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ich habe gestern die zusage bekommen das ich nächsten sommer eine Ausbildung zum Verwaltungswirt bei der Stadt machen darf. Also Beamtenanwärter m.D. Nun muß ich nur noch mein Behördliches Führungszeugnis einreichen. Nun meine Frage.
Ich befinde mich seit mitte diesen Jahres in der Insolvens habe also aus meine Fehlern gelernt und schlage mich sehr gut.
Steht diese Insolvens oder die vorangegangen Mahn oder Vollstreckungsbescheide in dem Behördlichen Führungszeugnis???
Ich hoffe nicht für diese Ausbildung würde ich alles tun
Ich hoffe ihr könnt mir eine antwort geben. ich mach mich deswegen echt fertig weil ich es nicht weiß.
Steht diese Insolvenz oder die vorangegangen Mahn- oder Vollstreckungsbescheide in dem Behördlichen Führungszeugnis???
Nein. In das Führungszeugnis werden nur bestimmte Eintragungen im Bundeszentralregister aufgenommen (§ 32 BZRG). Ein Insolvenzverfahren sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.
Als ich vor nunmehr fast 20 Jahren verbeamtet wurde, musste ich aber auch erklären, dass
ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.
Ist das nicht jetzt auch noch so ?
Soweit ich weiß ist das immer noch so und wird sich auch mit dem neuen Beamtenrecht nicht ändern.
Zitat:
Wie beantortet jemand in Privat -Insolvenz diese Frage richtig ?
offen und ehrlich
(Ich weiß nicht, wie die Einstellungsbehörde das wertet.) _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Richtig ist, dass bei Einstellung diese Erklärung weiterhin abzugeben ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht (sog. Befähigungsvoraussetzung). Wichtig ist zudem weiter, dass man/frau das "korrekte Kreuz" in dem vorgelegten Formular macht und den Dienstherrn auf das Inso-Verfahren hinweist. Denn er wäre doch etwas überrascht, wenn nach 2 bis 3 Monaten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eingehen, auch wenn die Anwärterbezüge deutlich unter der Pfändungsfreigrenze liegen sollten.
Der Dienstherr wird wohl im Rahmen seiner zu treffenden Ermessensentscheidung sodann darüber zu befinden haben, ob Sie aufgrund der Fakten persönlich geeignet sind, um in ein Beamtverhältnis übernommen zu werden. Daher lässt sich eine konkrete Beantwortung Ihrer Fragestellung leider nicht vornehmen. Da aber mit Ihnen im Rahmen des abzulegenden Vorbereitungsdienstes zuerst ein BeaV auf Widerruf begründet wird 4 Nr. 4 a BeamtStG , könnte davon ausgegangen werden, dass Ihnen die Gelegenheit eingeräumt werden kann, dass Sie den Vorbereitungsdienst auch tatsächlich ableisten können. Muss aber nicht, da auch ein persönliches (Fehl-)Verhalten außerhalb des Dienstes, dazu gehören nunmal auch die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse, im Einzelfalle bei einem Beamten zu einem Disziplinarverfahren führen können. Ein solches "reicht" bei einem Anwärter in der Regel bereits ansatzweise aus, das BeaV sofort zu widerrufen, da es bekanntlich das schwächste BeaV ist. Dies ist aber alles Theorie und einzelfallbezogen, sodass ich hier nur die Empfehlung aussprechen möchte, dass bei Übersendung der betreffenden Einstellungsunterlagen das Gespräch mit der Einstellungsbehörde (Stadt) gesucht wird, um die Angelegenheit persönlich zu klären.
LG roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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