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muss man sich abmelden wenn man einen tag krank ist??

 
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dicker2503
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Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 23:59    Titel: muss man sich abmelden wenn man einen tag krank ist?? Antworten mit Zitat

hallo ich war heute nicht in der schule da ich beim arzt war um meine sportbefreiung zu verlängern ich habe dafür auch einen beleg.
nun erzählt mir einer aus meiner klasse das meine klassenlehrerin gesagt hat das ich einen verweis bekommen. nun meine fragen

darf die lehrerin das vor der klasse sagen?
und muss ich mich abmelden wenn ich nich komme? oder reicht es wenn ich montag den beleg vom arzt mitbringe?
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lisa63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig davon, dass man dir ohne Angabe von Bundesland und Schulart keine konkreten Tipps geben kann,
sollte es doch eine Selbstverständlichkeit sein sich vorher! zu entschuldigen, wenn man irgendwo nicht erscheint, oder?
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

bundesland mv

schulart fachgymnasium

ja es sollte so sein
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

lisa63 hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon, dass man dir ohne Angabe von Bundesland und Schulart keine konkreten Tipps geben kann,
sollte es doch eine Selbstverständlichkeit sein sich vorher! zu entschuldigen, wenn man irgendwo nicht erscheint, oder?



So ein Quatsch.
Bei einem Fehltag reicht es vollkommen aus, dass man hinterher in einem angemessenen Zeitraum ein Attest nachreicht.
Fehlt man über einen längeren Zeitraum, so ist es üblich das man der Schule Bescheid gibt.
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich empfinde es als Grundform der normalen Höflichkeit, wenn jemand weis, dass er am Nächsten Tag fehlt sich abzumelden.
„Aber Höflichkeit ist eine Zier, es geht ja auch ohne ihr.“
Zitat: „hallo ich war heute nicht in der schule da ich beim Arzt war um meine Sportbefreiung zu verlängern“
Wie lange vorher stand denn der Termin schon fest?
Ziatat: „und muss ich mich abmelden wenn ich nicht komme“ Wenn du nicht kommst, ist es dein Problem, aber wenn du nicht in die Schule kommst, solltest du dich zumindest telefonisch Abmelden. Das dürfte auch in den meisten Schulordnungen so stehen.
Ziatat: „oder reicht es wenn ich Montag den beleg vom Arzt mitbringe“ Rechtlich, wenn in der Schulordnung es nicht anders steht sicherlich. Aber es ist einfach unhöflich. Und später im Berufsleben wird ein solches Verhalten vom Arbeitgeber auch nicht gerne gesehen. Da gibt es denn keinen Tadel sondern auch mal schnell eine Abmahnung.
Ich kann lisa63 da nur zustimmen. Auch wenn die Internet Seite hier www.recht.de heist.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt ich weiß das es unhöflich ist in einem betrieb ist das aber auch was anderes auf der schule sind 1000 schüler da merkst sich niemand ob ich mich mal nich abgemeldet habe oder so
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
schüler da merkst sich niemand ob ich mich mal nich abgemeldet habe oder so


scheinbar doch, sonst gäbs ja keinen Ärger Winken

Was steht denn in der Schulordnung ?

Gruß roni
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

es gab kein ärger der aus der klasse hat mich verarscht was in der schulrodnung steht weiß ich nicht
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es gab kein ärger der aus der klasse hat mich verarscht was in der schulrodnung steht weiß ich nicht


wieso dann die Anfrage ?

Aber falls es doch mal so kommen sollte, steht ja oben was dazu zu sagen ist.

Gruß roni
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

naja weil ich halt gedacht habe das das keine verarsche iost
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
So ein Quatsch.
Bei einem Fehltag reicht es vollkommen aus, dass man hinterher in einem angemessenen Zeitraum ein Attest nachreicht.
Fehlt man über einen längeren Zeitraum, so ist es üblich das man der Schule Bescheid gibt.


Dem würde ich in der Pauschalität widersprechen. Jede Schule kann eigene Absenzen in Form der Schulordnung treffen - und da gibt es durchaus Schulen, die bei einem Fehltag sofort informiert werden wollen und dies auch mit Sanktionen belegen.

Für den TO ist daher entscheidend, was in seiner Schulordnung steht. Aber das hat sich ja nun egalisiert.

Ob das nun gute Erziehung oder Stil ist - das ist sicherlich für die moralische Bewertung wichtig, nicht aber für die schulrechtliche.


Es grüßt,

der katmai.
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
larissaberger hat folgendes geschrieben::
So ein Quatsch.
Bei einem Fehltag reicht es vollkommen aus, dass man hinterher in einem angemessenen Zeitraum ein Attest nachreicht.
Fehlt man über einen längeren Zeitraum, so ist es üblich das man der Schule Bescheid gibt.


Dem würde ich in der Pauschalität widersprechen. Jede Schule kann eigene Absenzen in Form der Schulordnung treffen - und da gibt es durchaus Schulen, die bei einem Fehltag sofort informiert werden wollen und dies auch mit Sanktionen belegen.

Für den TO ist daher entscheidend, was in seiner Schulordnung steht. Aber das hat sich ja nun egalisiert.

Ob das nun gute Erziehung oder Stil ist - das ist sicherlich für die moralische Bewertung wichtig, nicht aber für die schulrechtliche.


Es grüßt,

der katmai.



Okay. Ich habe vergessen, dass sowas in der Schulordnung auch einzeln geregelt werden kann.

Allerdings frage ich mich dann nach der Handhabung, wenn eine vorherige Mitteilung an die Schule nicht möglich war?
Wenn man über Nacht ins Krankenhaus eingeliefert wird, hat man am nächsten morgen sicherlich anderes zu tun als die Schule anzurufen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Allerdings frage ich mich dann nach der Handhabung, wenn eine vorherige Mitteilung an die Schule nicht möglich war?
Wenn man über Nacht ins Krankenhaus eingeliefert wird, hat man am nächsten morgen sicherlich anderes zu tun als die Schule anzurufen
.

wenn das aus o.g. Grund nicht möglich ist, hat dafür jeder Verständnis.
Ironie Smiley


Wenn der Schüler über Nacht stirbt, kann er auch ned mehr anrufen Auf den Arm nehmen

wenn der Schüler aber gezielt zum Arzt geht um ein Attest zu holen, weis er das doch vorher Ausrufezeichen
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Allerdings frage ich mich dann nach der Handhabung, wenn eine vorherige Mitteilung an die Schule nicht möglich war?
Wenn man über Nacht ins Krankenhaus eingeliefert wird, hat man am nächsten morgen sicherlich anderes zu tun als die Schule anzurufen.


Auch das ändert nicht daran, dass dann der Schulordnung zuwider gehandelt wird - "etwas anderens zu tun haben" ändert nichts daran, dass es möglich gewesen wäre. Eventuell kann in so einem Fall die Schulleitung von einer Strafe absehen, das wird allerdings eine Einzelfallentscheidung sein müssen.

Wenn dagegen ein Fall vorliegt, in dem kein Verschulden festgestellt werden kann (also weder vorsätzlich noch fahrlässig), dann wird auch nicht der Schulordnung zuwider gehandelt, also kann es dann auch keine Strafe geben. Ein solcher Fall ist (außer Tod vielleicht) allerdings schwer konstruierbar. In dem Fall ist aber dann eh alles egal.

Gruß,

katmai.
_________________
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