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Pferd verunfallt, Recht auf fristlose Kündigung?

 
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Epse
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Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:33    Titel: Pferd verunfallt, Recht auf fristlose Kündigung? Antworten mit Zitat

Frau A hat Pferd X im Stall Z stehen. Dort steht es mit anderen Pferden in einer Herde, die Fütterung erfolgt in Fressständern. Die Trennwände zwischen den Fressständern sind zum Boden hin nicht geschlossen. die letzten ca. 20 cm sind offen. Vor einigen Tagen ist Pferd Y ausgerutscht und mit den Beinen unter die Trennwand gerutscht und hat sich im Fressständer festgelegen. Im Fressständer daneben stand Pferd X von Frau A. Pferd X konnte rückwärts nicht aus dem Fressständer, sonst hätte es die Beine von Pferd Y zertreten. Also haben die Stallbesitzer den Fressständer vorne demontiert, sodass Pferd X nach vorne herauskam.

Frau A sieht die Sicherheit ihres Pferdes nicht mehr gewährleistet und möchte den Einstellvertrag fristlos kündigen. Ist dies möglich? Sie hat beim Stallbesitzer nachgefragt, ob bauliche Veränderungen folgen, also die Wände zum Boden hin geschlossen werden. Der SB hat dies bejaht, doch bisher ist nichts geschehen.

Danke für Ihre Antworten!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen hat sich das Pferd X von Frau A, so wie ich das verstanden habe, gar nicht verletzt, sondern ein anderes. Zum anderen hat sich Frau A ja wohl vor der Einstellung ihres Pferdes über die baulichen Voraussetzungen in diesem Stall informiert.

In jedem Stall kann es leider zu Unfällen kommen. Und in artgerechter Offenstallhaltung sowieso. Muß ja nur mal ein Pferd nach einem anderen ausschlagen und dieses blöde am Bein treffen. Oder wegrutschen, so wie in diesem Fall geschehen. Das kann nicht nur in einem Freßständer passieren, sondern z.B. auch auf der Stallgasse oder im Hof, und das Pferd kann sich dabei im unglücklichsten Fall schwer verletzen.

Natürlich kann das Vertrauen in die baulichen Voraussetzungen eines Stalles nach solch einem Vorfall sinken. Aber ob das alleine für eine fristlose Kündigung ausreicht? Meiner Auffassung nach nicht...

LG die Waschbärin
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage dürfte wohl eher ins Mietrecht fallen.

Und dort würde es wohl ähnlich des Ansatzes vom Waschbärli behandelt....

Zustand gemietet wie gesehn. Ein Verstoß gegen irgendeine Norm für Pferdeboxen kann ich mir auch nicht vorstellen (Gibts sowas? Eventuell im Tierschutzbereich, ähnlich der Vorschriften zur Hundezwingerhaltung?).

Damit kein Mangel, der zu einer fristlosen Kündigung führt, eine fristgerechte ist aber jederzeit möglich.
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Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zustand gemietet wie gesehn.

Nein, so leicht können es sich Stallbesitzer heutzutage nicht mehr machen. Es gibt sehr wohl Richtlinien, nach denen Pferdeställe eingerichtet werden müssen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Demnach bliebe festzustellen, ob die Bauweise dieses Futtergestells den üblichen Anforderungen entspricht oder nicht.

Ist das Ding eine selbstgezimmerte "Falle" und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich das nächste Pferd darin verheddert, oder entspricht diese Bauart dem Üblichen und es war schlicht ein unschöner aber kaum zu vermeidender Unglücksfall...

Mir persönlich fehlt hier das Fachwissen in Sachen Pferdefutterstätten....
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Landwirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

es gibt sehr wohl, wenn leider auch nicht immer zufriedenstellende Richtlinien zur Pferdehaltung. Meist werden die Veröffentlichungen der FN herangezogen.

In diesem Fall aber sehe ich dies nicht als entscheidend an, da die Kündigung des Vertrages nach dem Einstellungsvertrag zu beurteilen ist. Ich gehe jetz mal von einem Normvertrag der FN oder änlichen Interessenverbänden aus bei denen die Kündigungsfristen meist zwischen 4und 8 Wochen liegen. Aus diesen kurzen Kündigungsfristen ziehen die allermeisten Rechtsprechungen (wegen der geringen Berägen meist vorm Amtsgericht) den Schluss, dass kein fristloser Kündigungsgrund vorliegt.
Einen Grund zurFristlosen Kündigung sehen die Richter immer dann wenn zwischen den beteiligten Personen etwas vorgefallen ist, dass ein auch kurzfristiges weiterbestehen des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, der Gegenstand (Pferd, so sieht es das Gesetz - leider) ist nur zweitrangig.
Verlassen kann der Pferdebesitzer natürlich von heute auf morgen, die Frage ist nur was muss er noch bezahlen.
Auch hier gilt der Einstellungsvertrag ob der Pferdebesitzer ersparte Kosten (Heu, Dienstleistungen....) angerechnet bekommt.

Ich persönlich schlage aber ein emotionsloses Gespräch vor, denn welcher Stallbesitzer will schon einen Einsteller der noch 6 Wocher die ganze Stallgemeinschaft aufwiegeln kann?

LG
Landwirt
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mal zur Erklärung: Wenn Pferde im artgerechten Herdenverband in Offenstall-/Auslaufhaltung gehalten werden, dann werden meist solche sog. Freßstände errichtet, in die jeweils nur ein Pferd hineinpaßt und die zu den Seiten hin nach oben geschlossen sind. In diesen Ständen haben auch die rangiedrigeren Herdenmitglieder die Chance, in Ruhe ihren Anteil am Rauhfutter (Heu, Futterstroh) zu verzehren ohne von den ranghöheren Herdenmitgliedern vertrieben zu werden. Deswegen sind diese Stände im Kopf-/Rumpfbereich nach oben hin geschlossen, damit kein futterneidisches Pferd seinen Nachbarn über oder durch die Trennwand hinweg beißen kann. In die Füße beißen sich futterneidische Pferde normalerweise nicht, insofern erfüllt eine Trennwand, die im unteren Bereich nicht vollständig geschlossen ist, ihre Funktion.

Daß nun ein Pferd in solch einem Freßstand weggerutscht ist und sich mit den Beinen unter der nach unten offenen Trennwand verkeilt hat ist schlimm. Könnte aber auch in anderen Bereichen eines Stalles passieren, denn nicht überall wird in Pferdeställen durchgehend von oben bis unten abgetrennt. Vielfach ersetzen drei, vier oder fünf Querstangen eine Trennwand, und dort kann dann genau das gleiche passieren wie in diesem Fall hier, wenn ein Pferd ausrutscht und mit seinen Beinen unter solch eine Querstange gerät.

Es ist z.B. auch oft üblich daß Trennwände oder Mauern nicht bis zur Decke massiv geschlossen sind, sondern zwischen ihnen und der Decke Gitterstäbe vertikal angebracht sind, damit die Pfered Sichtkontakt zum Nachbarn haben, sich aber nicht beißen können. In Einzelfällen kann es vorkommen daß ein steigendes Pferd mit dem Vorderhuf zwischen diese Stäbe gerät und hängen bleibt. Ich kenne sogar einen Fall in dem ein Pferd dieses mit einem Hinterhuf geschafft hat.

Je nach persönlichen Erfahrungen entwickelt man als Pferdehalter nach und nach eine Abneigung gegen diese oder jene allgemein übliche Praktik in der Pferdehaltung und der Bauweise von Ställen und Koppelzäunen. Obwohl unter genau diesen Bedingungen tausende von Pferden unbeschadet gehalten wurden und werden. Hier kann man meiner Meinung nach lediglich seinen persönlichen Maßstab anlegen wenn man einen Stall/Auslauf/Weidezaun etc. baut oder wenn man eine Pferdebox anmietet oder sein Pferd in eine bestehende Stallgemeinschaft integriert. D.h. gut gucken, gucken und gucken und mögliche Gefahrenquellen im Vorfeld gut abwägen, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt.

Es kann passieren daß man erst nach dem Einstellen seines Pferdes Schwachstellen in der Bausweise eines Stalles oder der Versorgung der Pferde entdeckt. Aber wie bereits geschrieben wurde, die Kündigungsfristen solcher Verträge sind doch meist sehr kurz gefaßt und einen neuen freien Stallplatz findet man i.d.R. auch nicht von heute auf morgen. Außer man wäre bei der Wahl des neuen Stalles sehr unkritisch, und dann würde man mit großer Wahrscheinlichkeit in relativ kurzer Zeit wieder vor genau dem gleichen Problem stehen.

Ich würde mich an Frau A's Stelle in Ruhe nach einem anderen Stellplatz für das Pferd umsehen. Und wenn dieser gefunden ist, das Tier dort hin bringen und ggf. für ein paar Tage beide Ställe bezahlen. Denn es könnte sehr schwierig werden dem Stalleigentümer eine so schwere Nachlässigkeit nachweisen zu können daß eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein würde. Und des geht in solchen Fällen letztendlich meist um keinen sehr hohen Streitwert.

LG die Waschbärin
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Landwirt hat folgendes geschrieben::
Hallo

es gibt sehr wohl, wenn leider auch nicht immer zufriedenstellende Richtlinien zur Pferdehaltung. Meist werden die Veröffentlichungen der FN herangezogen.


Wenn man sich auf den Verstoß gegen eine solche Richtlinie berüfen möchte, dann muss die Einhaltung einer solchen entweder Vertragsbestandteil gewesen, oder aber eine der oben erwähnten Richtlinien muss den Charakter einer allgemein anerkannten Regel haben.....mit Bezug auf Farmers Text ist es eventuell nicht einfach eine solche allseits anerkannte Regeln zu finden.....
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Ludwig Thoma

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Jerry Maus
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