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Unfall-Versicherung verweigert KV - Wie vorgehen?

 
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Chris_64
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:14    Titel: Unfall-Versicherung verweigert KV - Wie vorgehen? Antworten mit Zitat

Person A hatte einen unverschuldeten Unfall.
Person A ist zur Vertragswerkstatt und machte einen Kostenvoranschlag, Netto 835€ (wie von Versicherung gewünscht).
Die Versicherung ist im 1. Schreiben bereit nur 600€ auszuzahlen, da Vertragswerkstatt angeblich teurer als andere. Person A legt Einspruch ein.
Im 2. Schreiben ist Versicherung bereit nun 700€ zu zahlen, mit dem Argument dass ein bestimmter Posten der dort aufgeführt wurde (Instandsetzung Rückwand) nur bei zerlegtem Fahrzeug überhaupt feststellbar sei.
Person A legt wieder nun Einspruch ein und versucht Einigung, Versicherung nicht interessiert.

Meine Frage:
Wie muss Person A nun weiter vorgehen?
Person A möchte einen unabhängigen Gutachter einschalten, aber die Versicherung ist der Meinung, dass wenn dieser auf die gleichen Kosten wie die Versicherung (700€) kommen sollte, Person A die Gutachterkosten zu tragen habe.
Stimmt das oder muss bei einem unverschuldeten Unfall (Polizei hat Unfall aufgenommen) die Versicherung die Kosten eines Gutachters tragen.

Zweite Frage:
Die Anwaltskosten muss doch die Versicherung auch übernehmen, egal wie der Fall ausgehen wird. Stimmt das auch?

MFG und DAnke
Chris
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 18:27    Titel: Kasko- oder Haftpflichtschaden? Antworten mit Zitat

A sollte der geneigten Leserschaft vielleicht mitteilen, ob es sich um einen Kasko- oder um einen Haftpflichtschaden handelt. Dann ist die Rechtslage nämlich zum Teil unterschiedlich. Im Übrigen sollte sich A vielleicht auch fragen, ob es wirtschaftlich wirklich sinnvoll ist, wegen € 135,00 ein Fass aufzumachen.

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, der beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht wird, muss dieser überhaupt keine Gutachterkosten tragen, weil es sich um einen Bagatellschaden handelt. Schaltet A (überflüssigerweise) einen RA ein, so muss der Haftpflichtversicherer diesen aber schon bezahlen.

Ist es ein Kaskoschaden, der beim eigenen Kaskoversicherer geltend gemacht wird, so sollte A in § 14 AKB nachschauen. Da ist es tatsächlich so, dass A, wenn er das Sachverständigenverfahren "verliert", er, der A, den Gutachter komplett selbst bezahlen muss, das sind sicherlich mehr als € 135,00, also irgendwie nicht so ganz lohnenswert. Der RA muss nur dann vom Kaskoversicherer bezahlt werden, wenn dieser zu Unrecht die Versicherungsleistung in Höhe von € 135,00 verweigert hat. Jeder RA wird sich darum reißen, einen Fall zu bearbeiten, der einen Streitwert von € 135,00 aufweist und für den er dann dem A € 46,41 als RA-Gebühren in Rechnung stellen kann ...
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 19:04    Titel: Re: Kasko- oder Haftpflichtschaden? Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
A sollte der geneigten Leserschaft vielleicht mitteilen, ob es sich um einen Kasko- oder um einen Haftpflichtschaden handelt.
Hat er bereits.

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen sollte sich A vielleicht auch fragen, ob es wirtschaftlich wirklich sinnvoll ist, wegen € 135,00 ein Fass aufzumachen.
Auf keinen Fall. Gut, bei manchen Menschen ist das mehr als ein Drittel dessen, was sie monatlich für das Leben zur Verfügung haben, aber da sollten wir nicht so pingelig sein. Schließlich will die gegnerische Versicherung nur unser Bestes - unser Geld. Und deshalb machen die auch kein Fass auf, sondern weigern sich einfach zu zahlen. Ironie Smiley

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Schaltet A (überflüssigerweise) einen RA ein
Was wäre denn daran überflüssig?

Das Thema als solches wurde zuletzt hier behandelt. Im übrigen noch der Hinweis, daß Versicherungen, die derartige Tricks versuchen, nach meiner Kenntnis häufig schon auf die Androhung der Einschaltung eines Anwaltes reagieren.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 19:54    Titel: Tipps und Tricks Antworten mit Zitat

Wenn immer alle Versicherer das bezahlen müssen, was sich die Geschädigten oder vermeintlich Geschädigten so vorstellen, dann würden die Prämien explodieren und nur wenige könnten sich dann noch eine Versicherung leisten. Ein Auto kann bekanntlich hierzulande ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Sicherlich dürfte auch ein volkswirtschaftliches Interesse daran bestehen, dass die Kfz-Versicherungsprämien nicht noch teurer werden.

Sachbearbeiter SB bei Kfz-Versicherungen machen einfach ihre Arbeit, so wie die meisten anderen Werktätigen auch. Sie regulieren nach dem Gesetz und nach den Bedingungen. Die allerwenigsten arbeiten mit Tricks, warum auch? Was hat der SB davon, wenn er zu Unrecht dem VN die Versicherungsleistung verweigert? Natürlich kann ich mich auch in die "Schmollecke" setzen, nur nützen wird es nichts.

Wenn es überflüssig und sinnlos ist, einen RA einzuschalten, weil es nichts bringt, sollte man es lassen, auch wenn man sich (zu Unrecht) noch so über den Versicherer ärgert. Ach übrigens: Wo und an welcher Stelle hat A denn mitgeteilt, ob er sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder seinem eigenen Kaskoversicherer streitet? Allein die Tatsache, dass er angeblich einen unverschuldeten Unfall erlitten hat, macht die Sache noch lange nicht zu einer Haftpflichtsache, auch in diesem Fall gibt es nicht wenige, die sich gleichwohl an ihren eigenen Kaskoversicherer wenden, weil ihnen z.B. die Regulierung mit dem Gegner zu lange dauert oder weil z.B. der Gegner wegen Fahrerflucht unbekannt ist.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 23:38    Titel: Re: Tipps und Tricks Antworten mit Zitat

Das
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Sachbearbeiter SB bei Kfz-Versicherungen (...) regulieren nach dem Gesetz und nach den Bedingungen.
stimmt sicher. Genauso sicher stimmt es aber auch, daß es häufiger mal Geschädigte gibt, die eine Regulierung nach Gesetz un Bedingungen mit Hilfe (überflüssiger) Anwälte einklagen müssen.

Und wenn Ihre o.g. Behauptung stimmt, wie ist dann diese Aussage
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Die allerwenigsten arbeiten mit Tricks
zu verstehen? Sind diese Tricks im Gesetz oder in den Bedingungen zu finden?

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Was hat der SB davon, wenn er zu Unrecht dem VN die Versicherungsleistung verweigert?
Er spart seinem Unternehmen Geld?
Als Geschädigter sollte man nie vergessen: die Interessen der Versicherung sind nicht die Interessen des Geschädigten!

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Wenn es überflüssig und sinnlos ist, einen RA einzuschalten, weil es nichts bringt
Und das soll der rechtsunkundige Laie entscheiden?

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Allein die Tatsache, dass er angeblich einen unverschuldeten Unfall erlitten hat
Wieso angeblich? Und das
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
macht die Sache noch lange nicht zu einer Haftpflichtsache, auch in diesem Fall gibt es nicht wenige, die sich gleichwohl an ihren eigenen Kaskoversicherer wenden
ist zwar eine nette Idee, aber bis zu einer anderslautenden Aussage des TE glaub' ich das mal eher nicht.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
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BeitragVerfasst am: 13.12.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kollege Herzog, Maske runter, für welchen Schadensregulierer sind Sie als Vertragsanwalt tätig? Winken Ich habe lange nicht mehr eine so einseitige Darstellung der Regulierungspraxis von Versicherern gelesen. Mit den Augen rollen
Zitat:
Wenn es überflüssig und sinnlos ist, einen RA einzuschalten, weil es nichts bringt, sollte man es lassen, auch wenn man sich (zu Unrecht) noch so über den Versicherer ärgert.

Hier arbeiten Sie mit der Unterstellung, daß der TE sich zu Unrecht über den Versicherer ärgert, und bauen auf dieses Fundament Ihr Gerüst. Wenig tragfähig.
Zitat:
Sachbearbeiter SB bei Kfz-Versicherungen machen einfach ihre Arbeit, so wie die meisten anderen Werktätigen auch. Sie regulieren nach dem Gesetz und nach den Bedingungen. Die allerwenigsten arbeiten mit Tricks, warum auch? Was hat der SB davon, wenn er zu Unrecht dem VN die Versicherungsleistung verweigert?

Das ist völlig lebensfremd. Im Abwicklungsfall eines Haftpflichtschadens steht der Haftpflichtversicherer, wie Ihnen bekannt sein dürfte, auf Seiten des Schadensverursachers, ist also Gegner des Geschädigten. Ein Haftpflichtversicherer versucht damit naturgemäß,das ist seine Aufgabe, den Regulierungsbetrag möglichst niedrig zu halten. Da kommt es zumeist vor, daß Geschädigten, die nicht anwaltlich vertreten sind, die Kostenpauschale, der Nutzungsausfall oder der merkantile Minderwert oder auch die Sachverständigenkosten einfach einmal vorenthalten werden oder ihm gar vorgemacht wird, die Kosten eines Rechtsanwalts seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig - der Geschädigte weiß es ja nicht besser, und versuchen kann man es ja einmal. Diese Durchstechereien sind ein wesentlicher Bestandteil der anwaltlichen Praxis bei der Regulierung von Kfz-Schadensfällen. Wollen Sie mir sagen, dies sei Ihnen nicht bekannt?

Indessen ist Ihnen zuzugestehen, daß der TE nicht ausdrücklich geschrieben hat, daß es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Dies liegt allerdings zumindest nahe, wenn der TE ausdrücklich von einem unverschuldeten Verkehrsunfall schreibt.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:56    Titel: VNs und VRs - zwei Welten trefen aufeinander Antworten mit Zitat

Lieber Herr Kollege Metzing,

vor meiner RA-Wiederzulassung im September 2006 war ich viele Jahre in der Versicherungswirtschaft tätig, unter anderem auch als Schadensachbearbeiter einer großen deutschen Rechtsschutzversicherung (RSV). Dort hatte ich das ganz besondere Vergnügen, den "durchschnittlichen Versicherungsnehmer" und seine Anspruchshaltung näher kennenlernen zu dürfen.

Zugegebenermaßen ist der Versicherer in der RSV der Vertragspartner des VN, genauso wie in der Kaskoversicherung. In der Kfz-HaftpflichtV sieht der Fall in der Tat anders aus, nur dort ist es doch gerade Vertragsinhalt, dass der Versicherer für seinen VN Ansprüche abzuwehren hat, wenn sie nicht begründet sind und sie im Gegenzug zu befriedigen hat, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach sehr wohl berechtigt sind. Wo steht denn, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten/Anspruchsteller erklären muss, was er alles geltend machen darf? Ist das seine Aufgabe?

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, darf der Geschädigte ja auch bei völlig klarer Sach- und Rechtslage, also beim sogenannten "unverschuldeten VKU" sofort zum RA rennen und kann dann dem VU, dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer, die RA-Kosten in Rechnung stellen. Ok, ist ja in Ordnung, hat ja niemand was dagegen, ist sowieso schon in die Kfz-Prämienhöhe einkalkuliert. Wer sich allerdings nicht beraten lässt oder sich nicht informiert und dann vergisst/versäumt, eine Schadensposition geltend zu machen, der hat leider Pech, aber so ist das System, ein anderes haben wir nicht. Ich möchte jedenfalls keins haben, das einem das Denken komplett abnimmt. Das haben wir an anderer Stelle schon erlebt, funktioniert hat´s nicht.

Sehr gerne kann der FS, der sich leider gar nicht mehr zu Wort meldet, sehr gerne für € 46,41 zum RA seiner Wahl gehen und sich dort beraten lassen und von ihm die Forderung in Höhe von € 135,00 geltend machen lassen. Ich drücke ihm alle mir zur Verfügung stehenden Daumen, dass er sowohl die Hauptforderung, als auch die Kosten (RA-Kosten) bekommt, gaaaaanz ehrlich ...

Ich fürchte nur, dass das leider in diesem ganz konkreten Fall unter Umständen - Ausnahmen bestätigen die Regel - vielleicht doch nicht funktionieren wird. Das ist jedenfalls meine widerlegliche Meinung, nichts anderes habe ich hier als FDR-Mitglied, das seine Meinung hier äußern darf, getan. So wie der Fall bisher geschildert worden ist, schätze ich jedenfalls die Erfolgsaussichten nicht günstig ein, das ist alles. Hätte man die Gelegenheit, mit A zu sprechen, den Fall von vorne bis hinten aufzurollen, so käme man vielleicht zu einem anderen Ergebnis, leider geht das hier nicht. Und leider ist es zuweilen hier im FDR, sorry, niemand soll und muss verletzt sein, so, dass gerade nicht alle Details des Falles und schon gar nicht alle juristisch relevanten Details von den Fragestellern genannt werden, oder?

Ich möchte einfach diese einseitige Sicht, wie Sie bei manchen vorzuherrschen scheint, beleuchten, wonach der Versicherer immer und überall "der Böse" ist, das stimmt eben einfach nicht, wenn man sich wirklich einmal näher mit der Materie und mit den verschiedenen Sparten der Versicherungswirtschaft beschäftigt. Wenn ich mein Geld, das ich mir wünsche, nicht bekomme, ist es leicht, zu schimpfen und zu generalisieren, leider wird das in den meisten Fällen der Sach- und Rechtslage nicht gerecht.

Meine Erfahrung ist tatsächlich die, dass man mit Versicherern ganz gut zurechtkommen kann, auch wenn sie auf der Seite des Verursachers stehen. In der Regel wird das bezahlt, was bezahlt werden muss, die SBs haben gar keine Zeit mehr, sich auf Riesenstreitereien mit den Anspruchstellern einzulassen, sie haben - wie gesagt - auch nichts davon. Ein SB wird jedenfalls nicht "SB des Monats", wenn er dem AG besonders viel Geld gespart hat, noch kann er deswegen mit einer Beförderung rechnen.

Wenn sich der TE über den VR ärgert und das zu Recht, dann wünsche ich ihm wirklich von Herzen, dass er ganz schnell zu seinem Recht, seinen € 135,00 und seinen RA-Kosten kommt! Allen anderen wünsche ich noch eine fröhliche und besinnliche Adventszeit - JH
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Herr Kollege Herzog,

da kommen wir der Sache doch schon näher... Winken
Zitat:
vor meiner RA-Wiederzulassung im September 2006 war ich viele Jahre in der Versicherungswirtschaft tätig

Hätte ich jetzt ja nicht gedacht. Lachen
Zitat:
In der Kfz-HaftpflichtV sieht der Fall in der Tat anders aus, nur dort ist es doch gerade Vertragsinhalt, dass der Versicherer für seinen VN Ansprüche abzuwehren hat, wenn sie nicht begründet sind und sie im Gegenzug zu befriedigen hat, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach sehr wohl berechtigt sind.

D'accord.
Zitat:
Wo steht denn, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten/Anspruchsteller erklären muss, was er alles geltend machen darf? Ist das seine Aufgabe?

Ach, wissen Sie, das kann man so oder so sehen. Wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer sich, wie dies ja die seit längerem praktizierte "Masche" ist, als "ehrlicher Makler" geriert und die Schadensabwicklung ohne Rechtsanwalt durch seine Mitarbeiter, seine Gutachter etc. propagiert, dann ist das schon ziemlich nahe am Betrug, wenn, wie zumeist, der Versicherungsgutachter den Schaden entgegen jeder Rechtsprechung runterrechnet, daß es nur so kracht. Da kann der BGH sein "Porsche"-Urteil fällen, wie er will. Und das nenne ich beim Namen: die Kfz-Haftpflichtversicherer bescheißen im Fall der Schadensregulierung. Wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer die Schadensregulierung durchführt und hierbei zu erkennen gibt, daß er hierbei im Interesse des Geschädigten handele, ist er im Rahmen der Leistungstreuepflicht dieses Geschäftsbesorgungsvertrages zur Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten verpflichtet. Tut er das - wie zumeist - nicht, hat das nicht nur einfach ein G'schmäckle, es ist rechtswidrig und strafbar.

Lesen Sie mal in diesem von Kollegen geschriebenen Blog nach, was so alles abgeht - als Rechtsanwalt sollten sich Ihnen da die Nackenhaare aufstellen.
Zitat:
Wer sich allerdings nicht beraten lässt oder sich nicht informiert und dann vergisst/versäumt, eine Schadensposition geltend zu machen, der hat leider Pech, aber so ist das System, ein anderes haben wir nicht.

Wenn Sie so denken, kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie auf der anderen Seite schreiben:
Zitat:
Wenn es überflüssig und sinnlos ist, einen RA einzuschalten, weil es nichts bringt, sollte man es lassen, auch wenn man sich (zu Unrecht) noch so über den Versicherer ärgert.

Woher soll denn der "hundsgemeine Geschädigte" wissen, ob es überflüssig und sinnlos ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn er sich zur Geltendmachung seiner Ansprüche nicht eines Rechtsanwalts bedient? (Von Profi-Geschädigten wollen wir an dieser Stelle einmal absehen.)
Zitat:
Ich fürchte nur, dass das leider in diesem ganz konkreten Fall unter Umständen - Ausnahmen bestätigen die Regel - vielleicht doch nicht funktionieren wird.

Und diese Ihre Auffassung findet in dem Text des VN als auch in der allgemeinen Lebenserfahrung keine Stütze. Im Gegenteil. Der TE hat geschrieben:
Zitat:
Person A ist zur Vertragswerkstatt und machte einen Kostenvoranschlag, Netto 835€ (wie von Versicherung gewünscht).
Die Versicherung ist im 1. Schreiben bereit nur 600€ auszuzahlen, da Vertragswerkstatt angeblich teurer als andere. Person A legt Einspruch ein.
Im 2. Schreiben ist Versicherung bereit nun 700€ zu zahlen, mit dem Argument dass ein bestimmter Posten der dort aufgeführt wurde (Instandsetzung Rückwand) nur bei zerlegtem Fahrzeug überhaupt feststellbar sei.

Zitat:
Person A möchte einen unabhängigen Gutachter einschalten, aber die Versicherung ist der Meinung, dass wenn dieser auf die gleichen Kosten wie die Versicherung (700€) kommen sollte, Person A die Gutachterkosten zu tragen habe.

Nachtigall, ick hör Dir trapsen... Die Versicherung hat hier den Geschädigten offenkundig nicht darauf hingewiesen,

a) daß er selbstverständlich das Recht hat, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten und diesen bei einem Bagatellschaden lediglich mit einem Kurzgutachten (vulgo: Kostenvoranschlag) beauftragen soll (worauf ein seriöser Sachverständiger ohnehin hinweist), dessen Kosten der Versicherer in jedem Fall zu erstatten hat,

b) daß sie verpflichtet ist, die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zu erstatten, auch wenn nach Gutachten abgerechnet wird (dann allerdings ohne USt.),

c) daß ihm eine Kostenpauschale zusteht,

d) daß ihm bei Reparatur des Fahrzeuges Nutzungsausfall und auch noch die USt. aus den Reparaturkosten zustehen.

Das alles läßt sich schon anhand des Sachverhalts überschauen.

Ihre Annahme, daß hier um 135 €, für Sie ein Betrag, für den sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht lohnt, geht, sehe ich danach nicht bestätigt. Ich sehe vielmehr, daß hier einmal mehr ein Geschädigter von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer über den Tisch gezogen werden soll und daß wohl zumindest ein Drittel des Regulierungsbetrages eingespart werden soll.
Zitat:
In der Regel wird das bezahlt, was bezahlt werden muss,

Lachen Ihre "Interna" aus dem Versicherungsbereich sind ja ganz unterhaltsam, nur decken sie sich nicht mit den Regulierungserfahrungen der Mehrheit der Geschädigten. Teufel-Smilie

Beste Grüße

Metzing
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Chris_64
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag an alle,

möchte mich erstmal bei euch allen für eure aktive Diskussion bedanken...

Bei der Person A handelt es sich um einen Haftpflichtschaden bei einer gegnerischen Versicherung.

Zum Fall:
Vesicherung hat Person A angewiesen nur einen Kostenvoranschlag zu machen, da Bagatellschaden. Verwiesen wurde person A an eine Vertragswerkstatt seiner Automarke.
Nochmal: Das Autohaus machte diesen Kostenvoranschlag und kam auf die Summe von 835€ (Netto).
Warum Person A auf nur "135€" besteht, nennt sich Prinzipien. Denn wenn die Versicherung hinterher versucht mit 600€ zu argumentieren, da die Vertragswerkstatt angeblich teurer sei als Marktdurchschnitt, wofür Person A nichts kann und nur auf den Rat der Versicherung gehört hat.
Im zweiten Versuch argumentiert Versicherung sie haben den Kostenvoranschlag einem ihrer Gutachter vorgelegt und dieser sei der Meinung das ein Posten dort abgerechnet werden muss, weil das Auto nicht zerlegt wurde, fragt sich Person A woher nimmt sich dieser das Recht einfach was vom KV abzuziehen, nur weil das Auto nicht zerlegt ist. Dieser hat das Auto nicht begutachtet und anhand eines KV entschieden. Das Autohaus wird nicht ohne Grund diesen Posten eingerechnet haben.

Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter führte auch keine Einigung. Dieser meinte bloß Person A müsse die Gútachterkosten tragen, falls dieser ebenfalls auf 700€ kommen sollte.
Person A hat nun bedenken ein Gutachten zu machen (nicht gerade günstig) und später diese dann selber zu tragen, sollte dieser doch auf 700€ oder weniger kommen.

Auch hat diese Versicherung beim 1. Versuch eine Erklärung verlangt, dass Person A von allen Ansprüchen abtritt (natürlich nicht unterschrieben!).
Im 2. Versuch schrieb Versicherung, dass sie diese 700€ auf das genannte Konto überweisen werden. Auch das ist nicht passiert (jetzt genau 1 Monat her).

Person A hat nun bedenken ob das alles mit rechen Dingen zu geht und will sich jetzt nun aus Prinzip dem Versicherungsunternehmen nicht nachgeben.
Kenn Sie Prinzipen Herr Herzog? Dann müssten Sie das bestimmt gut verstehen.

Was sollte Person A nun machen?
Ein Gutachten machen lassen mit dem Risiko nicht über diese 700€ kommen?
Wie hoch ist diese Kostenpauschale, möchte diese geltend machen.

MFG
Chris
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dichtete nicht schon Otto Waalkes Ende der siebziger , m.E. völlig zu Recht:

....denn wer sich Arroganz versichert der hat völlig ausgekichert , er schließt im ersten Augenblick ein Bündnis mit dem Strick.....

M.E. werden sowohl die ehrlichen Geschädigten als auch die gutgläubig Versicherten besch.....

Nicht , dass ich die ebenfalls oft zu beobachtende Autobumserei und änliche Abzocke-Methoden gutheißen will, aber was Recht ist (=berechtigte Ansprüche der Geschädigten) soll auch Recht bleiben.

Und als Versicherungsnehmer möchte ich zweierlei:

1. das gute Gewissen, dass Schäden die von mir verursacht werden auch beglichen werden, behalten

2. die Gewissheit haben, dass ich nicht abgezockt werde, sowohl durch Unfallgegner als auch durch die Versicherung ...

Dass die Zielrichtungen dieser Wünsche oftmals diametral verlaufen , ist mir durchaus bewußt Winken

Zitat:
Lesen Sie mal in diesem von Kollegen geschriebenen Blog nach, was so alles abgeht - als Rechtsanwalt sollten sich Ihnen da die Nackenhaare aufstellen.



Vielen Dank für diesen Link, Herr Metzing. Selbst einem Nichtjuristen stellen sich die Nackenhaare aufrecht. Ich sehe allerdings meine Vorurteile zum Regulierungsgehabe bestimmter Versicherungen auch (wieder mal) bestätigt.




Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Chris_64 hat folgendes geschrieben::

Was sollte Person A nun machen?

MFG
Chris


...den Wagen in der Vertragswerkstatt reparieren lassen, Leihwagen für die Reparaturdauer nehmen( Tagessatz mit der Vers. besprechen), Kostenpauschale verlangen und gut. Winken

.....achso..........bei einer Reparatur sollte die Werkstatt Fotos machen, bzw. die Alt-Teile erst nach Regulierung entsorgen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 19:22    Titel: Re: Tipps und Tricks Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::

Sachbearbeiter SB bei Kfz-Versicherungen machen einfach ihre Arbeit, so wie die meisten anderen Werktätigen auch. Sie regulieren nach dem Gesetz und nach den Bedingungen. Die allerwenigsten arbeiten mit Tricks, warum auch? Was hat der SB davon, wenn er zu Unrecht dem VN die Versicherungsleistung verweigert?.



das zweifle ich mal an. Wenn der SB dem VU Geld einspart lohnt sich das doch.Es gibt bestimmt genügend Geschädigte die das auch akzeptieren. Nicht jeder rennt gleich zum Anwalt.

PS
.....die Urteile zu Vertragswerkstätten und " Billig Werkstätten" sind ihnen doch sicher bekannt. Winken
_________________
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