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Also kann der Vermieter auf Erfüllung des Mietvetrages pochen, obwohl dieser "außerordentlich" gekündigt wurde? Hat noch jemand eine Meinung dazu - vielleicht eine mit Begündung?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.12.08, 20:25 Titel:
Larissa Abel hat folgendes geschrieben::
Also kann der Vermieter auf Erfüllung des Mietvetrages pochen, obwohl dieser "außerordentlich" gekündigt wurde?
Durch eine außerordentliche Kündigung wird lediglich die Kündigungsfrist verkürzt - alle anderen gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sind davon selbstverständlich nicht betroffen. Warum sollten sie auch? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Durch eine außerordentliche Kündigung wird lediglich die Kündigungsfrist verkürzt
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Vermieter auch das Recht zum Aussprechen einer ordentlichen Kündigung hat?! Ich bin in den Dingen nicht so sehr bewandert...muss zu dieser ordentlichen Kündigung ein besonderer Grund,seitens des Vermieters, vorliegen - außer Eigenbedarf natürlich?! Oder kann er dem Mieter einfach mit dieser Wohnjahr/Frist-Berechnung die Wohnung entziehen?
Die Kündigungsmöglichkeiten bei Wohnraummietverträgen sind im Gesetz geregelt. Daran haben sich VM und Mieter zu halten. Das bedeutet für eine ordentliche Kündigung braucht der VM ein Grund. Dies kann zum Beispiel Eigenbedarf sein, es kann aber auch im Verhalten des Mieters begründet sein. Wenn zum Beispiel der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung den Hausfrieden nachhaltig stört. Egal ob fristlos oder fristgerecht, die Vertragspartner müssen den Mietvertrag erfüllen. Das heisst der Mieter muss, sofern wirksam vereinbart, Schönheitsreparaturen durchführen, auch wenn er fristlos gekündigt wurde.
Vielen Dank für deine Antwort,Strider.Gerade der Punkt mit den Schönheitsreparaturen bei einer außerordentlichen Kündigung finde ich interessant. Ist diese Kombination rechtlich irgendwo fixiert?
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