Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.08, 20:45 Titel: Mittelfinger und Vogel
Hallo,
meine 2. Frage seit meiner Anmeldung.
Also ich bin ja Kraftfahrer und mein Transportunternehmen ist auch Servicepartner der [Bitte Forenregeln beachten. Metzing], wir haben also Sondergenehmigung für das Befahren von Bürgersteigen, halten in 2. Reihe und Halteverboten etc. Mir ist nun also folgendes passiert, ich stand in einer Seitenstraße mit 2 Spuren in 2. Reihe und wollte gerade wieder los fahren, da sah ich von hinten im Rückspiegel (Ich saß in einem Kleintransporter) eine Nobelkarosse mit hoher Geschwindigkeit sich nähern, er wollte an mir vorbeifahren, in dem Moment war ich allerdings schon angefahren und da Gegenverkehr kam, musste der jenige abbremsen und wieder hinter mir einscheren, daraufhin hupte der jenige und ich hupte ebenfalls als Antwort. An der nächsten Ampel wollte ich rechts abbiegen, aber bevor ich anhalten konnte (Es war Rot) kam schon die Limousine rechts neben mir angeschossen, da merkte ich, dass es sich um eine junge blonde Dame handelt. Sie fuchtelte wild mit den Armen und meckerte mit böser Mimik, ich hörte sie allerdings nicht, ich zeigte ihr daraufhin den Vogel, weil ich nicht verstand was sie wollte, sie war ja in meinen Augen die Schuldige. Naja als Antwort auf meinen Vogel zeigte sie mir den Mittelfinger, ich sagte meinem Kollegen der neben mir saß, er soll ihr Kennzeichen notieren, er stieg aus und scannte es mit unserem [Bitte Forenregeln beachten. Metzing]scanner, sie erschrak und fuhr über rot, blieb aber auf dem Fußgängerüberweg wieder stehen, dann richtete ich mein Fotohandy auf sie um das Fahrzeug abzulichten und sie zeigte mir daraufhin erneut den Mittelfinger und winkte mir zu, dann streckte sie in obszöner weise die Zunge raus und wedelte hoch und runter, also einige kindische Handlungen. Als es dann grün wurde raste sie davon und verschwand in einer Seitenstraße. Nun ist meine Frage, ich habe ihr ja zuerst den Vogel gezeigt, habe ich mir jetzt mit der Anzeige selbst ein Bein gestellt, könnte der Staatsanwalt sagen, sie haben ja angefangen? Denn ich habe gelesen, dass der Vogel auch Strafbar ist. P.S. sie saß alleine im Auto.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.08, 21:06 Titel: Re: Mittelfinger und Vogel
Mr.X hat folgendes geschrieben::
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
wir haben also Sondergenehmigung für das Befahren von Bürgersteigen, halten in 2. Reihe und Halteverboten etc.
Und diese Genehmigung hast du schriftlich und legst die auch immer sichtbar hinter die Windschutzscheibe?
Diese habe ich schriftlich, allerdings ist sie nicht in jedem unserer Firmenfahrzeuge, aber an der Windschutzscheibe ist auch deutlich [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] zu lesen und bis jetzt ist jeder Polizist der das gelesen hat an uns vorbeigelaufen. Außerdem geht es ja nicht darum, die Dame hat ja von hinten nicht die Windschutzscheibe sehen können, soweit ich mich entsinne war aber hinten am Fahrzeug ein gelbes Schild mit der Aufschrift: "[Bitte Forenregeln beachten. Metzing]". An der Ampel habe ich allerdings auf das [Bitte Forenregeln beachten. Metzing]schild gedeutet und die Antwort war immer noch ein Mittelfinger. Außerdem, wenn die [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] bei jedem Kunden einen Parkplatz sucht und parkt, wird das aber lange dauern und du wartest bestimmt auch nicht lange auf deine [Bitte Forenregeln beachten. Metzing], ich kann ja schwer einen Kleintransporter in der Tasch verschwinden lassen.
Ich würde bei der Suche nach Fehlverhalten ggf. noch vor dem Vogel zu suchen anfangen.
War das andere Auto beim Anfahren schon in Sicht?
Wurde überhaupt darauf geachtet?
Wurde geblinkt?
(Da 2. Reihe-Parken eigentlich nicht vorgesehen ist, weiß ich nicht wie da etwaige Vorschriften zum korrekten, sorgfältigen Anfahren aussehen).
Was die Beleidigungen selbst angeht, könnte ein Richter vielleicht so verfahren:
http://dejure.org/gesetze/StGB/199.html _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 14.12.08, 21:15 Titel: Re: Mittelfinger und Vogel
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
aber an der Windschutzscheibe ist auch deutlich [Bitte Forenregeln beachten. AJ] zu lesen … hinten am Fahrzeug ein gelbes Schild mit der Aufschrift: "Servicepartner der Deutschen Post".
Und wegen dieser Beschriftung darfst du die Vorschriften der StVO ignorieren?
Das glaubst du doch selber nicht _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Verfasst am: 14.12.08, 21:30 Titel: Re: Mittelfinger und Vogel
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Diese habe ich schriftlich
Das ist gut.
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
allerdings ist sie nicht in jedem unserer Firmenfahrzeuge, aber an der Windschutzscheibe ist auch deutlich [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] zu lesen
Das ist schlecht, denn diese Fahrzeuge haben keine Ausnahmegenehmigung.
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Außerdem geht es ja nicht darum
Stimmt ja. Es geht ja darum, dass du mit der Beleidigung (Vogel zeigen) angefangen hast und dich jetzt beleidigt fühlst, weil du als Erwiderung den Mittelfinger anschauen musstest.
Verfasst am: 14.12.08, 21:31 Titel: Re: Mittelfinger und Vogel
Jens L hat folgendes geschrieben::
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
aber an der Windschutzscheibe ist auch deutlich [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] zu lesen … hinten am Fahrzeug ein gelbes Schild mit der Aufschrift: "Servicepartner der Deutschen Post".
Und wegen dieser Beschriftung darfst du die Vorschriften der StVO ignorieren?
Das glaubst du doch selber nicht
Doch doch Jens, schau Dir nur die ganzen [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] an, die [Bitte Forenregeln beachten. Metzing] und wie sie alle heißen, sie haben de Lizenz zum Töten.
Was schert es schon einen Päckchenbringer was die StVO sagt?
Das gehrt auf alle Fälle in Das Buch der Rechtsirrtümer _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.12.08, 21:32 Titel: Re: Mittelfinger und Vogel
Mal abgesehen davon, daß die in Rede stehende Ausnahmegenehmigung in dem hier geschilderten Fall eher keine Rolle spielen dürfte: das
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
wir haben also Sondergenehmigung für das Befahren von Bürgersteigen
halte ich für ein Gerücht, auch wenn sowohl die Fahrer der Post als auch die Fahrer der Subunternehmer sowas immer wieder behaupten. Gleiches gilt übrigens für Radwege.
Und das
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
allerdings ist sie nicht in jedem unserer Firmenfahrzeuge
ist ein weiterer Verstoß gegen die geltenden Vorschriften. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Weiterhin könnte er zu der Ansicht gelangen, dass…
Zitat:
Sie fuchtelte wild mit den Armen und meckerte mit böser Mimik, ich hörte sie allerdings nicht, ich zeigte ihr daraufhin den Vogel, weil ich nicht verstand was sie wollte, sie war ja in meinen Augen die Schuldige.
Das könnte ihn in der Gesamtschau nun zu dem von Gammaflyer oben bereits erwähnten Ergebnis kommen lassen, es könnte ihn aber auch einen der beiden als Verursacher erkennen lassen.
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
Zitat:
da sah ich von hinten im Rückspiegel (Ich saß in einem Kleintransporter) eine Nobelkarosse mit hoher Geschwindigkeit sich nähern, er wollte an mir vorbeifahren
Das alles erkennt und sieht man also und fährt dann trotzdem an? Steht das auch in der Sondergenehmigung? _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.08, 22:20 Titel:
Ich sah in den Rückspiegel und sah das Fahrzeug sich nähern, darum drückte ich auf das Gaspedal um weiter zu fahren und den Verkehr nicht weiter zu behindern, der jenige kam allerdings schon von weiten mit der Überhol absicht angeschossen. Wenn man in einer engen Straße vorbeifahren will, sollte man hinter dem Hinderniss stehen bleiben und vorsichtig den Gegenverkehr checken.
P.S. mit befahren von Bürgersteigen meinte ich nicht, dass wir da einfach auf dem Bürgersteig die Menschen plattfahren, sondern auf dem Bürgersteig parken z.B.
Ich sah in den Rückspiegel und sah das Fahrzeug sich nähern, darum drückte ich auf das Gaspedal um weiter zu fahren und den Verkehr nicht weiter zu behindern
Sie ändern den Sachverhalt, wie Sie ihn gerade brauchen. Oben war’s noch so:
Zitat:
ich stand in einer Seitenstraße mit 2 Spuren in 2. Reihe und wollte gerade wieder los fahren, da sah ich von hinten im Rückspiegel
Zitat:
Wenn man in einer engen Straße vorbeifahren will, sollte man hinter dem Hinderniss stehen bleiben und vorsichtig den Gegenverkehr checken.
Angesichts des eigenen Verhaltens würde ich genau so argumentieren… _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.08, 23:18 Titel:
Klingt ein bißchen nach Kindergarten, diese Diskussion darum, wer nun "angefangen" hat. Warum soll man die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen, nachdem beide Seiten ihrem Unmut über den jeweils anderen Luft gemacht haben? Ich frage mich sowieso, wer - außer den "kleinen grünen Männchen" immer die "Vogelzeiger" und die "Mittelfinger" anzeigt. Würde ich das jedes Mal, wenn ich so etwas im Verkehr beobachte, anzeigen, wäre ich ganz schön ausgelastet.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.12.08, 23:40 Titel:
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Wenn man in einer engen Straße vorbeifahren will, sollte man hinter dem Hinderniss stehen bleiben und vorsichtig den Gegenverkehr checken.
Das dürfte regelmäßig sinnvoll sein.
Ich finde es übrigens immer wieder erheiternd, wenn Post- / Kurier- / Paketdienst- / Taxifahrer anderen Verkehrsteilnehmern irgendwas zum korrekten Verkehrsverhalten erzählen.
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
mit befahren von Bürgersteigen meinte ich nicht, dass wir da einfach auf dem Bürgersteig die Menschen plattfahren, sondern auf dem Bürgersteig parken z.B.
Das hatte ich mir schon gedacht, ändert aber nichts an meiner Antwort von oben: nein, nicht erlaubt, gar nicht, nie nicht, nieniemalsnicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Warum soll man die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen, nachdem beide Seiten ihrem Unmut über den jeweils anderen Luft gemacht haben?
Das ist sicher weise, allerdings klingt das Folgende eher danach, als sei es dafür zu spät?
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Nun ist meine Frage, ich habe ihr ja zuerst den Vogel gezeigt, habe ich mir jetzt mit der Anzeige selbst ein Bein gestellt, könnte der Staatsanwalt sagen, sie haben ja angefangen?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.