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Steuerklasse und Kirchensteuer

 
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DavidKremer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 14:23    Titel: Steuerklasse und Kirchensteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich muss mich als Grünschnabel bekennen und habe folgende Frage:

Bin verheiratet, Steuerklasse 4 und noch in der Kirche!

Mein Wunsch: Steuerklasse 3 (meine Frau logischer Weise 5) und ich würde liebend gern aus der Kirche austreten, somit auch keine kirchensteuer zahlen.


Meine Frage: Wie mache ich das mit der Änderung der Steuerklasse und dem Austritt aus der Kirche.


PS: Wohne in Dortmund, NRW!
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MustermannBln
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sie gehen mit Ihrem Personalausweis zum dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Teilen von Rheinland-Pfalz), zum Kreisgericht (in Thüringen und Brandenburg) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland

Bitte auch die Heiratsurkunde nicht vergessen.

Die Steuerklassen kann man beim Gemeideamt ändern lassen!


Zuletzt bearbeitet von MustermannBln am 16.12.08, 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Christian_K
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Steuerklassenwechsel: Das erledigt die Gemeinde

Zum Kirchenaustritt: in NRW

Zitat:
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erfolgen

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.

Gebühr: 30 €



edit: zu langsam Geschockt
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DavidKremer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann ich mir das genau vorstellen?

Mit Heiratsurkunde und Ausweis zum Amtsgericht? Was passiert dann?

Mit Ausweis und Heiratsurkunde zum Finanzamt oder wohin wegen der Steuerklasse?


Muss meine Frau dabei sein (Steuerklasse)
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Christian_K
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen Änderung der Steuerklasse: NICHT zum Finanzamt, sondern zur Gemeinde (oder wer immer das in NRW macht), die die Steuerkarte ausgestellt hat. Dort gibt es dann einen Vordruck, der von beiden Ehegatten auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Um auch den Kirchenaustritt eingetragen zu bekommen braucht's dazu die Bescheinigung, dass dieser auch erfolgt ist.

Deshalb besser zuerst die Sache mit dem Kirchenaustritt regeln. Dazu zum Amtsgericht und dort nach der zuständigen Stelle fragen. Ohne es genauer zu wissen behaupte ich mal, dass die einem dort dann auch einen Vordruck in die Hand drücken. Cool
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mein Wunsch: Steuerklasse 3 (meine Frau logischer Weise 5) und ich würde liebend gern aus der Kirche austreten, somit auch keine kirchensteuer zahlen.

Öhm.. Und die Frau bleibt in der Kirche ?

Man sollte hier das "besondere Kirchgeld" nicht vergessen!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mein Wunsch: Steuerklasse 3 (meine Frau logischer Weise 5) und ich würde liebend gern aus der Kirche austreten, somit auch keine kirchensteuer zahlen.

Öhm.. Und die Frau bleibt in der Kirche ?

Man sollte hier das "besondere Kirchgeld" nicht vergessen!


Habe mich eines besseren belehren lassen. Das besondere Kirchgeld wird nicht bei jeder Konfession und in jedem Bundesland erhoben. Zumindest ist das meine Erinnerung. Winken

lg Smilie
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also für die Evangelischen ist es mittlerweile in jedem Bundesland.

Für die anderen weiß ich es leider nicht auf Anhieb.
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DavidKremer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frau ist nicht in der Kirche.
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat sich das "Problem" sowieso erledigt Cool
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Johnie Silber
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

MoniX hat folgendes geschrieben::
Also für die Evangelischen ist es mittlerweile in jedem Bundesland.

Für die anderen weiß ich es leider nicht auf Anhieb.


Mein Kollege in Schleswig-Holstein sagt, dass er kein Kirchgeld zahlen muss und Kathole ist er nicht. Ich in Niedersachsen darf blechen... aber meine Frau will nicht austreten, was ich respektiere. (Auch wenn es beim Erstellen der Steuererklärung weh tut ;-()
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