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Verfasst am: 14.12.08, 15:49 Titel: Tiefgaragenstellplatz von fremden Auto zugeparkt
Zu unserer Wohnung gehört ein Stellplatz in der Tiefgarage.
Pro Wohnung gibt es einen Stellplatz, diese sind nummeriert, so das jeder für sein Auto auch seinen Stellplatz hat.
Nun wollte ich gestern auf meinen Stellplatz, als ich sah, da dort ein Auto parkte.
Müsste bei so etwas die Polizei mir Auskunft über den Halter des Pkws geben ?
Das Parken auf Privatgrundstücken ist in jedem Bundesland anders geregelt. Eine Halteranfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle dürfte auf jeden Fall möglich sein, denn es liegt ja begründetes Interesse vor. Eventuell könnte auch eine Anzeige wegen Nötigung weiterhelfen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Man kann das Kfz auch entfernen lassen, allerdings auf eigene Kosten. Diesen Schaden kann man beim Verursacher geltend machen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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