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Verfasst am: 15.12.08, 13:28 Titel: Miteigentümer lebt im Ausland- wie Immo verkaufen?
Hi Rechtssuchende- und wissende,
nehmen wir mal an, dass ein Grundstück als Erbengemeinschaft eintragen ist (A,B+C).
A+B wollen das Grundstück verkaufen, jedoch lebt C in einem Land der EU und will nicht nach Germany zurückkommen.Was müßte C, machen, damit A+B die Immo verkaufen können?
Wie müsste z.B. eine Vollmacht ausgestellt werden und welche Wege sind zu beachten?
1.) Reicht eine VM eigentlich aus ?
2.) Grundbuch ändern, wie ?
C könnte eine Vollmacht an A oder B geben. Diese Vollmacht kann C in der Deutschen Botschaft beurkunden. Damit kann dann A bzw. B beim Notar für C handeln.
Die andere Möglichkeit wäre die Nachgenehmigung, d.h. A und B gehen mit dem Käufer zum Notar und beurkunden vorbehaltlich Nachgenehmigung durch C. Diese Urkunde kann C dann bei der Deutschen Botschaft nachgenehmigen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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