Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterrichtsausschluss wegen ungemachter Hausaufgaben?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterrichtsausschluss wegen ungemachter Hausaufgaben?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sternkind71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 21:27    Titel: Unterrichtsausschluss wegen ungemachter Hausaufgaben? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich recherchiere gerade wegen meiner 11jährigen Tochter. Wir - wohnhaft in Baden Württemberg - hatten heute ein Gespräch mit der Klassenlehrerin und der Direktorin der Schule.

Meine Tochter ist ein diagnostiziertes ADS-Kind mit starken Konzentrationsschwierigkeiten, was gepaart mit ihrer akuten Unlust und extremen Dickkopf zu heftigen Problemen führt, das bestreite ich nicht. So unverständlich es scheint, aber auch gegenüber Konsequenzen ist sie immun, egal ob man mit Belohnung lockt oder Strafen androht. Wir machen eine Therapie, haben Familienhilfe übers JA und versuchen seit nunmehr 4 Jahren, der Sache Herr zu werden und ihr zu helfen. Mit wechselndem Erfolg. Auch Maßnahmen seitens der Schule wie Nachsitzen brachten keinen langfristigen Erfolg. Soweit die Vorgeschichte.

Heute nun wurde unter Berufung auf $90 des Schulgesetzes der Unterrichtsausschluss angedroht. Mal abgesehen davon, dass dies m.E. nach in keinem Verhältnis zum 'Vergehen steht frage ich mich, ob es gerade in Anbetracht der Umstände (ADS) überhaupt korrekt ist, dies zu verhängen? Eine befreundete Mutter, die während der Grundschulzeit unserer Kinder Elternbeiratsvorsitzende war und sich recht gut auskennt meinte, dass es da Ausnahmeregelungen gerade für solche Fälle gäbe. Ich recherchiere nun schon ewig und werde nicht fündig (vielleicht suche ich auch falsch) und wollte mal fragen, ob es 'Präzedenzfälle' gibt? Oder einen Paragraphen, der Ausnahmen regelt? Wie ist die Rechtslage?

Ich hoffe, die Frage ist richtig gestellt... ich fühle mich einfach nur hilflos. Danke schonmal.

LG,
Sterni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sternkind,

ich antworte nicht auf eine einzelne Person bezogen, weil das als Rechtsberatung ausgelegt werden könnte, sondern allgemein:
Zitat:
eine 11jährige Schülerin in Baden-Württemberg
ein Gespräch mit der Klassenlehrerin und der Direktorin der Schule.
Welche Klasse an welcher Schulart?

Zitat:
ein diagnostiziertes ADS-Kind mit starken Konzentrationsschwierigkeiten, was gepaart mit akuter Unlust und extremer Dickköpfigkeit zu heftigen Problemen führt.

auch gegenüber Konsequenzen ist sie immun, egal ob man mit Belohnung lockt oder Strafen androht. Eine Therapie läuft, die Familie hat Familienhilfe übers JA und versucht seit nunmehr 4 Jahren, der Sache Herr zu werden und ihr zu helfen. Mit wechselndem Erfolg. Auch Maßnahmen seitens der Schule wie Nachsitzen brachten keinen langfristigen Erfolg.
Vermutlich ist das Kind in einer Therapie? Was für eine Therapie? Oder ist das eine Familientherapie, an der die Eltern teilnehmen?

Hat das Kind einen Kinderarzt, dem die Familie vertrauen kann?

Lebt das Kind bei beiden Eltern? Lassen sich beide Eltern bei einer Erziehungsberatungsstelle beraten?

Gibt es an der Schule eine/n Beratungslehrer/in? Wie sind die Erfahrungen der Eltern mit ihr/ihm?

Wurde schon mal ein Schulpsychologe hinzugezogen? Wie waren die Erfahrungen?


Zitat:
wurde unter Berufung auf $90 des Schulgesetzes der Unterrichtsausschluss angedroht. Mal abgesehen davon, dass dies m.E. nach in keinem Verhältnis zum 'Vergehen steht frage ich mich, ob es gerade in Anbetracht der Umstände (ADS) überhaupt korrekt ist, dies zu verhängen? Eine befreundete Mutter, die während der Grundschulzeit unserer Kinder Elternbeiratsvorsitzende war und sich recht gut auskennt meinte, dass es da Ausnahmeregelungen gerade für solche Fälle gäbe.
Es gibt keine generelle Regelung, dass bei diagnostizierten ADS-Kindern Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich nicht angewandt werden dürfen.

Wenn Sie schreiben, dass andere Maßnahmen der Schule nicht zu einem langfristigen Erfolg geführt haben, wäre damit zumindest eine Grundvoraussetzung für Ordnungsmaßnahmen gegeben.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sternkind71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,

Danke für die Antwort.

Zitat:
Welche Klasse an welcher Schulart?

6. Klasse Realschule

Zitat:
Vermutlich ist das Kind in einer Therapie? Was für eine Therapie? Oder ist das eine Familientherapie, an der die Eltern teilnehmen?

Ja, das Kind ist in Therapie bei einer Psychologin. Es ist eine Kombination aus Verhaltens- und Familientherapie. Es gibt Einzelstunden für das Kind, aber auch für die Eltern sowie gemeinsame Stunden. Vor dieser Therapie wurde bereits eine Verhaltenstherapie bei einer Heilpädagogin gemacht. Außerdem wurde seit 2 1/2 Jahren übers JA eine Familienhelferin eingesetzt, diese Maßnahme läuft (eigentlich) jetzt aus.

Zitat:
Hat das Kind einen Kinderarzt, dem die Familie vertrauen kann?

Ja, es gibt einen guten Kinderarzt.

Zitat:
Lebt das Kind bei beiden Eltern? Lassen sich beide Eltern bei einer Erziehungsberatungsstelle beraten?

Ja - siehe oben.

Zitat:
Gibt es an der Schule eine/n Beratungslehrer/in? Wie sind die Erfahrungen der Eltern mit ihr/ihm?

Ja, gibt es. Diese hat das Kind trotz vorliegender Diagnose auf Drängen der Klassenlehrerin noch einmal getestet. Der Kontakt zu ihr beschränkte sich auf ein Telefonat nach diesem Test. Sie meinte, es sei nicht nötig, dass sie sich bei den bestehenden Hilfen in der Familie nicht auch noch reinhängen möchte/müsse.

Zitat:
Wurde schon mal ein Schulpsychologe hinzugezogen? Wie waren die Erfahrungen?

Bin überfragt, ob es an der Schule überhaupt einen Psychologen gibt. Der einzige Psychologe 'im Einsatz' ist die Psychologin aus der Therapie, mit der beim nächsten Termin am heutigen Nachmittag die Sache besprochen werden soll.

Zitat:
Es gibt keine generelle Regelung, dass bei diagnostizierten ADS-Kindern Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich nicht angewandt werden dürfen.
Wenn Sie schreiben, dass andere Maßnahmen der Schule nicht zu einem langfristigen Erfolg geführt haben, wäre damit zumindest eine Grundvoraussetzung für Ordnungsmaßnahmen gegeben.

Ich bin nicht generell gegen Ordnungsmaßnahmen, nur sehe ich hier keine Verhältnismäßigkeit. Wo ist die Gefährdung der Mitschüler durch die ungemachten Hausaufgaben des Kindes? Inwiefern kann man dies als Bedrohung ansehen? Sie hat doch niemanden verprügelt... im Gegenteil, das Kind ist im Unterricht ruhig und unauffällig - bis eben auf die häufig (nicht immer) fehlenden Hausaufgaben.

LG,
Sterni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sterni,
Zitat:
das Kind ist im Unterricht ruhig und unauffällig - bis eben auf die häufig (nicht immer) fehlenden Hausaufgaben.
Das heißt, wenn die Schule keine Hausaufgaben aufgeben würde, gäbe es gar keine wesentlichen Probleme?
Oder ist das Hausaufgabenproblem eher das Vehikel, über das die Schule die sonstigen Probleme mit dem Kind im Unterricht vielleicht loswerden könnte?

Zu Hausaufgaben gibt es sehr unterschiedliche Einstellungen. Viele Lehrer fordern, dass die Eltern kontrollieren und gewährleisten, dass die Kinder die Hausaufgaben machen. Manche dagegen sind der Ansicht, dass die Hausaufgaben das Kind nur dann wirklich weiterbringen, wenn es sie völlig selbständig macht. An Ganztagsschulen gibt es in der Regel keine Hausaufgaben (oft müssen aber Vokabellernen und Klassenarbeitenvorbereitungen noch zu Hause gemacht werden).

Zitat:
Wo ist die Gefährdung der Mitschüler durch die ungemachten Hausaufgaben des Kindes?
Die Lehrer werden argumentieren, dass ein Kind, das sehr häufig keine Hausaufgaben macht, ein schlechtes Vorbild für die anderen Kinder darstellt, und dass man das deswegen auf Dauer nicht akzeptieren kann. Eigentlich ist das m.E. mehr eine Gefährdung der Autorität der Lehrer als der anderen Kinder, aber es könnte sicher auch Eltern in der Klasse geben, die das anders sehen.

Zitat:
Bin überfragt, ob es an der Schule überhaupt einen Psychologen gibt. Der einzige Psychologe 'im Einsatz' ist die Psychologin aus der Therapie, mit der beim nächsten Termin am heutigen Nachmittag die Sache besprochen werden soll.
In Baden-Württemberg gibt es bei den Schulämtern Schulpsychologen, zu denen man hingehen könnte und die dann evtl. auch mal in die Schule zu einem Gespräch mit den Lehrern kommen würden:
http://www.schulpsychologie-bw.de/lsbw_adressen.html

Bin schon gespannt, was die behandelnde Psychologin zum Thema sagt.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wie ist das Kind leistungsmäßig ?
Steckt da viellt. der Gedanke dahinter das Kind auf eine Hautschule zu schicken ?

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sternkind71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt, hallo Roni,

Danke euch beiden für eure Rückmeldungen.

Zitat:
Das heißt, wenn die Schule keine Hausaufgaben aufgeben würde, gäbe es gar keine wesentlichen Probleme?

Korrekt. Bis auf die Langsamkeit/Konzentrationsschwäche, die ADS-bedingt ist.

Zitat:
Oder ist das Hausaufgabenproblem eher das Vehikel, über das die Schule die sonstigen Probleme mit dem Kind im Unterricht vielleicht loswerden könnte?

Wie ich sagte - es ist ein unauffälliges Kind, das im Unterricht nicht stört.

Ansonsten vertrete auch ich die Ansicht, dass die Hausaufgaben nur dann sinnvoll sind, wenn sie das Kind allein macht - mit Ansporn und Unterstützung, falls Fragen auftauchen bzw. in diesem Sonderfall das Kind wegträumt. Was die Gefährdung der Lehrerautorität angeht, sehe ich das ähnlich wie du.

Die behandelnde Psychologin wird telefonisch Kontakt zur Schulleiterin aufnehmen. Sie sagt, in diesem speziellen Fall wäre ein Unterrichtsausschluss der absolut falsche Weg und würde nur das Gegenteil erreichen. Ich bin gespannt, was ich erfahren werde über Reaktion o.ä. Danke für den Link, bei Bedarf (falls das Gespräch zwischen der behandelnden Psychologin und der Rektorin nicht gut verläuft) wird der sicher zur Anwendung kommen.

Roni, die Leistungen sind mittelmäßig, liegen zwischen 3 und 4. Der Gedanke dürfte da durchaus dahinterstecken, da das schon in der 5. Klasse zur Sprache kam. Ein Kind mit Gymnasialempfehlung ist aber auf der Hauptschule sicher fehl am Platz. Diese Form von Abschiebung zeigt mir nur die Hilflosigkeit und *sorry* Unfähigkeit der Lehrer.

LG,
Sterni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Roni, die Leistungen sind mittelmäßig, liegen zwischen 3 und 4. Der Gedanke dürfte da durchaus dahinterstecken


von den Noten her eig eher unauffällig. An einen Schulwechsel sollte man erst mit 4 - 5 rechnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sterni,

in Münsingen und Esslingen gibt es zwei sehr ambitionierte Projekte, um ADS-Kindern zu guter Bildung zu verhelfen. Leider sind beide Projekte in große Zahlungsschwierigkeiten gerutscht (der Staat bezuschusst die Lehrergehälter an Privatschulen in den ersten drei Jahren überhaupt nicht): Heidenheimer Zeitung

Mir scheint, es ist den Politikern einfach zu teuer, genügend Lehrer so auszubilden, dass auch die etwa fünf Prozent ADS-Kinder, die etwa fünf Prozent LRS-Kinder und die etwa zwei Prozent Hochbegabten angemessen gefördert werden können. Das kann man den einzelnen Lehrern eigentlich gar nicht persönlich vorwerfen.

Man kann wohl nur schauen, wie man für sein Kind einen Weg findet, durch das für den Durchschnitt konzipierte Schulsystem einigermaßen heil durchzukommen. Notfalls würde ich dem Kind die Hausaufgabenlösungen vorbereiten, damit es sie nur abzuschreiben braucht.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sternkind71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Roni, ein Schulwechsel würde das Kind auch extrem treffen, da es sich ohnehin schwer tut Freundschaften zu schließen. Es wäre wirklich das letzte Mittel der Wahl.

Kurt, Esslingen ist nicht weit weg von hier und ich kenne das Projekt, nur fehlt der Familie leider das nötige Kleingeld, um die Schulgebühren aufzubringen. Schade, dass es wohl tatsächlich so ist, dass für die Ausbildung der Lehrer kein Geld übrig ist. Aber Hauptsache über Pisa jammern.

Ich danke euch beiden nochmals.

LG,
Sterni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.