Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ist doch einfach: Im 81a steht Arzt, dann meint man auch Arzt. Also einfach so einen richtigen Doc, ohne wenn und aber.
Einzige Ausnahme: Der Beschuldigte stimmt der Blutentnahme durch eine Krankenschwester zu, dann darf es auch die machen (abgesehen davon können die das oft besser als so mancher Arzt).
Der Ort der Blutentnahme ist so egal wie es nicht mehr egaler geht. Die Einstichstelle zu desinfizieren geht sogarauf einer Mülldeponie.
Grüße
Soweit stimme ich dir (fast) zu.
- bei der Kraneknschwester jedoch unter der Fachaufsicht eines Arztes.
und
- bei der Mülldeponie nicht, wenn gesundheitliche Nachteile zu befürchten sind.
Zitat:
Die StPO beinhaltet auch eine sogenannte Kommentierung. Einfach mal lesen
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.12.08, 20:41 Titel:
Wächter hat folgendes geschrieben::
bei der Kraneknschwester jedoch unter der Fachaufsicht eines Arztes.
Wo steht das? Mein Arzt ist nämlich nie dabei...! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 11.12.08, 07:53 Titel:
Lieber Eierhahn.
Im Gesetzestext werden Sie dazu auch nichts finden. Aber in der Kommentierung hierzu. Ich schreibe aus Erfahrung. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Der Mediziner, der noch nicht approbierter Arzt ist, der Pfleger und die Krankenschwester dürfen einen Eingriff nur mit Einverständnis des Beschuldigten oder unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung eines Arztes vornehmen. (Bay NJW 65, 1088; JR 66, 186 mit Anm Kohlhaas; Köln NJW 66, 146)
Lieber @Eierhahn ich hatte zum Ende meiner Ausführung extra die Quelle angegeben. Lies doch bitte einfach alles im Zusammenhang, dann erübrigt sich die Frage.
Der Gesetzestext alleine ist (leider) selten hilfreich. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Hi,
ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung von dieser Materie, finde die Diskussion aber sehr interessant. Ich habe gerade mal die ganzen Antworten in diesem Thema durchgelesen, und auch den Wikipedia-Link. Dort steht:
Zitat:
In Österreich ist eine zwangsweise Blutentnahme hingegen gesetzlich nicht möglich, da dies mit dem Prinzip des Verbots eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung als nicht vereinbar angesehen wird.[7]
Im Deutschen Recht ist dies ja offensichtlich anders geregelt
Aber haben die Österreicher mit Ihrer Ansicht nicht grundsätzlich recht?
Mit der Blutentnahme belastet sich der Beschuldigte ja selbst?
Mit der Blutentnahme belastet sich der Beschuldigte ja selbst?
Nicht wirklich.
Er ist ja nicht gewzungen, etwas dafür zu tun(im Gegesatz etwa zu einem Aussagezwang). Es ist völlig ohne sein Zutun möglich. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Mit der Blutentnahme belastet sich der Beschuldigte ja selbst?
Nicht wirklich.
Er ist ja nicht gewzungen, etwas dafür zu tun(im Gegesatz etwa zu einem Aussagezwang). Es ist völlig ohne sein Zutun möglich.
Das sehe ich genauso! Der Beschuldigte muss ja nicht aktiv an der Blutentnahme (und damit an der Beweisführung) mitwirken. Er muss es lediglich dulden.
Im Übrigen widersprechen sich die Österreich in ihrer Argumentation m.E. selbst.
Denn dort ist es strafbar, wenn man an dem Alkotest nicht mitwirkt - sich also weigert zu pusten. Das ist dann in der Tat ein Zwang zur Selbstbelastung. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
JA DOCH!
Guckt doch mal auf die Uhrzeit meines Postings. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass ich gerade Frühdienst habe und um 5 aufstehen muss, bis zu diesem Posting nicht geschlafen habe und ein bekennender Lang-/ Vielschläfer bin, finde ich, kann man meinen Beitrag durchaus als hochwertig ansehen...
Ihr habt ja recht, stand aufem Schlauch drauf... Mea culpa...
Zur Selbstbelastung in Deutschland zitiere ich mal etwas, das manchem wohl etwas stutzen lässt:
"Als völlig verfehlt ist die Vorstellung zu betrachten, die Aufgabe des Aussageverweigerungsrechts bestehe darin, den Beschuldigten vor Selbstbelastung zu schützen. Dieser verbreitete Irrtum beruht teilweise auf verkürzten Formulierungen aus höchstrichterlichen Urteilen; teilweise auch auf unzulässiger Übertragung des Modells des anglo-amerikanischen Strafverfahrens, der in den Formen eines Parteiprozesses abläuft und in dem in der Tat die "Selbstbelastung" als systemfremd erscheint. Im deutschen Strafprozess dagegen ist die Selbstbelastung als solche wertneutral; eventuell kann sie gar in der Form des Geständnisses bei der Strafzumessung honoriert werden. Manche Eingriffsmaßnahmen - wie die Telefonüberwachung - enthalten zwangsläufig Elemente der Selbstbelastung, ohne dass dies dem Prinzipien des Strafprozesses und der Verfassung zuwiderliefe."
Grundbegriffe des Strafverfahrens, Prof. Dr. Bernhard Kramer, RN 30
Dieses Zitat widerspricht meiner Aussage nicht im geringsten.
Ein Zwang zur Selbstbelastung darf nicht sein.
Aber natürlich darf der Beschuldigte sich selbst belasten, wenn er es denn macht. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2, 3
Seite 3 von 3
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.