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BKA-Gesetz und Ärztenetze
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Ärztenetze sind vom BKA-Gesetz
betroffen
78%
 78%  [ 11 ]
nicht betroffen
21%
 21%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 14

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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und was schlagen Sie vor?
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ärzteorganisationen werden wohl zunächst dem jetzt anstehenden Rollout der Gesundheitskarte mit Widerstand begegnen. Einfallsreich sind sie, wie dieses Plakat beweist.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Schäuble soll folgenes gesagt haben: Beim Zeugnisverweigerungsrecht gebe es eine "bewährte Praxis" in der Strafprozessordnung, weswegen man daran beim BKA-Gesetz nicht rühren werde. Man müsse auch vorsichtig sein, da ein Arzt in London an Anschlagsplänen beteiligt gewesen sei.

Quelle

BTW: Gleiche Quelle ...

Zitat:
Der Passauer Rechtsprofessor Dirk Heckmann hat die umstrittene gesetzliche Verpflichtung von Providern zur Protokollierung von Nutzerspuren und andere staatliche Formen der Internetüberwachung unter humanitären Gesichtspunkten verteidigt. "Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre", sagte der Staats-, Sicherheits- und Internetrechtler aus Bayern am gestrigen Montagabend. Zur Begründung seiner These verwies Heckmann, der auf dem Wissenschaftsforum "Vertraue niemand" der Wochenzeitung Die Zeit in Berlin sprach, auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe.

"Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient", folgerte das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Beschluss. Die Datensammlung müsse aber rechtsstaatlich eingeschränkt werden. In diesem Sinne plädierte Heckmann für eine Selbstbegrenzung aller Akteure einschließlich des Staates, "um Vertrauen zurück zu gewinnen". ...

Fehlt noch das Argument, dass durch die Ausweitung der Überwachung Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Mit den Augen rollen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Schäuble soll folgenes gesagt haben: Beim Zeugnisverweigerungsrecht gebe es eine "bewährte Praxis" in der Strafprozessordnung, weswegen man daran beim BKA-Gesetz nicht rühren werde. Man müsse auch vorsichtig sein, da ein Arzt in London an Anschlagsplänen beteiligt gewesen sei.

Quelle
...

Hallo jurico,

folge ich nun der Logik von Schäuble auf den Arzt in London bezogen, der ja damit eigentlich alle Ärzte unter einem Generalverdacht stellt, dann müßte er dies z.B. auch bei Richtern und Politikern machen.

So wurden in der Vergangenheit auch schon mal Richter und Politiker wegen des Besitzes von kinderpornographischen Bildern verurteilt.

Also langsam verstehe ich Schäuble nicht mehr. Vielleicht sollte mal einer Schäuble stecken, daß 9/11 nach Ansicht von Richard Gage ein Insidejob war.

Liebe Grüße

Klaus
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Pressekontakte sind wichtig. Meine Bedenken, die noch auf der MEDICA als irrational abgetan wurden, werden inzwischen breit diskutiert:

Ärzte verteidigen den Datenschutz
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/?sid=526376

und

Terrorabwehr als Innovationshürde
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/?sid=526372
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nun scheint der Weg "frei" für die Einteilung der Berufsgeheimnisträger in zwei Klassen.

Zitat:
Der Weg für das umstrittene BKA-Gesetz ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwoch einen bereits zuvor von der großen Koalition gefundenen Kompromiss. ... Das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger bleibt dagegen unverändert. Es umfasst nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, nicht jedoch andere Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte.

Quelle
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Schäuble soll folgenes gesagt haben: Beim Zeugnisverweigerungsrecht gebe es eine "bewährte Praxis" in der Strafprozessordnung, weswegen man daran beim BKA-Gesetz nicht rühren werde. Man müsse auch vorsichtig sein, da ein Arzt in London an Anschlagsplänen beteiligt gewesen sei.

Quelle

:
Mit diesem Totschlagargument der Menschenrechte kann man auch in jeder Wohnung ganz offen Kameras und Mikrofone installieren - und zwar bei allen Bürgern. Wie perfide ist das denn? Böse
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