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Verfasst am: 13.12.08, 16:21 Titel: Wer muß die Kosten übernehmen?
Wenn die ARGE Unterlagen im grösseren Umfang fordert.
Also die Kosten, die beim kopieren anfallen, die Transportkosten und die Kosten, die anfallen, wenn man Auskünfte einholt. Gibt es hierzu Urteile?
Danke
Generell trägt diese Kosten der Antragsteller selbst. Ausnahmen können sich sicherlich konstruieren lassen.
Zitat:
... Kosten, die beim kopieren anfallen ...
... kann man sich sparen, indem man die Originale beim Amt vorlegt. Die fertigen dann ihre Kopien selber und geben die Originale wieder mit.
Zitat:
... Transportkosten ...
Da man ja eh bei der Arge in gewissen Abständen persönlich aufzulaufen hat, können derartige Kosten eigentlich kaum zwingend entstehen.
Zitat:
... Kosten, die anfallen, wenn man Auskünfte einholt ...
Wenn es sich um Rechtsauskünfte in einem laufenden Widerspruchsverfahren handelt und das Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht, gehört das sicherlich zu den erstattungsfähigen Kosten. Das Gleiche gilt auch für die weiter oben genannten Posten. Ansonsten eher nicht. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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