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Hotlinekosten als Schadensersatz?

 
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peter-alexander1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 13:20    Titel: Hotlinekosten als Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A erhält eine nicht korrekte Telefonrechnung. Die Person ruft die Hotline (Mehrwertdienst) an und erhält daraufhin eine Gutschrift, weil man dort auch gemerkt hat, dass eine Rechnungsposition nicht stimmte. Muss die Telefongesellschaft auch die Hotlinekosten im Nachhinein übernehmen (Schadensersatz)? Schließlich war der Fehler in diesem Falle ja durch die Telefongesellschaft verursacht worden. Der Person A liegt der Einzelverbindungsnachweis und die Gutschrift als Beweis vor.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. nein, da es schon am Schaden mangelt. Ein Schaden ist stets ein unfreiwilliges Vermögensopfer; der Kunde hat jedoch freiwillig die Hotline in Anspruch genommen. Er hätte sich ja auch schriftlich an das Unternehmen wenden können.

Grüße
KurzDa
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peter-alexander1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wären dann die Kosten für die Briefmarke für ein Schreiben an das Unternehmen zu betrachten? Handelt es sich hier ebenfalls um keinen Schaden, weil der Kunde freiwillig das Unternehmen angeschrieben hat?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wären dann die Kosten für die Briefmarke für ein Schreiben an das Unternehmen zu betrachten?
Ebenfalls nicht als Schaden. Der Absender einer Willenserklärung unter Abwesenden hat dafür Sorge zu tragen, dass diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Die Kosten der Beförderung trägt somit der Absender.

Grüße
KurzDa
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