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Richtiges Vorgehen in finanziellen Dingen

 
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Sarah Kay
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 22:33    Titel: Richtiges Vorgehen in finanziellen Dingen Antworten mit Zitat

Liebe Damen und Herren,

ich bin eine noch rüstige Rentnerin (Witwe) von 70 Jahren und habe eine liebe Tochter, mit der ich mich immer gut verstandenen habe und der ich voll und ganz vertraue.
Meine Tochter hat seit Jahren eine notariell beurkundete Altersvorsorgevollmacht, in der alle Dinge ausführlich geregelt sind, vor allem auch die finanziellen.
Bisher regle ich meine finanziellen Dinge aber noch vollständig allein und hole auch meine Rente von der Bank. Trotzdem hat die Bank bereits jetzt eine Ausfertigung dieser notariellen Vollmacht, falls mal etwas passiert, daß meine Tochter sofort handeln kann.

Nun sagte mir meine Tochter, wenn ich mein Bargeld mal nicht mehr allein von der Bank abholen kann, daß ich ihr jeden Monat den Betrag quittieren muß, den sie für mich abholt, damit sie keinen Ärger bekommt, falls ich doch mal eine Betreuer bekomme. Sie sagte, auch eine notarielle Vollmacht kann mir nicht garantieren, daß ich vor einem gesetzlichen Betreuer sicher bin. Sie sagte weiter, daß ein solcher Betreuer sie dann zwingen könnte, Rechenschaft darüber abzulegen, wann ich Geld bekommen habe und wieviel, und sie könne das nur beweisen, indem sie von mir unterschriebene Quittungen darüber vorlegen kann. Ich kann das gar nicht glauben, denn sie hat doch eine Vollmacht, die sie frei handeln läßt. Aber sie würde mir das nciht sagen, wenn es nicht so wäre.

Meine Frage ist nun, was könnte ich bereits jetzt schriftlich aufsetzen, daß ich eben gerade nicht will, daß jemand in meinen Finanzen herumwühlt und von meiner Tochter Quittungen fordert? Meiner eigenen Tochter Quittungen unterschreiben zu müssen und sie damit wie eine Fremde zu behandeln, das kommt auf keinen Fall in Frage. Und wenn ich das schon vorher entsprechend schriftlich formulieren kann, dann kann doch ein Betreuer sie nicht im Nachhinein dazu zwingen, oder?

Was also kann ich tun, um rechtzeitig kundzutun, also solange ich nachweislich und unanfechtbar geistig vollkommen klar bin, daß ich eine Kontrolle meiner Tochter und meiner Finanzen eindeutig nicht wünsche?

Ich bedanke mich für das Lesen meiner Frage und für konstruktive Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Kay
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 23:42    Titel: Re: Richtiges Vorgehen in finanziellen Dingen Antworten mit Zitat

Vorweg geschickt ... ich bin Rechtslaie. Insofern folgendes eher "aus dem Leben gegriffen" und ein klein wenig aus Betroffenensicht als (allerdings ehrenamtliche) Betreuerin:
Sarah Kay hat folgendes geschrieben::
ich bin eine noch rüstige Rentnerin (Witwe) von 70 Jahren und habe eine liebe Tochter, mit der ich mich immer gut verstandenen habe und der ich voll und ganz vertraue.

Wenn dem so ist, spricht meines Wissens nichts dagegen, dass - sollte der Fall eintreten - die Tochter auch die Betreuung übernehmen kann. Meines Wissens ist eine ehrenamtliche Betreuung durch Familienangehörige, denen der (zukünftig) Betreute vertraut, sogar die erste Wahl, vor Berufsbetreuern.
Zitat:
Meine Tochter hat seit Jahren eine notariell beurkundete Altersvorsorgevollmacht, in der alle Dinge ausführlich geregelt sind, vor allem auch die finanziellen.
Bisher regle ich meine finanziellen Dinge aber noch vollständig allein und hole auch meine Rente von der Bank. Trotzdem hat die Bank bereits jetzt eine Ausfertigung dieser notariellen Vollmacht, falls mal etwas passiert, daß meine Tochter sofort handeln kann.

Das ist schön, dass Sie sich so vertrauen. Sollte im Familienkreis die Regel sein, ist aber leider nicht immer so. Und für letzteren Fall sind eigentlich die Gesetze gemacht. Würde in jeder Familie und darüber hinaus jeder im Sinne des anderen handeln, bräuchte man eigentlich gar kein Betreuungsgesetz. Winken
Zitat:
Nun sagte mir meine Tochter, wenn ich mein Bargeld mal nicht mehr allein von der Bank abholen kann, daß ich ihr jeden Monat den Betrag quittieren muß, den sie für mich abholt, damit sie keinen Ärger bekommt, falls ich doch mal eine Betreuer bekomme. Sie sagte, auch eine notarielle Vollmacht kann mir nicht garantieren, daß ich vor einem gesetzlichen Betreuer sicher bin. Sie sagte weiter, daß ein solcher Betreuer sie dann zwingen könnte, Rechenschaft darüber abzulegen, wann ich Geld bekommen habe und wieviel, und sie könne das nur beweisen, indem sie von mir unterschriebene Quittungen darüber vorlegen kann. Ich kann das gar nicht glauben, denn sie hat doch eine Vollmacht, die sie frei handeln läßt. Aber sie würde mir das nciht sagen, wenn es nicht so wäre.

Das ist ein ziemlich schwarz gemaltes Szenario (zumindest aus Sicht der ehrenamtlichen Betreuung) aber es _könnte_ rein theoretisch so vorkommen, wenn irgendwann mal eine Betreuung bestehen sollte. Dann könnte sich der Betreuer (oder das Vormundschaftsgericht, dem ein Berufsbetreuer Rechnung legen muss) durchaus fragen, was mit dem Geld geschieht, das die Tochter vom Konto der Betreuten abhebt und sollte es auch. Rein theoretisch könnte er meines Wissens die Vollmacht auch widerrufen. Wird er aber in der Regel nicht tun, wenn er den Eindruck hat, dass die Tochter für und nicht gegen seine Mandantin handelt. Dennoch muss er sich natürlich ggf. absichern, denn er haftet ja auch in gewissem Sinne für seine Tätigkeit.

Aber vielleicht zum Hintergrund: Kontrollen geschehen normalerweise nicht um das Umfeld zu ärgern, sondern um die zu betreuende Person zu schützen. Winken
Das scheint in Ihrer Familie nach Ihren Aussagen nicht notwendig/problematisch zu sein, weil Sie sich gegenseitig vertrauen und das Vertrauen auch gerechtfertigt zu sein scheint. Doch leider ist es in manchen Familien, in denen Angehörige Zugriff auf Vermögen eines Familienmitglieds haben, das eventuell nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Dinge alleine zu regeln, eben manchmal nicht so. Schwarze Schafe gibt es eben immer mal wieder, auf jeder Seite und in verschiedener Gestalt, leider.
Zitat:
Meine Frage ist nun, was könnte ich bereits jetzt schriftlich aufsetzen, daß ich eben gerade nicht will, daß jemand in meinen Finanzen herumwühlt
Hhhmm - wenn eine Betreuung in finanziellen Dingen notwendig wird, dürfte es unumgänglich sein, dass der Betreuer auch einen vollumfänglichen Überblick über die Finanzen hat und ggf. auch entsprechend (eben im Sinne des Betreuten, wie es die Aufgabe der Betreuung ist) kontrolliert.
Zitat:
und von meiner Tochter Quittungen fordert?

Wie schon gesagt - nicht in jeder Familie geht es so vertrauensvoll zu, wie in Ihrer. Das kann ein eventuell externer Betreuer aber nicht riechen und ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über die Vermögensverhältnisse seines Mandanten Rechenschaft gegenüber der Behörde, die die Betreuung beschlossen hat, abzulegen.
Zitat:
Meiner eigenen Tochter Quittungen unterschreiben zu müssen und sie damit wie eine Fremde zu behandeln, das kommt auf keinen Fall in Frage.

Das kann ich auf der einen Seite gut verstehen, weil das wider jeden eigenen Vertrauens geht.
Andererseits könnte ich mir durchaus auch vorstellen, dass Ihre Tochter - im Gegensatz zu Ihnen, was verständlich ist - möglicherweise gar kein Problem damit hätte. Smilie
Würde mir zumindest so gehen, wenn ich für meine Mutter Geld abheben würde und jemand anderes (-> Betreuer z.B.) darüber Rechenschaft ablegen müsste. Na dann kritzel ich eben meinen Namen auf den entsprechenden Zettel und würde es nie im Leben als eine Art Kontrolle _durch_ meine Mutter empfinden. Wäre dann eben so und ob ich das abgehobene Geld mit oder ohne Unterschrift bei Mutti abliefere, wär ja egal, zumindest für mich. Winken
Zitat:
Und wenn ich das schon vorher entsprechend schriftlich formulieren kann, dann kann doch ein Betreuer sie nicht im Nachhinein dazu zwingen, oder?

Ich weiß es nicht genau, aber meines Wissens greifen die Befugnisse eines Betreuers erst ab dem Termin der Betreuung. Es sei denn, er findet Verdachtsmomente z.B. hinsichtlich Unterschlagungen. Dann kann er - abhängig vom Betreuungsumfang - auch diesbezüglich für die betreute Person tätig werden. Eben so, wie sie es selbst tun könnte, falls jemand Gelder, die offensichtlich anderweitig bestimmt sind/waren, unterschlagen hätte.
Zitat:
Was also kann ich tun, um rechtzeitig kundzutun, also solange ich nachweislich und unanfechtbar geistig vollkommen klar bin, daß ich eine Kontrolle meiner Tochter und meiner Finanzen eindeutig nicht wünsche?

Möglicherweise könnte man in einem Schriftstück z.B. die Tochter als gesetzliche Betreuerin vorschlagen für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln und zum Zeitpunkt der Betreuerbestellung sich auch nicht mehr diesbezüglich äußern kann? Dann hätten sich alle Befürchtungen auf einen Schlag erledigt, denn es bleibt "in der Familie" und meines Wissens gilt auch, dass sich Vormundschaftsgerichte an die Wünsche des Betreuten, was die Betreuung betrifft, halten sollen (müssen?) sofern nichts Objektives dagegen spricht.

Liebe Grüße
Rena

PS: Vielleicht generell nochmal - ich kann verstehen, dass eine vielleicht irgendwann in Zukunft anstehende Betreuung wie ein Schreckgespenst erscheint. Auch und vielleicht gerade, wenn ein möglicherweise zukünftig Betroffener nicht nur an sich selbst denkt sondern auch an sein persönliches Umfeld, so wie Sie es tun. Und klar gibt es immer wieder mal Fälle, die "daneben gehen", und nur die gehen dann durch die Medien oder so. Die mehrheitlichen, die gut laufen, weil jeder im Sinne des anderen handelt, tauchen dort nie auf. Auf den Arm nehmen
Aber wenn die Familienstrukturen intakt sind, und das sind sie ja nach Ihren Aussagen, läuft das i.d.R. alles recht problemlos. So zumindest meine Erfahrung als (wie gesagt selbst) ehrenamtliche Betreuerin eines Familienmitglieds (nicht Mutti). Smilie
_________________
The angels have the phone box
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Sarah Kay
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Frau Rena, liebe Forumsleser-/innen,

vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort, die mir aber leider nicht wirklich weiterhilft.
Ich dachte eher daran, etwas Schriftliches aufzusetzen, was meine Tochter dann später entlasten kann. Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, daß wir (also meine Tochter, mein Schwiergersohn und ich) schon seit einigen Jahren gemeinsam in einem Haushalt leben.
Also, ich wollte etwa folgendes schreiben.

"Ich, Xxxxxx Yyyyyy, wohnhaft in 12345 Hasemuckel, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, wünsche für einen unbestimmten zukünftigen Zeitpunkt das Folgende zur Kenntnis zu geben:
Wenn ich meine Finanzen selbst nicht mehr regeln kann, insbesondere nicht mehr mein Bargeld selbst von der Bank holen kann, soll dies meine einzige Tochter, Frau Aaaaa Bbbbbb, wohnhaft wie oben, für mich tun.
Da ich meiner Tochter voll und ganz vertraue, bin ich nicht bereit, für eventuelle nachforschende Dritte meiner Tochter Quittungen über empfangene Beträge zu geben, als ob auch sie eine Fremde wäre. Ich wünsche nicht, daß meine Tochter von Dritten kontrolliert wird, diesen Auskünfte über meine Finanzen gibt oder sich für Ausgaben oder Kontoabhebungen rechtfertigen muß.
Insbesondere dadurch, daß wir in einem gemeinsamen Haushalt leben, soll meine Tochter auch später für Kosten, die für mich und meine Wünsche und Bedürfnisse entstehen, Gelder von meinen Konten nehmen können. Auch für den Fall, daß ich mal in ein Pflegeheim muß, soll meine Tochter alle Finanzen allein und ohne jedwede Kontrolle erledigen können.
Ich bin mir darüber bewußt, daß für den Fall, daß ich einen fremden Betreuer bekommen sollte, weil ein Gericht dies auch gegen meinen Willen und trotz vorliegender Vollmacht so verfügt, meine hier geäußerten Wünsche möglicherweise nur für die Vergangenheit durchgesetzt werden können.

Datum, Unterschrift"

Kann ich damit rechnen, daß dies von einem Gericht zumindest bis zum Zeitpunkt gerichtlichen Einschreitens akzeptiert werden MUSS, oder könnte man meiner Tochter trotzdem Ärger machen und sie zwingen, Nachweise für Ausgaben zu erbringen?

Danke fürs Lesen und für Antworten
Sarah Kay
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

für dinge die vor der bestellung eines betreuers passieren wird sich eig. niemand interressieren, schwieriger wird die sache wenn der betreuer den aufgabenkreis vermögenssorge hat da dieser dann "den hintern dafür hinhält".
es geht dabei weniger darum ihnen/ihrer tochter etwas zu unterstellen - vielmehr darum das mit ihrem vermögen "gehaushaltet" werden muss. sie können sehr wohl bestimmen wer was wie zu machen hat, sofern vermögen da ist (um verbindlichkeiten wie heimverträge etc.einzuhalten) können sie sogar ihr geld verschenken - auch ein betreuer muss diesem folge leisten. wichtig ist nur das ein gericht bereits vor der bestellung eines betreuers davon weiß - papier ist geduldig sofern es einmal beschrieben wurde.

das bundes ministerium für justiz hat eine infobroschüre für das betreuungsrecht herausgegeben, hier werden die themen zwar nur angerissen aber dennoch mehr als nur informativ. desweiteren sind dort betreuungsverfügungen, patientenverfügungen etc pp. zu finden!
http://www.bmj.bund.de/enid/80a077a3cced13ac0f26a6c9e8070361,0/Publikationen/Betreuungsrecht_kh.html

Zitat:
Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, hat es unverzüglich an das Vormundschaftsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1901a.html
Zitat:
(3)Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1901.html
Zitat:
(3) Soweit mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenkreis betraut werden, können sie die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Gericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

(4) Das Gericht kann mehrere Betreuer auch in der Weise bestellen, dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1899.html
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Jane Doe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

"Kann ich damit rechnen, daß dies von einem Gericht zumindest bis zum Zeitpunkt gerichtlichen Einschreitens akzeptiert werden MUSS, oder könnte man meiner Tochter trotzdem Ärger machen und sie zwingen, Nachweise für Ausgaben zu erbringen?"

Liebe Frau Kay,

nein, damit können Sie eindeutig nicht rechnen. Auch bei Vorliegen einer notariellen Vorsorgevollmacht kann ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Vom Gesetz her soll das zwar eben gerade nicht so sein, aber wenn das Gericht Gründe finden will, dann findet es welche. Dann ist die Bevollmächtigte eben aus irgendwelchen - notfalls an den Haaren herbeigezogenen Gründen - "nicht geeignet". DANN nämlich darf das Gericht über die Wünsche des Betroffenen hinweggehen. Und Sie dürfen mir glauben, dass das Gericht für sogenannten"Vermögende" gern Berufsbetreuer einsetzt. Die Kosten für einen solchen Betreuer muß der Vermögende nämlich aus eigener Tasche bezahlen und die Gerichtskosten für die "Verwaltung" dieser Betreuung ebenfalls. Und je mehr Vermögen der Betroffene hat, desto mehr muß er jährlich bezahlen.

Nun zu Ihrer Hauptfrage bezüglich des Finanziellen:
Wenn aus irgendwelchen Gründen mal eine Betreuung für Sie eingerichtet werden müßte, dann interessieren Betreuer und Gericht in allererster Linie Ihre Finanzen. Was kommt jeden Monat rein, wieviel Vermögen ist da und wieviel geht jeden Monat ab. Es gibt vernünftige Betreuer, die sehen das Alter des Betroffenen und seinen bisherigen Lebensstil. Kann sich der Betroffene diesen Lebensstil finanziell erlauben, lassen sie ihn gewähren, kann er ihn sich nicht leisten, muß der Betreuer ggf. das Geld rationieren. Das ist dann auch korrekt, denn es kann ja nicht angehen, dass der Betreute sein Geld verschleudert/verschenkt oder sonst etwas damit macht, und für die Heimkosten muß dann der Steuerzahler aufkommen.

Es gibt aber auch nicht wenige Betreuer, die trotz großzügiger Geldmittel die Betroffenen stark einschränken (teils aus eigenen Motiven, teils aber auch, weil sie vom Rechtspfleger im wahrsten Sinne des Wortes dazu genötigt werden).
Ich selbst kenne Betreuer, die auf dem Standpunkt stehen, dass es ausreichend ist, wenn ein 92-jähriger Betreuter mit bescheidenem Einkommen, jedoch eigenem, schuldenfreiem Haus plus hohem sechsstelligen Vermögen durchaus mit einem Taschengeld von 100 Euro pro Monat abgespeist werden kann. Schließlich könnte der ja noch 150 Jahre alt werden und das Vermögen muss so lange reichen. Und außerdem, wozu braucht so ein alter Mensch noch viel Geld, der hat doch alles im Heim? Eine derartige Behandlung von Betroffenen ist unverschämt, und diese sollten sich sofort dagegen wehren.

Kommt es zu einer Betreuung, kann der gesetzliche Betreuer, sofern er die Vermögenssorge hat (und die hat er fast immer mit), Auskünfte über die Finanzen von Ihnen oder eben Ihrer Bevollmächtigten verlangen, auch für die Vergangenheit! Verweigern Sie diese Auskünfte, kann er mit seinem Betreuerausweis zur Bank gehen und dort Auskünfte (auch für die Vergangenheit) verlangen und bekommt sie auch.
Daher wird er spätestens auf diesem Wege über Bargeldabhebungen erfahren und kann von Ihrer Tochter als Bevollmächtigter Rechenschaft verlangen, wofür Bargeld gebraucht und verwendet worden ist. Kann sie keine Nachweise bringen, wird der nächste Schritt der sein, daß der Betreuer die ganze notarielle Vollmacht widerruft und sich dann alle Aufgabenkreise, die bisher von Ihrer Tochter erledigt worden sind, ebenfalls an Land ziehen, also zB Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zum Anhalten der Post usw. Ein gesetzlicher Betreuer hat sogar die Macht, Ihrer Tochter den Umgang mit Ihnen zu verbieten.
Da die Gerichte vollkommen überlastet sind, findet eine echte Kontrolle der Betreuer nur sporadisch statt, weshalb der Betreuer erst mal ziemlich viel Freiheit hat.

Dennoch bin ich ziemlich sicher, dass, wenn Ihre Tochter ein von Ihnen unterzeichnetes Schriftstück vorweisen kann, dies auch anerkannt werden muß, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine gesetzliche Betreuung eingerichtet würde. Noch sind Betroffene ja keine Gefangenen.
Als Betroffene haben Sie jedoch auch jederzeit die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten/von Ihrer Tochter für Sie einschalten zu lassen, wenn Sie mit der Betreuung nicht einverstanden sind. Selbst wenn Sie unter Betreuung stehen würden und auch mit Einwilligungsvorbehalt, brauchen Sie dafür nicht die Genehmigung Ihres Betreuers. (Im Alter KANN eine Rechtsschutzversicherung durchaus Sinn haben, in der Betreuungsangelegenheiten enthalten sind. Sie ist zwar teurer als normale aber immer noch billiger, als wenn man die anwaltlichen Betratungen und Tätigkeiten aus eigener Tasche bezahlen muß).

Dennoch sollten Sie jetzt keine unnötigen Ängste aufbauen. Sie haben schon mehr gemacht als die meisten Leute in ihrem Alter.

Ich würde Ihnen raten: Setzen Sie ein Schreiben auf, wie Sie es hier bereits formuliert haben und versehen Sie es mit Datum und Unterschrift. Eine große Hilfe dürfte noch sein, wenn Sie dieses Schriftstück von mindestens einem, besser noch zwei Zeugen unterschreiben lassen, die auch bezeugen können, daß Sie durchaus wußten, was Sie da unterschrieben haben, am besten sogar von Ihrem Hausarzt.

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute
Jane Doe

(selbst Bevollmächtigte)


Zuletzt bearbeitet von Jane Doe am 09.12.08, 14:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Jane Doe hat folgendes geschrieben::
"Kann ich damit rechnen, daß dies von einem Gericht zumindest bis zum Zeitpunkt gerichtlichen Einschreitens akzeptiert werden MUSS, oder könnte man meiner Tochter trotzdem Ärger machen und sie zwingen, Nachweise für Ausgaben zu erbringen?"

Liebe Frau Kay,

nein, damit können Sie eindeutig nicht rechnen.

Doch, damit können Sie in aller Regel rechnen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Jane Doe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

[quote=
Doch, damit können Sie in aller Regel rechnen.[/quote]

"In aller Regel" heißt, es gibt Ausnahmen, und die sind nicht festgelegt, sondern die bestimmt nach den Umständen (und damit nach eigenem Gutdünken des Richters) das Gericht. Und wenn das Gericht das Schriftstück nicht anerkennt, dann MUSS die Tochter= Bevollmächtigte Rechenschaft ablegen. Daher bleibt es dabei: Sie können darauf hoffen aber nicht damit rechnen.

MfG
Jane Doe
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-T-
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Kay,
ich weiss ja nicht inwieweit Sie und Ihre Tochter sich bisher in die Theamtik eingelesen haben.....Hier sind zwei lesenswerte Artikel dazu:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=22083
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
Beim Bundesministerium für Justiz (BMJ: www.bmj.de) kann man sich auch Informationsbroschüren runterladen, bzw. bestellen.

Mein Vorschlag als Laie (wenns falsch ist werden mich die Fachleute hier korregieren):

- Bankvollmacht für die Tochter

- ein Schreiben aufsetzen, in dem Sie Ihre Tochter für den Fall der Fälle als Betreuerin vorschlagen. Das kann kein Gericht ohne triftigen Grund ignorieren. Vordrucke gibts beim BMJ)

- In Ruhe und Gesundheit älter werden. Smilie

vlg, -T-
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jane Doe hat folgendes geschrieben::

"In aller Regel" heißt, es gibt Ausnahmen, und die sind nicht festgelegt, sondern die bestimmt nach den Umständen (und damit nach eigenem Gutdünken des Richters) das Gericht. Und wenn das Gericht das Schriftstück nicht anerkennt, dann MUSS die Tochter= Bevollmächtigte Rechenschaft ablegen. Daher bleibt es dabei: Sie können darauf hoffen aber nicht damit rechnen.

Ich weiß nicht, warum Sie hier mit solchem Unsinn den Leuten Angst machen. Es bleibt dabei: Sie können in aller Regel damit rechnen, dass eine Vollmacht anerkannt wird. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. wenn das Kind die Vollmacht missbraucht und sich selbst die Taschen mit Geld des Betroffenen vollstopft.

Nach "Gutdünken" des Richters wird hier jedenfalls nicht entschieden. Und wenn eine Entscheidung dann doch mal nicht nachvollziehbar ist, kann man Beschwerde einlegen und das Landgericht entscheidet.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme Vormundschaftsrichter voll und ganz zu!
Die obigen Beiträge sind reine Panikmache. Geschockt

Wenn eine notarielle Generalvollmacht mit umfassendem Wirklungskreis erteilt wurde, dann gilt diese für alle Bereiche.
Es müssen weder jetzt noch später irgendwelche Quittungen ausgestellt werden.

Genießen Sie Ihr Lben und seien Sie froh, dass sie sich auf Ihre Tochter verlassen und ihr vertrauen können - das ist leider oft nicht der Fall.
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Sarah Kay
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Damen und Herren,

mittlerweile habe ich ein Schreiben aufgesetzt und unterschrieben, wie Frau Doe es mir geraten hat. Meine Hausärztin hat heute als Zeugin unterschrieben, und nun bin ich doch beruhigt, daß ich alles getan habe, was mir möglich war. Auch meine Hausärztin meinte, daß ich damit auf der sicheren Seite sein müßte.
Deshalb möchte ich mich herzlich bei allen bedanken, die mir zu meiner Frage geantwortet haben.
Ganz besonders möchte ich Frau Doe danken, durch die ich eine Menge über das Thema Betreuung erfahren habe.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Kay
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Frau Kay,

es ist zweifellos sinnvoll eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung zu formulieren. Damit ist Ihr Wille schriftlich fixiert und kann so nicht ohne gravierende Gründe übergangen werden.

Was Sie allerdings von "Frau Doe" über das Thema Betreuung erfahren haben, ist neben Panikmache auch mit inhaltlichen Fehlern gespickt. Ich empfehle hier eine Gedächtnislücke zu aktivieren.


_________________
Grüße Idee Lichtaus
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Sarah Kay
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Damen und Herren,

es macht mich doch sehr betroffen, daß meine Anfrage so viel Zankerei verursacht hat.

Ich wünsche Ihnen allen trotzdem ein recht gesegnetes Weihnachtfest,

Sarah Kay
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Frau Key,


auch Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Im Betreuungsrecht gibt es, wie im ganzen Leben, vieles was schiefgehen kann. Da sind Richter, die sich in jungen Jahren beigeistert eingesetzt haben, und nun abgestumpft sind. Da sind Rechtspfleger, die mit Spaß bei der Sache waren und nun nur noch ihre Ruhe haben wollen. Da sind Betreuer, denen die Betreuten mit der Zeit völlig egal geworden sind, und die nur noch Geld sehen. Da sind Gutachter, die im Laufe der Zeit genau gemerkt haben, was das Gericht im Gutachten stehen haben will, und was nicht. Und vieles andere mehr.

Jeder einzelne Punkt kann schon eine kleine Katastrophe auslösen. Wenn alles zusammen kommt, dann gibt es einen richtigen Knall. Daher würde ich auch Jane Doe nicht so pauschal verdammen. Es reicht, wenn einer von hundert Fällen schief geht. Für den/die Betroffenen ist es grade ein Mal zu viel.

In 12 Jahren Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer habe ich einiges erlebt, einschließlich einer Rechtspflegerin, die selbst dringend einen Betreuer benötigt hätte und inzischen abgelöst wurde. Das war eigentlich menschlich gesehen sehr traurig, denn sie war wirklich eine Nette.

Gruss

Andreas
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