll ich denn in Zukunft mit dem Thema umgehen?
So nach dem Motto: "Hallo Herr XY, als erstes muss ich ihnen sagen, dass ich insolvent bin und mein lieber Herr Verwalter sich bei ihnen melden wird". Toll, das haut bestimmt jeden Chef um!

Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, das Thema Insolvenz, in Zukunft nicht erwähnen zu können? Wer entscheidet darüber? Warum geht das bei Verwalter A und bei Verwalter B nicht?

Fragen über Fragen...

Vielen Dank
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hintergrund dafür, dass der IV den AG anschreibt ist, dass das pfändbare Einkommen zur Insolvenzmasse zählt. Der IV ist verpflichtet die Insolvenzmasse einzuziehen und zu sichern. Bzgl. des pfändbaren Arbeitseinkommens geschieht dies erstmal dadurch, dass der AG angeschrieben und von der Insolvenz informiert wird, sodass das pfändbare Einkommen auch ja an die Masse abgeführt wird oder sich der AG zumindest bei einer Überweisung an den Schuldner nicht damit rausreden kann, ich wusste von nichts und daher habe ich jetzt schuldbefreiend an den Schuldner gezahlt. Es gibt genügend Schuldner die unredlich sind und Geld, das eigentlich der Masse zustehen würde, nicht rausrücken. Da hilft dann auch oft nicht das Drohen mit der Versagung der Restschuldbefreiung.

Wenn das passiert, weil der IV es Unterlassen hat den AG anzuschreiben, dann mach er sich persönlich schadensersatzpflichtig, wenn dieses Unterlassen pflichtwidrig und schuldhaft erfoglte.

Da der IV nicht wirklich an einer persönlichen Haftung interessiert ist, ist verständlich, warum er den AG anschreibt. In besonderen Fällen lässt er es aber ggf. nach Rücksprache mit dem Schuldner. Dies liegt dann aber in seinem eingenen Ermessen. Und er wird dies auch nur tun, wenn der Schuldner vertrauenserweckend ist und vielleicht schon vorher im Verfahren gezeigt hat, dass man sich auf ihn verlassen kann.

Einen Rechtsanspruch darauf, dass der AG nicht angeschrieben wird, hat man in jedem Fall nicht.
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Halikarnas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ok.

Als ich den IV heute per Mail auf das negative Ergebins meiner Job Bemühungen informiert habe und ihn gleichzeitig auf die hier diskutierte Problematik hingewiesen habe, kam folgendes von ihm:

"Kopf hoch Herr XY! Bleiben Sie weiter am Ball".

Mit freundlichen Grüßen

IV


Ich hätte sehr sehr gutes Geld in der Schweiz verdienen können und nun hat KEINER was davon! So eine dämlich Regelung! Da können die Gläubiger lang auf ihr Geld warte, wenn ich nie die Chance auf einen Job bekomme!
Wie kann ich den IV überzeugen, dass er den AG nicht anschreiben soll?

Das bricht mir wirklich immer das Genick! Ich Bin in der Versicherungsbranche, da geht es um schwankende Provisionen. Aber man bekommt immer eine genaue Abrechnung von allem.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da hilft wohl nur ein Gespräch und immer schön seinen Verpflichtungen nachkommen, sodass der IV auch mekrt, dass man sich auf dich verlassen kann. Solltest du dich bereits im Laufe des Verfahrens als schludrig bewiesen haben, dann sehe ich da wenig Chancen.
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Halikarnas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 22
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bin erst seit kurzem in der Insolvenz. Aber seit dem habe ich immer alles pünktlich erledigt was von mir gefordert wurde. Ich werde den IV morgen mal anrufen und mit ihm über die Sache sprechen.
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