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folgendes Problem:
Beamter hat vor 5-6 Jahren einiges an Schulden gemacht.
Durch Gebühren/Zinsen und dergleichen sind die Schulden heute bei ca. 40.000,00€
Nun wird das Insolvenzverfahren eingeleitet und zeitgleich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet.
Was kann dem Beamten disziplinarisch passieren?
Es sind seitdem keinerlei Schulden mehr gemacht worden ... also in den letzte 5 Jahren.
§ 20
Berufspflichten
Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein
Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Sein Verhalten
innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen
gerecht werden, die sein Beruf erfordert.
Vermutlich handelt es sich um ein Dienstvergehen nach § 20 LBG Berlin wegen Verstoßes
gegen das außerdienstliche Wohlverhalten.
Nach gängiger Rechtssprechung kann das Aufbauen von Schulden so gewertet werden.
Weitere Angaben sind mir aber auf Grund der Sachverhaltsschilderung nicht möglich.
Seltsam erscheint mir, dass erst nach 5 Jahren ein DV eingeleitet wurde.
Aber von Privatinsovenz habe ich keine Ahnung, Vorwerfbar könnte aber sein, dass der Beamte
über 5 Jahre, entgegen der Textschilderung, wohl doch - durch Nicht Begleichen von
Forderungen bzw. Zinsen - seine Schulden weiter erhöht hat.
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.12.08, 00:34 Titel:
kunne60 hat folgendes geschrieben::
Seltsam erscheint mir, dass erst nach 5 Jahren ein DV eingeleitet wurde.
Kunne
Hallo,
zumal der Dienstherr des Beamten schon seit Mitte 2005 von der Verschuldung weiß.
Damals wurde die erste Abtretung offen gelegt, Anfang des nächsten Jahres kam eine weitere und es gab ein ermahnendes Gespräch.
Und nun erst kommt das DV.
Die Verschuldung ist entstanden, weil der Partner - der sich um die Finanzen kümmerte, den Überblick verlor.
Der Beamte selbst erfuhr erst beim ermahnendem Gespräch, das da mächtig was schief läuft ...
Da ja in Berlin die Besoldung eingefroren wurde bzw. rückläufig ist im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, wundert es mich, daß nicht noch mehr Beamte in arge Bedrängnis gekommen sind bezüglich der Zahlunsverpflichtungen.
Es geht ja ruck zuck, schon ist der Partner ohne Arbeit, oder durch Firmengründung pleite mit Schuldenberg.
Na, mal abwarten, was bezüglich der Besoldung in Berlin so passiert.
Frusty, ich drücke Dir die Daumen, daß Du das Verfahren einigermaßen schadlos überstehst. Ich meine, Du bist mit den Schulden schon genug gestraft!
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 15.12.08, 13:58 Titel:
Lieber Frusty.
Ich glaube, dass es in der Beamtenschaft genug Menschen gibt, die Verbindlichkeiten mit sich herum schleppen. Mir geht es da genauso. Ein Auto kann man heutzutage nicht bar bezahlen. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob man seine Außenstände auch ordnungsgemäß bedient. Wenn man dies nicht kann, sollte man sich professionelle Hilfe suchen. Wenn die Gläubiger zufrieden sind, dann gibt es auch kein Problem mit dem Dienstherrn.
Mit freundlichem Gruß _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
die Schulden als solches scheinen gar nicht das große Problem darzustellen.
Hier ist von Abtretungen die Rede. Kann es sein, dass im Bezug auf die Abtretungen nunmehr Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren eingeleitet wurden?
Ob dies ein Dienstvergehen ist hängt erst einmal vom Amt und dessen Ansehen selber ab.
Ein Finanzbeanter dürfte dran sein, der Pförtner nicht.
Allein Schulden machen und diese nicht bezhalne können, da sich die Situation geändernt hat, dürfte kein Dienstvergehen sein.
Ich habe mein Haus auch verschuldet und ein Auto finanziert. Deswegen bin ich ja wohl kein schlechter Beamter.
Ich habe in Sachen Recht nun nicht viel Ahnung, aber nimmt man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 52/02, so stellt selbiges klar, dass "Leichtfertigkeit" nachgewiesen werden muss.
Also müsste sich der Beamter selber derart verschuldet haben muss, dass er bereits zu dieser Zeit hätte die Schulden nicht bedienen können.
Wird ihm da Schuld nachgewiesen, so muss er ein Amt inne haben, welches durch Überschuldung im Ansehen leiden würde.
Im obigen Fall 2 BvR 52/02 ging es um ein Richteramt und um das Ansehen Selbiges.
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