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Darf der Chef das?

 
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tuetensuepchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 22:25    Titel: Darf der Chef das? Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht so ganz, ob das hierher gehört, oder ins Beamtenrecht, deshalb stelle ich meine Frage hier auch mal ein:

Eine Lehrerin an einer Gesamtschule wird zum Chef bestellt, der Chef sagt aber nicht, worum es geht. Bei dem Gespräch dann eröffnet der Schulleiter der Lehrerin, dass das zuständige Kultusministerium eine Beschwerde einer Person bekommen habe, in der der Lehrerin vorgeworfen wird, sie bereite ihren Unterricht nicht vor, der Unterricht sei mangelhaft. Der Schulleiter sagt der Lehrerin nicht, von wem oder aus welcher Klasse die Beschwerde kam. Er sagt der Lahrerin aber, dass er bereits unter den Schülern mal rumgefragt habe, wie denn der Uterricht bei der Kollegin sei. Aufgrund seiner Notizen hat er dann die Lehrerin konfrontiert.

Abschließend erklärt er ihr, dass er im Wiederholungsfall in ihrem Unterricht unangemeldet hospitieren werde, damit sie nicht mit seinem Kommen oder Nichtkommen rechnen könne.

Die Frage ist nun, ob der Schulleiter korrekt gehandelt hat oder nicht? Kann sich die Lehrerin gegen derartiges Verhalten wehren? Eigentlich müsste sie doch die erste sein, mit der der Schulleiter redet, nicht die Schüler? Darf der Schulleiter ohne Vorankndigung hospitieren? Darf er der Lehrerin den indirekten Vorwurf machen, dass sie ja wohl auch weiterhin den Unterricht nicht vorbereite (indem der Schulleiter ihr sat, er werde auch in seinen eigenen Stunden kommen, damit sich die Lehrerin nicht auf sein Kommen einstellen könne)?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Tuetensuepchen
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in NRW gilt §59 SchulG:
㤠59
Schulleiterinnen und Schulleiter
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter
1. leitet die Schule und vertritt sie nach außen,
2. ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
der Schule,

3. sorgt für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Schule,
(3) Zu den Leitungsaufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters gehören
insbesondere die Schulentwicklung, die Personalführung

und ADO NRW
§ 4
Pädagogische Freiheit und Verantwortung
(3) Schulleiter und Schulleiterinnen dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
der Lehrer und Lehrerinnen nur im Rahmen ihrer Befugnisse
(§§ 18 ff.) im Einzelfall eingreifen.
verbindlich.
§ 19
Schulleiter oder Schulleiterinnen als Vorgesetzte
(1) Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist allen an der Schule tätigen Personen
gegenüber in der Erfüllung ihrer Aufgaben (§§ 4 bis 17) weisungsberechtigt.
Zu den Aufgaben des Schulleiters oder der Schulleiterin gehört
es auch, die berufliche Entwicklung und Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen
sowie die Ausbildung der Lehramtsanwärter und -anwärterinnen zu
fördern.
(2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin berät die Lehrer und Lehrerinnen
bei Bedarf in Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. In deren Unterrichts-
und Erziehungsarbeit darf nur im Einzelfall eingegriffen werden
bei Verstößen gegen geltende Vorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden
oder Beschlüsse der Konferenzen oder wenn eine geordnete
Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht gewährleistet ist.
(5) Ist das dienstliche Verhalten eines Lehrers oder einer Lehrerin oder eines
sonstigen Beschäftigten an der Schule zu beanstanden, so ist der oder
die Betroffene unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes darauf
hinzuweisen und zur Änderung des Verhaltens aufzufordern.“
Der Schulleiter mit dem Gespräch zu einer Änderung des Verhaltens Aufgefordert.
Der Schulleiter muss sich ein eigenes Bild machen. Dazu gehört auch das befragen von Schülern.
Ziatat: „Darf der Schulleiter ohne Vorankündigung hospitieren?“ Ja
Ziatat: „Die Frage ist nun, ob der Schulleiter korrekt gehandelt hat oder nicht?“ Ja, er hat korrekt gehandelt.
Ziatat: „Kann sich die Lehrerin gegen derartiges Verhalten wehren?“ Ja, indem diese Lehrerin sich bessert.
Ziatat: „Eigentlich müsste sie doch die erste sein, mit der der Schulleiter redet, nicht die Schüler?“ Es ist wohl er gängige Praxis. Einen Rechtsanspruch habe ich dazu nicht gefunden. Und so wie es geschrieben wurde, ergab die Befragung der Schüler wohl eine Bestätigung der Vorwürfe gegen die Lehrerin. Anders kann ich den Schluss des Gespräches zwischen Lehrein und Schulleiter nicht verstehen.
Ziatat: „Abschließend erklärt er ihr, dass er im Wiederholungsfall in ihrem Unterricht unangemeldet hospitieren werde, damit sie nicht mit seinem Kommen oder Nichtkommen rechnen könne“
§3 ADO
(6) Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet und müssen von dem Schulleiter
oder der Schulleiterin die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie
maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzu
gehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.),
in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes
Nordrhein-Westfalen (BASS) und in den Amtlichen Schulblättern veröffentlichten
schulbezogenen Vorschriften.
Eine Lehrkraft sollte also wissen, das diese Verhalten des Schulleiters rechtens war.
Meine Meinung als juristischer Laie, entweder den Unterricht besser Vorbereiten oder sich überlegen, ob man als Lehrkraft geeignet oder überfordert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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tuetensuepchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführliche Antwort!

Was allerdings stutzig macht, ist, dass der Schulleiter die Beschwerde eines einzelnen zum Anlass nimmt, sich mit Schülern zu unterhalten über die Qualität des Unterrichts der fraglichen Lehrerin. Was wäre, wenn die Schüler die Ansicht des Beschwerdeführers gar nicht teilen? Es handelte sich nach Auskunft des Schulleiters um eine einzelne Person. Die Gespräche mit den Schülern ergaben keine Beanstandungen, sondern nur Auskunft darüber, wie der Unterricht gestaltet wird. Dabei ging es insbesondere um Methodik, wobei Schüler sicher in der Lage sind, für sich zu entscheiden, ob eine Unterrichtsmethode ihnen Spaß macht oder nicht, nicht unbedingt aber, ob sie für den jeweiligen Unterrichtszweck geeignet ist.

Zitat: 5) Ist das dienstliche Verhalten eines Lehrers oder einer Lehrerin oder eines
sonstigen Beschäftigten an der Schule zu beanstanden, so ist der oder
die Betroffene unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes darauf
hinzuweisen und zur Änderung des Verhaltens aufzufordern.“

Ist die Beschwerde eines einzelnen Schülers Anlass zur Beanstandung des dienstlichen Verhaltens der Lehrerin?

Und:
Müsste nicht die Lehrerin wenigstens die Möglichkeit bekommen, sich mit dem Schüler persönlich darüber zu unterhalten, was dieser an ihr kritisiert? Darf ein solches Beschwerdeschreiben n das Ministerium der Lehrerin vorenthalten werden?

Findet sich dieses evtl. sogar in deren Personalakte wieder?
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat: „Ist die Beschwerde eines einzelnen Schülers Anlass zur Beanstandung des dienstlichen Verhaltens der Lehrerin?“ Nein, aber die Beschwerde ist ein Anlass, das Dienstliche Verhalten zu überprüfen.
Insbesondere in der Schule wird jeder sich ein paar Mal überlegen, ob er eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt oder nicht. Die Gefahr anschließend von der Lehrkraft benachteiligt zu werden ist nicht unwahrscheinlich.
Das der Schulleiter den Namen des Beschwerdeführers noch nicht herausgegeben hat, kann man auch als Fürsorge gegenüber den Schüler und der Lehrkraft sehen.
Die Lehrerin könnte dann den Schüler, egal ob bewusst oder unbewusst benachteiligen.
Ziatat: „Müsste nicht die Lehrerin wenigstens die Möglichkeit bekommen, sich mit dem Schüler persönlich darüber zu unterhalten, was dieser an ihr kritisiert?“
Den Inhalt hat doch der Schulleiter mit der Lehrerin schon besprochen. Und der Schulleiter ist sicherlich aufgrund der eigenen Befragung zu dem Ergebnis gekommen, das die Beschwerde durchaus berechtigte Punkte enthält.
Zitat: „Darf ein solches Beschwerdeschreiben an das Ministerium der Lehrerin vorenthalten werden?“ Wenn es zum förmlichen Disziplinarverfahren kommt sicherlich nicht. So wie es Aussieht steht das Disziplinarverfahren ja gar nicht an.
In die Personal Akte kommen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe nur Beschwerden, denen statt gegeben wurde.
Der Schulleiter hat die Lehrerin mündlich ermahnt, den Unterricht besser vorzubereiten. Er hat der Lehrerin angedroht, den subjektiven Eindruck in einen Objektiven Eindruck zu wandeln, wenn es weitere Beschwerden dazu gibt. Für diesen objektiven Eindruck wird er dann den Unterricht der Lehrerin unangekündigt und erlaubter Weise aufsuchen. Anders kann er sich kein eigenes Bild machen. Es kann ja auch bei der Überprüfung heraus kommen, das die Beschwerden nicht berechtigt waren.
Wenn also die Lehrerin sich nicht Vorzuwerfen hat, kann sie ja so weiter machen wie bisher. Andernfalls sollte diese Lehrerin sich selbstkritisch mal ein paar Gedanken zu den Vorwürfen machen, und nicht irgendwelche Formfehler beim Schulleiter suchen.

Meine Meinung als Juristischer Laie.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was allerdings stutzig macht, ist, dass der Schulleiter die Beschwerde eines einzelnen zum Anlass nimmt, <<< richtig lesen und deuten
nicht der Schulleiter bekam eine Beschwerde sondern
das zuständige Kultusministerium hat eine Beschwerde einer Person bekommen
so haste es geschrieben
ich gehe mal davon aus, das er/sie/es die Lehrkraft ist
Lahrerin <<
Uterricht <<
Kommen oder Nichtkommen << schreibt Man/n doch glaube ich KLEIN oder
Vorankndigung <<
sat <<
Rechtschreibung und Grammatik ist hier nicht gerade die HÖLLE
"Deutsch " das heißt vor allem sicheres Stilempfinden und reichhaltiger Wortschatz.
Mit moderner Diktatik werden diese Themen vermittelt.
Nicht mit geheule und BESCHWERDEN,
besser machen, zu meiner 13 Jährigen Tochter sage ich immer
wen du heulst macht sich die Arbeit auch nicht.
Unser alter Bundeskanzeler sagte mal was über unsere Lehrkräfte
was sie sind
ich möchte Ihn hier nicht zitieren.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rabe29,

ich finde Ihren Beitrag unverständlich und schlecht formuliert. Sie sollten Ihn gegebenenfalls nachbearbeiten.

lg flipmow
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

warum ich habe nur ihre schreibfehler reinkopiert und
bin der meinung das ihre Grammatik nicht die welt ist

zudem schrieb ich das nicht der Schulleiter sondern das Kultusministerium
die beschwerde bekam
sorry aber was ist daran unverständlich und schlecht formuliert.

sie er es ist wohl ne lehrkraft und lehrt unsere kinder
ich bin nur ein bauer vom land

klar es ist ne kritik aber konstruktiv den ich schrieb
Nicht heulen und BESCHWERDEN,
besser machen
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Überaus peinlich ist es, wenn derjenige, der Kritik an Grammatik Rechtschreibung anderer User übt, selbst nicht Herr der deutschen Sprache zu sein scheint!

Zum Thema zurück:
Grundsätzlich denke ich, dass eine Überprüfung der Lehrqualität besagter Lehrerin gerechtfertigt und auch erlaubt ist - eine Beschwerde über´s Kultusministerium soll und darf einfach nicht unbedacht unter den Tisch gekehrt werden. Wenn besagte Lehrerin davon überzeugt ist, sich ausreichend und gut auf den jeweiligen Unterricht vorbereitet zu haben (bzw. regelmäßig den Unterricht vorzubereiten) dürfte sie ohne Probleme der Überprüfung des Rektors standhalten und den Beweis antreten, dass die Beschwerde haltlos ist.
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tuetensuepchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem war aber auch, dass der Schulleiter mit Schülern spricht, die mit dem Beschwerdebrief nichts zu tun hatten. Die Lehrerin wurde sozusagen an den Pranger gestellt, ohne dass der Beschwerdegrund überprüft wurde. Das sollte erst mit der Befragung der Schüler geschehen.

> (indem der Schulleiter ihr sagt, er werde auch in seinen eigenen Stunden kommen, damit sich die Lehrerin nicht auf sein Kommen einstellen könne)? >

Das heißt doch nichts anderes, als dass der Rektor der Lehrerin unterstellt, sie werde trotz der Beschwerde auch in Zukunft den Unterricht nicht vorbereiten oder sogar darauf spekulieren, dass der Rektor schon nicht zum Hospitieren kommt, wenn er selbst gerade Unterricht hat. Das ist doch kein normaler Vorgang, die Unterrichtsvorbereitung zu überprüfen???
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wo bitte ist das Problem?

Wer sich gut vorbereitet hat und einen guten Unterricht (eine gute Arbeit) abliefert, hat eine Überprüfung nicht zu fürchten - ob nun angekündigt oder unangekündigt.

In anderen "Dienststellen" sind sogenannte Qualitätsüberprüfungen (und ebenfalls unangekündigt) völlig normal und legitim - wieso sollte ausgerechnet bei Lehrern Ausnahmen gemacht werden?

Des weiteren ist es überaus in Ordnung, dass sich der Rektor innerhalb der Schülerschaft kundig macht, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit dem Unterricht und der Vorbereitung der unterschiedlichen Lehrer(oder auch einer einzigen Lehrerin) sind.
Dass er vor einer Überprüfung des Unterrichts zuerst die Beschwerde vom Kultusministerium durch Schüleraussagen gestützt wissen möchte, spricht doch eher für den Rektor, als gegen ihn.
(Und dass die Überprüfung der Lehrerin AUCH nach den Schüleraussagen stattfinden wird, spricht eindeutig GEGEN die Arbeitsweise und Vorbereitung eben selbiger)

An Stelle der Lehrerin würde ich weniger die Fehler im Verfahren oder der Vorgehensweise des Rektors suchen, sondern in der eigenen Arbeitsweise - Lehrer haben leider (wie sämtliche andere Beamte) gegen einen sehr schlechten Ruf zu kämpfen - um so wichtiger ist es sowohl für Schüler, Lehrer, Eltern und auch Beamte, dass die schwarzen Schafe selektiert werden und der Unterricht eben so gewissenhaft stattfindet, wie er stattzufinden hat - und wofür die Lehrkraft bezahlt wird.
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tuetensuepchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

< Das heißt doch nichts anderes, als dass der Rektor der Lehrerin unterstellt, sie werde trotz der Beschwerde auch in Zukunft den Unterricht nicht vorbereiten oder sogar darauf spekulieren, dass der Rektor schon nicht zum Hospitieren kommt, wenn er selbst gerade Unterricht hat. Das ist doch kein normaler Vorgang, die Unterrichtsvorbereitung zu überprüfen??? >

Hat dazu auch noch jemand eine Meinung? Bisher hat sich dazu leider niemand geäußert. Es ist doch nicht gerade ein Zeichen von vertrauensvoller Zusammenarbeit, wenn der Rektor der Lehrerin indirekt schon sozusagen "vorsorglich" erklärt, sie brauche gar nicht erst auf die Idee zu kommen, nur die Stunden vorzubereiten, in denen er keinen eigenen Unterricht hat. Er hat es letztlich doch mit einer Kollegin zu tun, die natürlich gut vorbereiteten Unterricht machen muss, aber nicht wie ein Schulkind gewarnt werden muss, dass sie nicht "schummeln" darf und kann.

Ich glaube, Lehrer sind doch allein durch die ständige Beobachtung durch ihre Schüler automatisch bestrebt, den Unterricht so gut wie möglich zu machen. Wenn sie kritisiert werden, müssen sie die Kritik entgegen nehmen und entsprechend handeln. Sollte der Rektor da nicht eher vertrauensvoll mit den Lehrern umgehen anstatt sie einzuschüchtern? Da frage ich mich, ob eine Lehrerin nicht eher verunsichert wird?
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat: „Abschließend erklärt er ihr, dass er im Wiederholungsfall in ihrem Unterricht unangemeldet hospitieren werde“
Was nichts anderes heißt, wenn es noch mal eine Beschwerde gibt.

Zitat: „Es ist doch nicht gerade ein Zeichen von vertrauensvoller Zusammenarbeit, wenn der Rektor der Lehrerin indirekt schon sozusagen "vorsorglich" erklärt, sie brauche gar nicht erst auf die Idee zu kommen, nur die Stunden vorzubereiten, in denen er keinen eigenen Unterricht hat. Er hat es letztlich doch mit einer Kollegin zu tun, die natürlich gut vorbereiteten Unterricht machen muss, aber nicht wie ein Schulkind gewarnt werden muss, dass sie nicht "schummeln" darf und kann.“

Ich bin kein Freund von Vermutungen, aber ich hatte beim ersten Lesen schon den Eindruck, dass es schon Vorkommnisse gab, die einer vertrauensvollern Zusammenarbeit entgegenstehen. Da muss in der Vergangenheit schon etwas gewesen seien.

Ziatat: „Ich glaube, Lehrer sind doch allein durch die ständige Beobachtung durch ihre Schüler automatisch bestrebt, den Unterricht so gut wie möglich zu machen.“

Das wäre wünschenswert, ist aber nicht bei allen Lehrkräften so.

Zitat: „Wenn sie kritisiert werden, müssen sie die Kritik entgegen nehmen und entsprechend handeln. Sollte der Rektor da nicht eher vertrauensvoll mit den Lehrern umgehen anstatt sie einzuschüchtern? „
Wird er sicherlich auch machen, nur wenn das Vertrauen gestört wird nicht mehr.
Und eine Einschüchterung kann ich aus dem Satz nicht erkennen.

Zitat: „Da frage ich mich, ob eine Lehrerin nicht eher verunsichert wird?“
Bei der Marine würde man jetzt sagen, das war ein Schuss vor den Bug.
Auf gut deutsch, reis dich zusammen sonst gibt es Ärger Denn auch der Schulleiter möchte nicht für die Fehler seiner Lehrkräfte gerade stehen müssen.
Die Rechtslage hatte ich ja schon Zitiert.
Und noch mal:
Wenn also die Lehrerin sich nicht Vorzuwerfen hat, kann sie ja so weiter machen wie bisher. Andernfalls sollte diese Lehrerin sich selbstkritisch mal ein paar Gedanken zu den Vorwürfen machen, und nicht irgendwelche Formfehler beim Schulleiter suchen.

Meine Meinung als Juristischer Laie.


@flipmow
Danke

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

sorry Cakes aber ich stemple es mal als gebluber ab

die tütensuppe dürfte wohl die lehrkraft sein
denke mal sehr jung weil
sie hat schiss mächtig schiss

wennnnnnn schon ein Ministerium mitmischt

da fallen mir wieder die worte des ex bundeskanzlers ein
was unsere lehrkräfte sind

und wen ich mal den roten Punkt unter deinem NAMEN erwähnen darf der sagt doch schon wieder alles aus

Kritik ok aber bitte konstruktiv
hab ich schliesslich auch gemacht
nicht blubern sonst haste balt 2 rote Punkte unterm Namen
wollte nur darauf hinweisen nicht stänker sorry

für fremde Mit den Mauspfeil mal drüber gehn
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Rabe29,

Ihr erster Beitrag war genau genommen schon fast "Off-Topic" und wirkte zu dem belehrend und provozierend. Das FDR legt natürlich Wert darauf, dass die Beiträge von allen so gut es geht leserlich und wenn es geht, auch fehlerfrei verfasst werden.

Es ist für eine Diskussion aber nicht erforderlich, wenn man jedes falsch geschriebene Wort erneut erwähnt. Ein kurzer Hinweis (wobei dieser eher angeseheneren Stammusern oder Moderatoren vorbehalten bleiben sollte) zur Rechtschreibung sollte genügen.

Wenn Sie selbst schon nicht viel Wert auf Rechtschreibung legen (siehe Groß- und Kleinschreibung), sollten Sie auch Abstand davon nehmen, andere User zu belehren.

Von Drohungen über rote Punkte sollten Sie ebenfalls Abstand nehmen.

lg flipmow
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

sorry wollte aber nur auf seinen roten Punkt hinweisen da der herr kollege mich ansprach und belehren wollte , eine drohung habe ich nie ausgesprochen
/ zudem ich nicht die rechte besitze punkte zu verteilen /
könnte ich dies auch nicht

zu dem anderem punkt
sagte bzw schrieb ich eine kritik aber meines erachtens nach eine konstruktive
ich wies auch darauf hin das sich hier eine lehrkraft die kinder unterrichtet
sich erböste über kontrollen
dieses erfaste schreiben der t..s... ist aber derart fehlerhaft das ich es mir erlaubte sie darauf hinzuweisen
und falls ein untericht so gestellt wird bzw wurde wundert es mich nicht das sich jemand beschwert hat
in der regel wird auch der dienstweg eingehalten und bis zum ministerium ist es ein weiter weg

das forum sollte so dachte ich doch hier sein um auf missverständnisse hinzuweisen und darüber zu diskutieren
auf rechtsberatung kann/sollte hier niemand hoffen
und mehr als die hälfte habe ich zitiert
was Schröder mal sagte deutete ich nur hin

und weil sie schreiben entschuldigen sie mir das ich wieder mal zitiere
< wirkte zu dem belehrend und provozierend >
es ist doch die wahrheit oder ?
wer recht haben mag muss recht haben
ich kann doch nicht schreiben wie böse andere sind und andere sollen mir recht geben
und wert auf rechtschreibung habe ich sicherlich nicht ich bin aber auch keine lehrkraft
.........................
aber egal wie ich es geschrieben habe
wollte jedenfalls niemanden beleidigen oder anpöpeln
habe ich denke aber auch nicht
denken heißt aber nicht wissen
drotzdem danke für den hinweis
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