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Guten Tag!
1) Bei Verkauf einer Eigentumswohnung und bei Erwerb einer neuen bleibt die Eigenheimzulage erhalten bzw. wird sie auf die neue Immobilie übertragen?
Guten Tag!
1) Bei Verkauf einer Eigentumswohnung und bei Erwerb einer neuen bleibt die Eigenheimzulage erhalten bzw. wird sie auf die neue Immobilie übertragen?
2)Muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar. Apet
Früher konnte man die Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt mitnehmen. Inzwischen geht das nach meinem Kenntnisstand nicht mehr.
Selbst wenn in der Teilungserklärung die Verwalterzustimmung vorgesehen ist, kann es dennoch sein, daß dies zwischenzeitlich durch Beschluß gekippt ist. Deshalb empfiehlt es sich, die Beschlußsammlung einzusehen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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