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Schadensfall

 
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:22    Titel: Schadensfall Antworten mit Zitat

Folgender Fall

Kind A hat Kind B sein Handy gegeben damit es eine Mail senden kann.
Kind B hat das Handy anschließend zu Kind A geworfen ohne diesem etwas zu sagen. Dabei fiel das Handy eine Treppe hinunter und ging kaputt.

Kind B bestreitet die Tat und die Eltern von Kind B weigern sich, für den Schaden aufzukommen.

Was kann Kind A bzw. dessen Eltern nun tun?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:28    Titel: Re: Schadensfall Antworten mit Zitat

sucra hat folgendes geschrieben::
Was kann Kind A bzw. dessen Eltern nun tun?
Als erstes mal verraten, wie alt es ist.

Und verschiebibert in Rechtsfragen der Jugend.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kinder sind 12 bzw. 13 Jahre alt.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Alter sollte ausreichen, um eine Deliktsfähigkeit von Kind B anzunehmen. Dieses wäre nach dem Sachverhalt auch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Die Eltern hingegen sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet (hierfür müsst eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, die sich aus dem SV nicht ergibt).

Wenn B das Geschehen bestreitet, muss A natürlich beweisen, dass es sich so verhalten hat, wie geschildert.

Gruß
Dea
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