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Verfasst am: 11.12.08, 13:54 Titel: Zwangsvollsteckung eines Miteigentümers
Hallo zusammen,
ich bin nun heute das erste Mal in diesem Forum und finde nichts passendes zu meiner Frage, daher poste ich nun hier.
Sachverhalt:
Ein Bekannter ist Miteigentümer eines ideellen Teil-Eigentums einer Eigentümergemeinschaft eines 4 Familien-Hauses. Diesen Anteil hatte er geerbt. Es ist also keine Teilungsgenehmigung erfolgt oder Beantragt worden. Nun ist das Problem das ein Miteigentümer das Kommando übernommen hat und den dritten Miteigentümer vorschreibt was zu tun ist. Mein Bekannter hatte den anderen beiden angeboten seinen Anteil an sie zu verkaufen. Zuerst war man damit einverstanden. Als man lange nichts hörte, fragte man nach und es hieß auf einmal " Ich denke ja nicht daran".
Dann vereinbarte man den Verkauf des Hauses und mein Bekannter gab einem Makler einen Alleinauftrag im Rahmen seiner Hausverwaltung, welche im von seinem verstorbenen Onkel übergeben wurde und dem nicht widersprochen wurde. Der andere Miteigentümer schickte daraufhin eine Mitarbeiterin der örtlichen Sparkasse ins Haus um angeblich eine Wertermittlung zu tätigen, allerdings hatte er ca. 1 Jahr vorher bereits ein Wertgutachten erstellen lassen, welches alle Miteigentümer bezahlen mußten.
Im Wertgutachten ist ein Wert von 345.000€ angegeben, welches über einen Gutachter von "Haus & Grund" ermittelt wurde.Die Sparkassen-Mitarbeiterin sprach nun von einem Wert in Höhe von 120.000€. Diese Sparkassen-Mitarbeiterin hatte bereits vorher ein anderes Haus dieses Miteigentümers verkauft, wobei uns zugetragen wurde das dem Käufer ein Kredit versprochen wurde, er in das Haus bereits 20.000€ investiert hatte und dann die Kreditabsage kam. Das Haus wurde neu verkauft und der Miteigentümer wollte dem ersten Käufer das Geld nicht zurückzahlen. Wie gesagt, so wurde es uns zugetragen!
Ich muß erwähnen, das der Miteigentümer bis vor 3 Monaten nicht im Grundbuch eingetragen war, lediglich seine Frau ist dort eingetragen gewesen, welche allerdings bereits vor ein paar Jahren verstorben war.
Nun ist der Stand das auf einmal die ganze Erbengemeinschaft ( Die beiden Miteigentümer und die Kinder des Miteigentümers) im Grundbuch eingetragen sind und mein Bekannter heute einen Beschluß vom Amtsgericht über die Zwangsversteigerung seines Anteils bekommen hat. Es stand allerdings nirgends mit welchem Recht sie diesen Beschluß erwirkt haben. Ihm wird nun lediglich mitgeteilt das er eine Notfrist von 2 Wochen hat um zu erklären was er gegen diesen Beschluß vorzubringen hat. Nun weiß er nicht mehr weiter. Er vermutet nun, das die Miteigentümer so billig an seinen Anteil kommen wollen. Im Beschluß stand auch nicht aus welchem Grund diese Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, lediglich als Begründung "Auflösung der Eigentümergemeinschaft" und das sein Anteil derzeit unter Zwangsvollstreckung steht und versteigert werden soll.
Er weiß nun nicht mehr weiter und daher wollte ich fragen ob irgendjemand einen Rat hat. Erwähnen möchte ich noch, daß der Miteigentümer ein ehemaliger Richter ist, welcher nun im Ruhestand ist.
Mfg
Motorix
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 11.12.08, 14:30 Titel: Re: Zwangsvollsteckung eines Miteigentümers
motorix hat folgendes geschrieben::
Im Beschluß stand auch nicht aus welchem Grund diese Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, lediglich als Begründung "Auflösung der Eigentümergemeinschaft" und das sein Anteil derzeit unter Zwangsvollstreckung steht und versteigert werden soll.
Hier sollte der Beschluss genau gelesen werden.
In dem Beschluss sind das Grundstück, die Antragsteller und Antragsgegner anzugeben.
Aus diesen Informationen sieht man, dass nicht nur ein Miteigentumsanteil, sondern das gesamte Grundstück versteigert werden soll! _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
danke für die schnelle Antwort. Es stimmt, wir haben noch mal nachgesehen, hier soll das ganze Haus versteigert werden. Ich frage mich nun allerdings warum der Miteigentümer erst dem Verkauf zustimmt und man Käufer sucht, Interessenten dann auch findet und mit denen in Verhandlung über den Kaufpreis steht und die Miteigentümer so plötzlich eine Zwangsversteigerung betreiben.
So wie sich das für mich anhört, müssen jetzt ja wohl die Verkaufsverhandlungen eingestellt werden, da laut dem Beschluß alle Rechte der Antragsteller hat. Das kann ja wohl so nicht richtig sein. So verhindert man ja den Verkauf.
Mfg
motorix
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 11.12.08, 16:16 Titel:
motorix hat folgendes geschrieben::
So wie sich das für mich anhört, müssen jetzt ja wohl die Verkaufsverhandlungen eingestellt werden, da laut dem Beschluß alle Rechte der Antragsteller hat. Das kann ja wohl so nicht richtig sein. So verhindert man ja den Verkauf.
Solange das Gericht keinen Zuschlagsbeschluss verkündet hat, kann ein Kaufvertrag noch immer abgeschlossen werden.
Im übrigen hat/haben der/die Antragsgegner auch das Recht, dem Verfahren beizutreten. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Jetzt muß ich einmal ganz dumm fragen, was heißt dem Verfahren beitreten?
Eigentlich waren wir der Meinung das mein Bekannter in dieser Sache Einspruch einlegt, da er sich immer um alles gekümmert hat, er auch bei anderen Regresspflichtig wurde und die Miteigentümer selbst auf Telefonate und Anschreiben nicht reagiert haben. Zum Beispiel haben sie in einem Versicherungsfall in dem die Arbeiten teilweise strittig sind ( Arbeiten durchgeführt die nicht abgesprochen und genehmigt waren), einfach die Kosten überwiesen und legen es nun so aus als wenn mein Bekannter Reparaturaufträge vergeben hätte ohne die Rechnung zu zahlen. Dieses ist aber ein Versicherungsfall (Wasserrohrbruch) und wird gerade von der Versicherung abgewickelt. Nun muß er der Versicherung mitteilen das die Rechnung bezahlt wurde und der Miteigentümer nun einen Verrechnungscheck bekommen muß.
Alle Gläubiger ( Wasser, Abfall, Installateur) sagen, das mein Bekannter die Rechnungen zahlen müßte (obwohl doch eigentlich alle drei Eigentümer hierfür aufkommen sollten), da es ja nur eine ideelle Eigentümergemeinschaft wäre und sie sich entscheiden könnten von wem sie das Geld wollen. Die Miteigentümer haben aber bisher nie auf Anschreiben reagiert oder aber die Zahlung verweigert. Nun haben sie offene Rechnungen bezahlt und es so hingestellt als wenn mein Bekannter dieses verursacht hätte. Meines Erachtens ist dieses ein ganz mieser Trick gewesen um die Zwangsversteigerung einzuleiten, zumal der Miteigentümer bereits vor einem dreiviertel Jahr angedroht hatte das er dieses machen würde wenn mein Bekannter nicht nach seinen Vorstellungen spurt. Er hat daraufhin auch das Hauskonto bei der Sparkasse aufgelöst und die 12.000€ Guthaben haben die beiden Miteigentümer untereinander aufgeteilt. Ich muß dazusagen das mein Bekannter gerade erst 22 Jahre alt ist und den Hausanteil mit 19 Jahren bekommen hat. Er ist zur Zeit noch Schüler. Die beiden Miteigentümer sind ca.80 Jahre alt.
Anmerken möchte ich noch, das sein Onkel (diesen Anteil hat er geerbt) ein hohes "Tier" bei der Dresdner Bank war und sein Vater ( dieses Jahr verstorben ) ein Rechtsanwalt war. Nun denke ich, das wir einmal seine Bundesbrüder in Göttingen und Würzburg anrufen ob jemand Rat weiß.
Mfg
motorix
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 11.12.08, 17:27 Titel:
motorix hat folgendes geschrieben::
Jetzt muß ich einmal ganz dumm fragen, was heißt dem Verfahren beitreten?
Damit wird der Antragsgegner auch Antragsteller.
Zitat:
Eigentlich waren wir der Meinung das mein Bekannter in dieser Sache Einspruch einlegt,
Die dafür vorgetragenen Gründe sind aber nicht ausreichend. Ein entsprechender Antrag wäre kostenpflichtig zurückzuweisen. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Ein Gutachten des Gutachterausschuss der Kreises ist gerichtsrelevant. Inwiefern eines von Haus & Grund angenommen würde, kann ich nicht beantwoten.
Die 10 % Toleranz wurde in einem OLG Urteil bestätigt.(Urteil gestern abend gefunden) In diesem Fall ging es anders herum. Der Makler hatte den Wert zu niedrig eingeschätzt. Der Verkäufer hat den Schadenersatzprozess gewonnen. Genau aus diesem Tenor.
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