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Verfasst am: 15.12.08, 10:16 Titel: Welche Berichte / Bons aufbewahren?
Hallo
Ich weiß ja, das ich den Z - Bericht für das Finanzamt aufbewahren muß. Einige Gastronomen haben aber auch Stornobons (von den Kellnerschlüsseln gemacht) oder Warenrücknahmebons (mit dem Chefschlüssel) aufbewahrt. Muß man das tun?
Grüße
Claudia
keine Ahnung ob man das muß, aber wenn ich es richtig verstehe, sollen doch Verluste nachgewiesen werden (Storno würde doch sonst als steuerpflichtiger Verkauf zählen, oder?).
Da wäre ein Stornobon schon ein geeignetes Mittel....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hallo Ronny
Stornos und WR werden aber gleich vom Bericht abgezogen, der Bericht ist also schon "bereinigt".
Ob ich mal mit meinem FA telefonier?
Grüße
Claudia
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