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Verfasst am: 11.12.08, 18:54 Titel: Multiple Choice und Punktevergabe
Hallo,
muss in einer Multiple Choice Klausur an der Frage drann stehen, wie viele Punkte es jeweils gibt? Oder kann der Prüfer das nachträglich drann schreiben?
Die Antwort hat man wohl in der jeweiligen Prüfungsordnung zu suchen.
Dass es prinzipiell so sein muss, wäre mir nicht bekannt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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