Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kind A hat Kind B sein Handy gegeben damit es eine Mail senden kann.
Kind B hat das Handy anschließend zu Kind A geworfen ohne diesem etwas zu sagen. Dabei fiel das Handy eine Treppe hinunter und ging kaputt.
Kind B bestreitet die Tat und die Eltern von Kind B weigern sich, für den Schaden aufzukommen.
Und verschiebibert in Rechtsfragen der Jugend. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das Alter sollte ausreichen, um eine Deliktsfähigkeit von Kind B anzunehmen. Dieses wäre nach dem Sachverhalt auch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Die Eltern hingegen sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet (hierfür müsst eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, die sich aus dem SV nicht ergibt).
Wenn B das Geschehen bestreitet, muss A natürlich beweisen, dass es sich so verhalten hat, wie geschildert.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.