Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Besitz gehört Ehepaar - sie hat verkauft - er nicht.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Besitz gehört Ehepaar - sie hat verkauft - er nicht.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:35    Titel: Besitz gehört Ehepaar - sie hat verkauft - er nicht. Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich habe vor 2 Jahren eine Haushälfte gekauft mitsamt eines großen Grundstück. Die zweite Hälfte soll nun ein Förster gekauft haben, jedenfalls hat er mir das so mitgeteilt.

Nun habe ich den Mann des Ehepaars angerufen und sprach in auf den Verkauf an. Er sagte mir daraufhin, dass er NICHT verkauft hätte, sondern nur seine Ehefrau. (Die beiden leben getrennt).

Kann überhaupt ein Kaufvertrag entstehen, wenn beide Teile des Ehepaars Besitzer sind und der eine verkauft und der andere nicht? Diese Haushälfte besteht nicht aus zwei verschiedenen Wohnungen, sondern hat nur ein paar Zimmer und kein Bad und keine Küche.

Ich frage deshalb, weil ich auch Interesse hatte an der anderen Hälfte - es aber finanziell noch nicht geschafft hatte, sie zu kaufen und nun am liebsten mit dem Mann des Ehepaars neu verhandeln würde.

Ich freu mich auf Antworten und eure Meinung
Janis

Edit: die Haushälfte um die es geht, steht seit einem Jahr leer - also das Ehepaar hat jeweils einen anderen Wohnsitz.

Und der Förster hatte mich so angeschrieben, dass der Anschein entsteht, er wäre jetzt alleiniger Besitzer der Haushälfte und hat mit keinem Wort erwähnt, dass der Mann des Ehepaares ja noch Mitbesitzer ist. Dieser Mann hat gesagt, dass er seinen Teil nicht verkauft an den Förster, lieber würde er alles verfallen lassen, da der ihm nur ein sehr geringes Angebot gemacht hat.

Wenn nun der Förster was an der Hälfte machen wollte, dann müßte er doch erst die Zustimmung von dem Mann des Ehepaars einholen, oder nicht? Er benimmt sich aber so, als könne er über die Hälfte frei verfügen.

Und was würde passieren, wenn ich nun mit dem Mann des Ehepaares einen Kaufvertrag abschliessen würde? Dann wären der Förster und ich zusammen die Besitzer dieser Hälfte und wie sollte es da funktionieren mit der Aufteilung des Hauses?
Es sieht nicht so aus, als ob dieser Förster mit sich reden ließe, vielmehr hatte er auch schon Interesse an meiner Hälfte angemeldet.

Und wenn ich das nun machen würde - also mit dem Mann des Ehepaares den Kaufvertrag, dann gäbe es eine Patt-Situation. Der Förster dürfte nicht ohne meine Zustimmung an dieser Haushälfte etwas machen und ich dürfte nicht ohne seine Zustimmung an der Haushälfte etwas machen?
Das wäre ja eine tolle Situation.

Und ich frage mich auch, ob es überhaupt erlaubt ist, wenn der Mann nicht verkaufen will, aber seine Frau und innerhalb dieser Haushälfte gar keine Grenzen sind. Letztendlich könnte ja der Ehemann auch wieder in die Hälfte zurück ziehen. Wie soll da eine Abgrenzung zwischen diesen beiden Besitzern dieser Hälfte erfolgen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Förster ist an die Stelle der Ehefrau getreten(d.h. er hat einen idellen Anteil erworben)
Förster und "Ehemann" sind nun Gemeinschaftliche Eigentümer ,mit allen sich daraus ergebenden Kosequenzen.


....wehe ich finde den ersten Satz in den stilblüten
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie tatsächlich die Hälfte an einem Haus gekauft (Sie stehen also jetzt zusammen mit dem Mann und dem Förster im Grundbuch als Eigentümer) oder haben Sie eine Doppelhaushälfte gekauft?

Kein Mensch kauft "normalerweise" ein Haushälfte, da dies sehr schnell zu Problemen führen kann .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Der Förster ist an die Stelle der Ehefrau getreten(d.h. er hat einen idellen Anteil erworben)
Förster und "Ehemann" sind nun Gemeinschaftliche Eigentümer ,mit allen sich daraus ergebenden Kosequenzen.


....wehe ich finde den ersten Satz in den stilblüten



Ja, aber wie schauen diese Konsequenzen aus? Sind es z.B. die von mir schon angenommenen?

Und ist es denn rechtens, dass eine Doppelhaushälfte verkauft werden kann, wenn einer der Besitzer dem Verkauf nicht zustimmt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Haben Sie tatsächlich die Hälfte an einem Haus gekauft (Sie stehen also jetzt zusammen mit dem Mann und dem Förster im Grundbuch als Eigentümer) oder haben Sie eine Doppelhaushälfte gekauft?

Kein Mensch kauft "normalerweise" ein Haushälfte, da dies sehr schnell zu Problemen führen kann .


Nein, ich habe eine Doppelhaushälfte gekauft - und die ist eigenständig und begrenzt mit eigenem Flurstück und alles was dazu gehört.

Mir ging es um die andere Doppelhaushälfte - da habe ich nichts gekauft. Und dort sollen nun der Förster und der Ehemann die gemeinsamen Besitzer sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder Miteigentümer eines Hausgrundstücks kann seinen Anteil an dem Grundstück ohne Zustimmung des anderen Miteigentümers verkaufen.
Die Miteigentümer müssen sich über die Nutzung des gemeinsamen Hausgrundstücks einigen.

Ein Miteigentümer kann auch die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft beantragen. Bei der Versteigerung des Grundstücks kann auch einer der bisherigen Miteigentümer das ganze Grundstück erwerben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Janis B. hat folgendes geschrieben::
[

Und ist es denn rechtens, dass eine Doppelhaushälfte verkauft werden kann, wenn einer der Besitzer dem Verkauf nicht zustimmt?


es wurde nicht eine Doppelhaushälfte verkauft, sondern nur ein halber ,ideeller Anteil an der Doppelhaushälfte.

Konsequenzen?
ein eigentümer kann z.b. 2 Wände im WZ blau streichen, der andere Eigentümer kann 2 Wände rot streichen.
Wenn nur ein Eigentümer das ganze Haus bewohnt, hat der andere Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

Franz Königs hat folgendes geschrieben::


Ein Miteigentümer kann auch die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft beantragen. Bei der Versteigerung des Grundstücks kann auch einer der bisherigen Miteigentümer das ganze Grundstück erwerben.


Es kann aber auch ein 3. ersteigern. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.