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Verfasst am: 17.12.08, 08:24 Titel: Renovierung nach Mietende durch Tod des letzten Mieters
Liebe Forenmitglieder,
mich quält da eine Frage die sich mir in der verwirrenden Frage nach Pflichten von Erben aus einem Mietverhältnis der Eltern stellt. Angenommen die Eltern haben dieses kleine grüne Mietbüchlein und wohnen seit über 30 Jahren in der Wohnung. Im Mietbüchlein werden Renovierungsfristen mit dem Vermerk -mindestens- vorgegeben. Die Eltern haben auch regelmässig angestrichen. Nur natürlich die großen Schränke nicht abgestellt sondern drumherum gestrichen. Angenommen jetzt verstirbt der letzte Elternteil. Man räumt die Wohnung besenrein leer. Angenommen jetzt bemängelt der Vermieter die bestehenden 'Möbelschatten' und besteht auf Renovierungspflicht bei Übergabe. Wäre man da als Erbe in der Pflicht ? Wie ist da die Rechtslage ?
Verfasst am: 17.12.08, 08:41 Titel: Re: Renovierung nach Mietende durch Tod des letzten Mieters
flywolla hat folgendes geschrieben::
... Angenommen jetzt bemängelt der Vermieter die bestehenden 'Möbelschatten' und besteht auf Renovierungspflicht bei Übergabe. Wäre man da als Erbe in der Pflicht ? Wie ist da die Rechtslage ?
Die Schönheitsreparaturenklausel wird unwirksam sein. Wären die vom Mieter während der Mietzeit durchgeführten Renovierungen fachgerecht ausgeführt worden, hätte der Vermieter wohl keinen Anspruch und die Mietsache könnte besenrein zurück gegeben werden. Da die Renovierungen allerdings nicht fachgerecht ausgeführt wurden, dürfte ein Schadenersatzanspruch des Vermieters bestehen.
Falls der Schadenersatzanspruch besteht, könnte der Vermieter vom Erben die Kosten für die Schadensbeseitgung durch einen Maler verlangen. Der Erbe sollte also darüber nachdenken, ob er es auf einen Streit mit ungewissem Ausgang und sicher hohen Kosten ankommen lässt, oder ob zur Streitvermeidung eine Renovierung der betroffenen Bereiche selbst vorgenommen wird.
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