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Verfasst am: 11.12.08, 18:27 Titel: Frage zur Rechtslage
Hallo,
und zwar habe ich eine wichtige frage zur rechtslage.
Ich war mit Freunden auf einer Bowlingbahn.
Dort kam es zu einen kleinen zwischenfall, und zwar ist ein Spieler gegen eine Wand gestollpert.
Diese war nur eine billige Gips Wand mit Bemahlung, deshalb ist an dieser stelle ein Loch entsanden, recht groß, ca. 70cmx50cm.
War natürlich keine absicht, nun aber wollen die Besitzer den Schaden von uns bezahlt haben, und dieser soll ca 500-1.000euro betragen.
Muss die Bowlingbahn aber nicht eine Versicherung für so etwas haben??Ich emien wenn mir zb die Kugel aus der Hand gerutscht wäre und ich damit die Bahn beschädigt hätte, oder irgendwas ähnliches muss dies doch alles versichert sein oder nicht?
Verfasst am: 11.12.08, 20:37 Titel: Loch in der Wand
Ob der Besitzer der Bowlingbahn gegen bestimmte Schäden versichert ist oder nicht, dürfte ziemlich gleichgültig sein. Entscheidend dürfte sein, ob die vertragliche bzw. die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Bowlingbahn, besser diejenige zwischen Besitzer der Bahn und Schadensverursacher einen Schadenersatzanspruch hergibt. Das dürfte wohl im Wesentlichen unstreitig sein.
Schließlich ist es nicht erlaubt, beim Bowlen Sachen des Betreibers der Bowlingbahn zu beschädigen, hier hat sich das Bowlingrisiko verwirklicht. Vielleicht sieht der Vertrag eine Klausel vor, wonach sich der Mieter/Verursacher von seiner Schadenersatzpflicht lösen kann, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht hat der Verursacher selbst eine private Haftpflichtversicherung (PHV), die möglicherweise den Schaden des B, des Besitzers der Bahn übernimmt. V, der Verursacher sollte vielleicht mal in seine PHV-Police reinschauen oder den fragen, der ihm damals die PHV-Police verkauft hat.
Verfasst am: 11.12.08, 21:18 Titel: Beim Betrieb eines Kraffahrzeuges ...
Da der Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden ist, sondern beim Benutzen einer Bowlingbahn, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Tat nichts nützen.
Also, ich weis ehrlich gesagt nicht genau, wie die Gepflogenheiten beim Bowlen so sind. Aber wenn ein Spieler (! - nicht die Kugel) aufgrund eines Stolperers ein 70 cm x 50 cm großen Loch in einer Wand der Bowlingräumlichkeiten hinterläßt und dies ein Bowlingrisiko sein soll, wäre ich überrascht.
Wenn der Threadsteller nicht wesentliche Sachverhaltsumstände ausgelassen hat spricht alles dafür, dass es an einer verkehrssicheren Ausstattung der Räumlichkeiten fehlte.
Wenn der Threadsteller nicht wesentliche Sachverhaltsumstände ausgelassen hat spricht alles dafür, dass es an einer verkehrssicheren Ausstattung der Räumlichkeiten fehlte.
Grüße
Wieso? Eine Bowlingbahn ist bekanntermaßen glatt, die Bowlingschuhe müssen gleiten, kurz gestrauchelt und schon durchschläg auch jeder 60 kg Hämpf eine Gipskartonwand....
Dafür kann der Betreiber nichts, sondern nur der Verursacher selbst.
Drum haftet auch der Verursacher dafür, das ist vollkommen richtig.
Selbst wenn eine Versicherung einer Bowlingbahn die Kosten erstmal übernehmen würde, würde diese vermutlich die Kosten beim Verursacher einfordern. Auch das zu Recht, denn dieser hätte sich ja vor den Eventualitäten des Lebens durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung schützen können.
Hat er nicht, war er wohl zu geizig. [Mag ja geil sein....]
Und weil er nun zu geizig war soll ein Anderer dafür aufkommen? _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.12.08, 10:49 Titel:
Vielleicht ließe sich der Betreiber der Bowlingbahn ja auf eine Ratenzahlung des Schadens ein. Ein (freundliches!!) klärendes Gespräch kann da Wunder wirken.
Hier hoffe ich, dass der schädiger den BEdarf einer PHV entdeckt hat. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Wenn der Threadsteller nicht wesentliche Sachverhaltsumstände ausgelassen hat spricht alles dafür, dass es an einer verkehrssicheren Ausstattung der Räumlichkeiten fehlte.
Finde ich einen sehr interessanten Ansatz.
Chub hat folgendes geschrieben::
Wieso? Eine Bowlingbahn ist bekanntermaßen glatt, die Bowlingschuhe müssen gleiten, kurz gestrauchelt und schon durchschläg auch jeder 60 kg Hämpf eine Gipskartonwand....
Dafür kann der Betreiber nichts, sondern nur der Verursacher selbst.
Drum haftet auch der Verursacher dafür, das ist vollkommen richtig.
Dann könnte der Betreiber auch eine dünne, zerbrechliche Glaswand neben der Bahn installieren, der Bowlingspieler hineinfallen, sich verletzen und verbluten und wäre selbst schuld? _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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