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Wer muß die Kosten übernehmen?

 
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toni-trixi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 16:21    Titel: Wer muß die Kosten übernehmen? Antworten mit Zitat

Wenn die ARGE Unterlagen im grösseren Umfang fordert.
Also die Kosten, die beim kopieren anfallen, die Transportkosten und die Kosten, die anfallen, wenn man Auskünfte einholt. Gibt es hierzu Urteile?
Danke
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:39    Titel: Re: Wer muß die Kosten übernehmen? Antworten mit Zitat

Kommt drauf an was genau angefordert wird.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Generell trägt diese Kosten der Antragsteller selbst. Ausnahmen können sich sicherlich konstruieren lassen.

Zitat:
... Kosten, die beim kopieren anfallen ...

... kann man sich sparen, indem man die Originale beim Amt vorlegt. Die fertigen dann ihre Kopien selber und geben die Originale wieder mit.

Zitat:
... Transportkosten ...

Da man ja eh bei der Arge in gewissen Abständen persönlich aufzulaufen hat, können derartige Kosten eigentlich kaum zwingend entstehen.

Zitat:
... Kosten, die anfallen, wenn man Auskünfte einholt ...

Wenn es sich um Rechtsauskünfte in einem laufenden Widerspruchsverfahren handelt und das Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht, gehört das sicherlich zu den erstattungsfähigen Kosten. Das Gleiche gilt auch für die weiter oben genannten Posten. Ansonsten eher nicht.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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