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A,B und C wohnen in einer WG. Die Miete wurde zum 01.07.08 erhöht. Die Hausverwaltung meinte jetzt, es wäre möglich das die Miete sich wieder erhöht. Wie oft und wie hoch darf die Hausverwaltung die Miete erhöhen, oder gibt es kein Gesetz dazu?
Kann es sein, das eine der beiden Erhöhungen vielleicht eine Anpassung der Heiz- oder Betriebskostenvorauszahlung war? _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Naja. nur wenn es eben zum Nachteil des Mieters ist. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Regelungen zu Mieterhöhungen ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart, aus §558 BGB. Â
und ggf auch aus § 559 BGB
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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