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Verfasst am: 07.12.08, 17:23 Titel: Vertrag, Taschengeld§, Minderjährigkeit, falsches Alter
Hallo!
Mich würde die Sicht zu folgendem Fall interessieren.
A (16) schließt einen Vertrag bei einem Internetdienstleister ab. A gibt ein falsches Geburtsdatum an und weist sich als volljährig aus. Nach einigen Monaten bezahlt A - ohne Grund - die Rechnungen nicht mehr. Ein Betrag von 100 EUR hat sich angehäuft, der Vertrag wird aufgelöst.
Der Internetdienstleister verschickt per RA eine Mahnung und beantragt einen Mahnbescheid (Forderung als "Mietvertrag" deklariert), der auf As Name zugestellt wird.
Folgende Fragen:
Können As Erziehungsberechtigte den früheren Vertrag verbieten und aufheben, auch wenn A beim Feld "Geburtsdatum" ein falsches Alter angegeben hat?
Wenn A offensiv die Forderung mit Verweis auf den Taschengeldparagraph bestreitet, kann ihm die Altersangabe zivilrechtlich zum Verhängnis werden?
Welche Verhaltensweise empfiehlt sich bei so einem Fall? Die Forderung bezahlen, oder gibt es für A eine Möglichkeit, schmerzfrei aus der Sache heraus zu kommen?
Nach einigen Monaten bezahlt A - ohne Grund - die Rechnungen nicht mehr
wenn er dich Rechnungen vorher bezahlt hat. wird er sie nun auch zahlen müssen, da man davon ausgehen könnte, dass er das Geld ( Taschengeld ) ja vorher auch hatte. ( nur meine Meinung )
Können As Erziehungsberechtigte den früheren Vertrag verbieten und aufheben, auch wenn A beim Feld "Geburtsdatum" ein falsches Alter angegeben hat?
M.E. ja, aber s.u!
Zitat:
Wenn A offensiv die Forderung mit Verweis auf den Taschengeldparagraph bestreitet, kann ihm die Altersangabe zivilrechtlich zum Verhängnis werden?
M.E. nein, aber s.u! Da es sich hier wohl um ein Dauerschuldverhältnis handelt, hilft der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) dem Unternehmen, soweit ich weiß, nicht weiter, da er nicht hier greift.
Da der 16 Jährige nicht volljährig ist, ist der Vertrag meiner Ansicht nach § 108 BGB schwebend unwirksam, d.h., die Eltern können ihre Zustimmung verweigern.
Da der Jugendliche nach der Sachverhaltsschilderung auch nicht inzwischen volljährig geworden ist und als Volljähriger den Vertrag weiter bedient und damit erfüllt und akzeptiert hat, greift auch dies nicht.
Damit wäre der Jugendliche zivilrechtlich möglicherweise aus der Sache raus. Strafrechtlich hat er sich durch die falsche Altersangabe und die dann folgende Nichtzahlung möglicherweise schuldig gemacht. Hier wäre er mit über 14 Jahren auch strafmündig.
Zitat:
Welche Verhaltensweise empfiehlt sich bei so einem Fall? Die Forderung bezahlen, oder gibt es für A eine Möglichkeit, schmerzfrei aus der Sache heraus zu kommen?
Es empfiehlt sich immer, sein Gegenüber nicht übers Ohr zu hauen. Es kommt auch immer gut, Leistungen, die man bestellt und in Anspruch genommen hat, zu bezahlen.
Wenn aber Volljährigkeit Bedingung für den Vertragsabschluss ist, ist das Alter nicht irrelevant. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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