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Person X wird von der DRV aufgrund midizinischer Gutachten und Arzberichten, jemand als 100 % Erwerbsunfähig eingestuft.
Die Person bezieht bereits eine BU Rente. Wenn die BU Versicherung nachprüft, ob Person X noch Berufunfähig ist, wird die die Einstufung der DRV berücksichtigt?
Die eine 100% Erwerbsunfähigkeit bedeutet zwangsläufig eine Berufaunfähigkeit, unabhängig von den BU Bedinngungen.
Wie seht Ihr das? _________________ Ich bin kein Jurist, dies stellt nur meine persönliche Meinung dar !!!
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.12.08, 15:03 Titel:
Hallo,
wenn seitens der BU-Versicherung nachgeprüft wird, sollte mit Einreichung der Feststellung der DRV der weitere Leistungsanspruch hier hinreichend begründet sein.
IdR fragen Versicherer auch immer nach solchen Bescheiden/Feststellungen.
Letztlich gelten aber immer nur die jeweils vereinbarten Bedingungen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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