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Verfasst am: 11.12.08, 17:41 Titel: KFZ Unterstellplätze auf Landwirtschaftlichen Anwesen
Hallo liebe Gemeinde
Folgender Fall
ein ehemaliges Landwirtschfatliches Anwesen kurz Bauernhaof, werden seit einiger Zeit PKW Stellplätze vermietet. Nach Baurecht NRW müsste hier eine Nutzungsänderung sowie bauliche veränderungen gemacht werde. Glaub ich. Das ganze ist Holzbauweise und ein Stellplatz ist ca 1,5 m von einem Fenster mit Wohnraum entfernt. Weiterhin werden auf dem Gelände ca 15m³ Brennholz gelagert sowie ein Campingwagen überwinter. Soweit mir bekannt ist, müsste zwischen Stellplatz und Wohnhaus ein Bramdwand vorhanden sein, da es sich um einen Winkel von 90 Grad angebaut ist. Somit wäre die Brandwand 3 m auszuführen. Dieses bedeutet, dass das Fenster zugemauret werden müsste. Ich möchte nicht wissen was in einem Bandfalle von dem Objekt übrig bleibt.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 11.12.08, 20:24 Titel:
Ich suche gerade ganz verkrampft das Fragezeichen und die damit verbundene Frage. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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na ganz einfach ohne Nutzungsänderung möglich ?
Laut einem Bekannten der Brandschutzingeneur ist, ist es bei Nutzungsänderung nur mit baulichen Massnahemn möglich. Was meint ihr denn?
um die Rechtlage beurteilen zu können ist natürlich noch von Interesse:
Liegt der Bauernhof im Ausenbereich, Dorfgebiet oder einem qualifizierten B-Plan?
Wenn dann hieraus sich ergibt, dass eine Nutzungsänderung notwendig ist, wird der Nachbar angehört und kann seine Bedenken vorbringen. Gleichzeitig prüft die untere Baurechtbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt) ob alle Vorschriften wie Abwasserbeseitigung Brandschutz ..... eingehalten sind und macht entweder Auflagen, Verweigert die Nutzungsänderung oder genehmigt sie unter Wahrung der Nachbarschaftlichen Interessen, die aber zugegebenermaßen nicht hoch ins Gewicht fallen.
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