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Anwalt mit doppelfunktion

 
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:42    Titel: Anwalt mit doppelfunktion Antworten mit Zitat

mal angenommen es gebe einen Verband mit ca 100 Mitglieder. dieser Verband/ Verein hat einen eigenen Verbandsanwalt der den Vorstand sowie die Mitglieder mit Rat und Tat bei seite steht ( Beratungsvertrag) der Anwalt ist gleichzeitig da, um den Vorstand wenn es problemen gibt zwischen den verband und externen oder sogar mit einzelne Mitglieder diese fällen zu übernehmen.

Jetzt hat ein dieser Mitglieder ein problem mit einem externen Firma und zwar hat dieses Mitglied den externe Firma Diebstal, Betrug usw unterstellt.

Später stellte sich heraus das dieses Mitglied sich das lediglig ausgedacht hat, und hat sich vor aller Mitglieder im beisein der Verbandsanwalt öffentlich bei der Firma dafür veruntschuldigt dies gemacht zu haben. Der externe Firma möchte, weil er sein ruf geschädigt sieht allerdings das eine unterlassungserklärung unterschrieben wird von das besagte Mitglied, der weigert und möchte jetzt vom Verbandsanwalt vertreten werden. Der externe Firma ist weiterhin für den Verband/Verein tätig der Anwalt auch

Der Verbandsanwalt möchte dieses Mandat übernehmen

frage darf sowas überhaupt?
Wenn nein was kann man dagegen unternehmen?
Was pasiert wenn das gleiche Mitglied demnächst gegen den Verband vorgehen möchte weil es irgendwelche streitereien gibt , kann dan der Anwalt der im in einer sache vertreten hat aufeinmal der Anwalt des gegners sein?

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich darf ein Anwalt in zwei unterschiedlichen Sachen durchaus A gegen B und B gegen A vertreten.
Standesrechtlich verboten ist ihm nur die Beratung beider Seiten in derselben Sache.
Ablehnen wird ein Anwalt das "Gegenmandat" wohl dann, wenn Interessenkollisionen zu befürchten sind (insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, vertrauliches Wissen aus Fall 1 in Fall 2 verwenden zu können).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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