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Balkon-Tür kaputt - Wer zahlt das neue Glas?

 
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Jutta
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 16:39    Titel: Balkon-Tür kaputt - Wer zahlt das neue Glas? Antworten mit Zitat

Hallo,

beim Mieter M zerspringt das Glas der Balkontür.
Er ruft seinen Vermieter V an, teilt dies mit und behauptet, dass er nicht im Zimmer war, sondern das Glas ganz von alleine kaputt gegangen ist. Spannungsriß oder so was !

Wer muß nun den Schaden zahlen: V weil ihm das Haus gehört, und eine evtl. Schuld von M nicht bewiesen werden kann, oder M weil es in seiner Wohnung zum Schadensfall gekommen ist?

Danke für Eure Meinungen!
_________________
Gruß
Jutta
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Schaden im Einflußbereich des Mieters geschehen ist, wird er den Schaden bezahlen müßen. Außer er könnte beweißen, dass der Schaden durch schuldhaftes Handeln des Vermieters entstanden ist.
Üblicherweiße hat man eine Zusatzpolice bei der Hausratversicherung die solche Schäden übernehmen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Jutta
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Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

Habt Ihr noch Argumente / Urteile in diesem Sinne?

Weil M weigert sich, die Kosten zu übernehmen, da er ja nicht schuld ist.
(Seine Familie als Zeuge, dass er das Glas nicht besschädigt hat.)

Schon mal vielen Dank für Eure Mühe!

P.S.
Vor allem der Gedanke mit der Hausratversicherung ist gut, ich dachte nur an die Möglichkeit der Privathaftpflicht, aber da ist Glas wohl ausgeschlossen...
_________________
Gruß
Jutta
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem "Einflussbereich des Mieters" halte ich nicht für ausreichend, um ihn in die Kostenpflicht nehmen zu können. Hier müsste ihm schon Verschulden oder Fahrlässigkeit (z.B. Zuschlagen der Tür infolge Durchzug o.ä.) nachgewiesen werden, sonst bleibt der VM wohl auf den Kosten sitzen. Aber ggf. ist ja der Vermieter oder Mieter gegen solche Schäden versichert.
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