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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 12.12.08, 15:34 Titel: bitte um hilfe |
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also mein Vater ist seit januar in haft und seit oktober ist es rechtskräftig!jetzt hat er schulden bei seinen Anwalt!kann ich als sohn belangt werden??
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Herzog, Jörg FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2008 Beiträge: 1108 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.12.08, 18:48 Titel: Sippenhaft |
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Die Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Hat ein Dritter eine Forderung gegen den Vater, kann der Sohn grundsätzlich nicht belangt werden, es sei denn dieser, der Sohn, hatte bei der Begründung der Forderung seine "Fingerchen" verpflichtend mit "im Spiel". Wenn das nicht so ist, kann sich der Sohn S m. E. beruhigt - was die Schulden des Vaters V anbelangt - zurücklehnen. Näheres kann grundsätzlich nur dann gesagt werden, wenn man den ganzen Fall in allen Einzelheiten kennt. |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 13.12.08, 15:30 Titel: |
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der Anwalt hatte sich angeboten den Fall zu übernehmen und brauchte eine vollmacht damit er zu meinen Vater in die jva darf!
die anklage meines vater war versuchter mord an seiner frau!hatten auch schon an en anwalt ein gewissen vorschuss gezahlt!und habe ihm auch gesagt das wir ihn nur bezahlen können wenn das haus meiner elter verkauft ist
!meine mutter angeboten hatte auf schadensersatz zu verzichten dafür aber das haus überschrieben bekommt. der nawalt hat das sehr gut gefunden und dies auch als die beste lösung gehalten!
da habe ich ihm aber auch nochmal gesagt das wir ihm dann nicht bezahlen können! da sagte er das machen wir schon da ihr ja auch schon den vorschuss gezahlt habt!leider kann ich nicht den restlichen betrag zahen der noch offen ist und mein vater über keinerlei finanziellen mittel besitzt.jetzt kam halt die rechnung! ich besitze auch von meinen Vater eine vollmacht wo ich für ihm alles regeln kann alle rechtlichen sowie finanziellen sachen!
da wollte ich einfach wissen ob ich belang werden kann oder nicht!
danke für die schnelle antwort |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 13.12.08, 17:21 Titel: |
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Zunächst wären die Gebührentatbestände der Rechnung interessant. Normalerweise sollte ein Verteidiger, wenn er schon einen Vorschuss kassiert hat und sich Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Mandantschaft ergeben, schon im eigenen Interesse die Pflichtverteidigerbeiordnung beantragen, damit der Staat die Verteidigergebühren verauslagt.
Nur nach dem Sachverhalt könnten hier noch zivilrechtliche Tätigkeiten (Schadensersatz, Vergleich durch Übertragung des Hauses usw.) in Frage kommen.
Grundsätzlich ist es so, dass geklärt werden muss, ob der Sohn von Beginn an vom Vater bevollmächtigt war und in dessen Vollmacht den Anwalt beauftragt hat oder ob der Sohn den Anwalt im eigenen Namen ersucht hat, tätig zu werden. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 14.12.08, 14:01 Titel: |
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der offene betrag sind ca 5000€. Die sache war so! vonm einer freundin ihrem chef der anwalt arbeitet für den anwalt von meinen Vater. und meine freundin hat da angerufen um was nachzufragen da hat der anwalt von meinen vater gesgt er würde den Fall übernehmen da er meinen Vater kennt. Da ich nix dagegen hatte hatte ich ihm deswegen angerufen wo er dann meinte ich soll doch bitte kurz vorbei kommen da er eine unteschrift von mir braucht damiter zu meinen Vater in die Jva darf! da sagte ich ihm er soll doch bitte von meinen Vater eine vollmacht für mich holen damit ich verträge von ihm kündigen kann und ihm bei den Ämter ummelden kann. aber entschieden musste mein Vater selber ob er diesen Anwalt haben will oder nicht! da mein Vater zuerst einen anderen Anwalt beauftragt hatte. wo er sich ohne zu zögern für den jetzigen Anwalt entschieden hat! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.12.08, 15:19 Titel: |
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Zitat: | ich soll doch bitte kurz vorbei kommen da er eine unteschrift von mir braucht damiter zu meinen Vater in die Jva darf |
Ok, Sie haben eine Vollmacht unterschrieben, also haften Sie ebenso wie Ihr Vater für sämtliche Gebühren des Anwalts, es sei denn, die Vollmacht wäre ausdrücklich nur auf den Besuch Ihres Vaters in der JVA beschränkt gewesen (was ich nicht glaube).
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 14.12.08, 16:45 Titel: |
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die vollmacht war nur für den besuch da mein vater selber entscheiden muss ob er diesen anwalt will oder nicht. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.12.08, 23:35 Titel: |
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Stand das denn so in der Vollmacht drin? Etwa: "Hiermit bevollmächtige ich Herrn Rechtsanwalt XY, meinen Vater Herrn ... in der JVA zu besuchen." Das glaube ich eher nicht, denn mit einer solchen Vollmacht kommt man in keine JVA (jedenfalls nicht als Besucher). Also Hand auf's Herz: Was stand in der Vollmacht?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 15.12.08, 00:27 Titel: |
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außerdem dürfte noch ne Gebührenvereinbarung im Spiel gewesen sein bei 5.000,- €.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 16.12.08, 08:47 Titel: |
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ja so stand das etwa in der vollmacht.das weis ich natürlich auch nicht mehr so genau da es ja schon etwas lange her ist!und eine gebürenvereinbarung gab es nicht! |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 16.12.08, 12:43 Titel: |
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Ohne Gebührenvereinbarung sind 5.000,- € bei ner Strafverhandlung mit gesetzlichen Gebühren schwer zu erreichen (es sei denn, es waren mehr als 5 oder 6 Verhandlungstage.....
Welche einzelnen Gebühren stehen denn in der Rechnung? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 16.12.08, 13:32 Titel: |
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Vorverfahrensgebür 3000€
Hauptvehandlungsgebür pauschal 4000€
Pauschale Post-/Anbieter X.dienste 20€
Dokumentenpauschale 55,30€
Netto 7075,30€
Brutto 8419,61€
Die Hauptverhandlung ging eine Tag |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 16.12.08, 16:42 Titel: |
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Sicher, daß keine Honorarvereinbarung unterschrieben wurde?! Gesetzliche Gebühren sind das nämlich nicht. _________________ Karma statt Punkte! |
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payne2502 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 16.12.08, 17:01 Titel: |
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also ich hab sowas nicht unterschrieben!wenn dann mein Vater!aber wenn er das unterschrieben hat kenn ich ja nicht bezichtigt werden! |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 16.12.08, 20:21 Titel: |
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payne2502 hat folgendes geschrieben:: | also ich hab sowas nicht unterschrieben!wenn dann mein Vater!aber wenn er das unterschrieben hat kenn ich ja nicht bezichtigt werden! |
Klar erkannt - Problem gebannt..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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