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Lehrer verlässt Schule - Nachmittagsunterricht möglich?

 
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:45    Titel: Lehrer verlässt Schule - Nachmittagsunterricht möglich? Antworten mit Zitat

Nehmen wir an Lehrerin G. verlässt wechselt wegen eines schlechten Schulleiters die Schule.

Ihr LK, nennen wir Ihn E vermisst sie unglaublich und möchte um sie kämpfen. Nehmen wir an, sie stimmt einem Nachmittagsunterricht zu: Was wäre möglich, um ihrem 12er Englisch LK den Unterricht weitehrin zu ermöglichen? Kurs würde auch an einen anderen Ort fahren, oder sich nachmittags treffen.

Gibt es dazu eine Regelung im Schulgesetz von NRW?

Vielen Dank!
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL schrieb:
Zitat:
Gibt es dazu eine Regelung im Schulgesetz von NRW?


Das Schulgesetz NRW schreibt:
Zitat:
§ 42
Allgemeine Rechte und
Pflichten aus dem Schulverhältnis
(1) Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule
begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben
sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Dies erfordert ihre vertrauensvolle
Zusammenarbeit.

§ 43
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungenam Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung
verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr

Die Schüler müssten demnach das Schulverhältnis zur bisherigen Schule lösen und zur Schule wechseln, an der die Lehrerin aktuell tätig ist. Ob sie dort tatsächlich auch geschlossen in ihren Kurs wechseln können, kann von der aufnehmenden Schule sicherlich nicht garantiert werden.

Zusätzlicher Unterricht mit der Lehrerin an einem Nachmittag als Ergänzung zum eigentlichen Kursunterricht ist grundsätzlich möglich, könnte aber daran scheitern, dass ein solches Vorhaben aus Sicht der Lehrerin m.E. eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Beamter könnte doch vom RP abgeordnet werden, abiturrelevanten Leistungskursen weiterhin Untericht zu geben, oder nicht?

Gibt doch die Möglichkeit, dass eine Lehrkraft an 2 Schulen unterrichtet, oder nicht? Ist ja immerhin in meinem beispiel ein Leistungskurs... Wir dachten eigentlich schon an reguläre Kursunterricht - der entsprechend auch gerne Nachmittags sein könnte.
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abordnung wäre grundsätzlich möglich, aber aus Sicht der Lehrerin keine so gute Idee, denn dann wäre sie tatsächlich wieder an der Schule, die sie wegen des Schulleiters eigentlich verlassen wollte, er wäre also zumindest teilweise wieder ihr Dienstvorgesetzter.

Die zweite Möglichkeit wird häufig bei auftretendem Fachlehrermangel so praktiziert, insofern stehen die Chancen hierbei besser. Voraussetzung dafür ist aber, dass an Ihrer Schule kein weiterer Lehrer zur Verfügung stehen würde, der den Kurs der Lehrerin übernehmen könnte und dass an der neuen Schule der Lehrerin dementsprechende Kapazitäten abzugeben sind. Hier wäre eine Absprache unter den Schulleitern notwendig.

Nachmittagsunterricht dürfte auch nicht das entscheidende Problem sein, aber wohl der Unterricht an einem "neutralen" Ort. Der Unterricht wird wohl ggf. an Ihrer Schule stattfinden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Fach wie Englisch, was ich hier mal unterstelle sind (leider) immer Lehrer da...

Es ist nur die persönliche Seite... Eine Lehrerin, die richtig richtig gut ist und den Kurs seit der 5. Klasse (Klassenlehrerin) kennt ist eben unbezahlbar. Zählt denn sowas nicht auch?

Bei einer Abordnung durch eine Bittschrift/Antrag an den RP würde die Lehrerin doch nur für dieses Fach abgeordnet, oder? Die Schüler könnten ruhig auf die andere Schule gehen. In der JGSt. 12 sind 15 Minuten Fahrt wohl zumutbar?!

Gibt es eine rechtliche Grundlage, oder eine Formvorgabe für so einen Antrag auf Abordnung einer Lehrkraft? Danke!

EDIT: Rechtliche Grundlage, §27 BBG habe ich gefunden, hat mir aber nicht viel weitergeholfen Traurig
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einem Fach wie Englisch, was ich hier mal unterstelle sind (leider) immer Lehrer da...


Schön wär´s. Hier ist die Situation von Schule zu Schule sehr unterschiedlich. Hier müsste die Personalsituation nach Versetzung der Lehrerin erst einmal geklärt werden. Aber ich vermute wie Sie, dass es an Ihrer Schule wohl ausreichend Fachlehrer gibt, denn ansonsten wäre wahrscheinlich die genehmigte Versetzung Ihrer Lehrerin bereits mit einer Teilabordnung an Ihre Schule versehen worden. Aber Näheres zur Lehrerversorgung Ihrer Schule erfahren Sie sicherlich über den Schulleiter, ggf. auch über Mitglieder der Schulkonferenz.

Zitat:
Es ist nur die persönliche Seite... Eine Lehrerin, die richtig richtig gut ist und den Kurs seit der 5. Klasse (Klassenlehrerin) kennt ist eben unbezahlbar. Zählt denn sowas nicht auch?

Nein, es zählen lediglich dienstliche Gründe.

Zitat:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, oder eine Formvorgabe für so einen Antrag auf Abordnung einer Lehrkraft? Danke!

Es gibt keinen "Antrag auf Abordnung einer Lehrkraft". Eine Abordnung ist eine vorübergehende Zuweisung eines Beamten durch den Dienstherren an eine andere Dienststelle, der der Beamte nachzukommen hat. Ausschlaggebend sind hierfür ausschließlich dienstliche Gründe, wie im Schulbereich die Sicherstellung des Unterrichts. Der Beamte kann einen Antrag auf Versetzung stellen. Dieser war bei der Lehrerin ja auch erfolgreich.

An dieser Stelle muss ich mich übrigens korrigieren: Dienstvorgesetzter bei einer Abordnung bleibt die abordnende Schule.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt Winken
Wiki dazu:

"Während der Abordnung hat der Beamte bzw. der Arbeitnehmer zwei Dienstvorgesetzte, wobei der Dienstvorgesetzte der Stammdienststelle (Planstelle) für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig bleibt."

Schade, dass persönliche Gründe nicht zählen. Gut, wir werden es bei Einverständnis der Lehrkraft mit einem Schreiben an den RP versuchen, mit der Begründung bei der Einarbeitung einer neuen Lehrkraft - die uns nicht entsprechend fördern kann, weil sie uns nicht so gut wie die versetzte Lehrkraft - mit Stärken und Schwächen -kennt. Unser Abitur wird von uns als außerordentlich gefährdet betrachtet.

Danke für Ihre Hilfe!
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