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Artikel 38 (1) Grundgesetz
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Sicher wäre es schön, wenn der Bundeskanzler und der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt würde. Aber dies sieht unsere Verfassung nicht vor. Vielleicht kommt dies ja mal.


WAs den Bundespräsienten angeht, wäre ich sehr für eine Direktwahl, wenn ich sehe, welch ein Eiertanz alle fünf Jahre darum gemacht wird. Cool

Wobei ich nicht glaube, dass das den Eiertanz in irgendeiner Weise reduzieren würde, wenn da jetzt noch richtig Wahlkampf gemacht würde.


Das glaube ich noch gar nicht einmal. Jede Partei stellt die/den Kandidatin/Kandidaten auf, die/der geeignet erscheint, und gut ist. In der jetzigen Form hat sich die Wahl zwar stets bewährt (einen wirklich schlechten Bundespräsidenten hatten wir noch nicht), doch wird das Procedere im Vorfeld der Wahl immer mehr zum parteitaktischen Spielchen.
Denn welche Partei stellt die Frau auf? Die, die sicher sein kann, dass sie nicht gewählt wird. Warum? Man kann dem politischen Gegner vorwerfen, gegen Gleichberechtigung zu sein. Selbst in der Großen Koalition kann man sich nicht zur Einigung auf eine/n gemeinsame/n Kandidatin/Kandidaten durchringen.

Da fühle ich mich als Wähler förmlich berufen zu entscheiden. Mit den Augen rollen Winken
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
... einen wirklich schlechten Bundespräsidenten hatten wir noch nicht ...

Na ja, Ansichtssache.
Wenn ich da an diesen 'Bundeswanderer' denke, dem wir da irgendwann Mitte der 80'er Jahre das Image dieses unsres Landes anvertraut haben... Mit den Augen rollen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::

Als Spitzenkandidat der SPD wird Steinmeier aber sicher in den nächsten Bundestag im September 2009 gewählt werden.


Und weil das schon vorher fest steht, hat das mit "unmittelbarer" Wahl nichts mehr zu tun. Böse

Bei der Diskussion über Art. 38 sollten wir den Art. 21 Grundgesetz nicht ganz aus den Augen verlieren. Sicher wäre es schön, wenn der Bundeskanzler und der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt würde. Aber dies sieht unsere Verfassung nicht vor. Vielleicht kommt dies ja mal. Ich finde es in NRW z.B. sehr gut, daß der (Ober-)Bürgermeister in den Kommunen direkt gewählt wird.


Hallo. Ich dachte, der Art. 38 GG gibt die "unmittelbare" Wahl vor. Von Liste lese ich dort nichts. Und selbst von Arnim hält das Bundeswahlgesetz für "verfassungswidrig".
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

@TanteMüller: Und was wollen Sie mit Ihrem Beitrag aussagen?
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Hallo. Ich dachte, der Art. 38 GG gibt die "unmittelbare" Wahl vor. Von Liste lese ich dort nichts.


Tja, jetzt müsste man nur noch wissen, wie der Begriff der "Unmittelbarkeit" iSd. Art. 38 GG ausgelegt wird und was er verfassungsrechtlich bedeutet.......ach nein, auslegen darf man Gesetze ja nicht (zu dumm, jetzt muss ich auch meine GG-Kommentare wegwerfen).

Zitat:
Und selbst von Arnim hält das Bundeswahlgesetz für "verfassungswidrig".


Das ist halt das Problem mit Halbwissen. Aber wenn Sie noch etwas weitergoogeln, werden Sie auch erfahren, weshalb er das hessische Wahlgesetz für verfassungswidrig hält und warum das nichts mit dieser Diskussion zu tun hat.

Seine Forderungen nach mehr direkter Demokratie auf Bundesebene, nachdem das BVerfG das Bundeswahlgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, waren hingegen rechtspolitischer, nicht rechtsdogmatischer Natur.

Gruß
Dea
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