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Rücktritt des Kassenwarts vor eigentl. Amtsende

 
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Steve35L
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:04    Titel: Rücktritt des Kassenwarts vor eigentl. Amtsende Antworten mit Zitat

Hallo!

In einem Verein ist der Kassenwart vorzeitig zurückgetreten. Laut Satzung besteht der Vorstand aus 1. Vorsitzender und Kassenwart. Diese blieben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstände. Beschlussfähig ist der Vorstand mit mindestens 2/3 seiner Mitglieder.

Aber der Kassenwart ist vorzeitig zurückgetreten. Ist der Vorstand momentan überhaupt handlungsfähig?

Wie ist hier die Rechtslage?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus

Grüße

Steven
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

kommt drauf an wer vetretungsberechtigt ist

Gruß roni
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Steve35L
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten.

Muss der KEINE außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

Grüße

Steven
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischen handlungsfähig und beschlussfähig ist zu unterscheiden
Der Verein ist zwar handlungsfähig, der Vorsitzende handelt aber ohne Beschlussgrundlage mit erhöhtem Haftungsrisiko.
_________________
Spezi

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Steve35L
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher schon mal vielen Dank!!

Das heißt, der 1. Vorsitzender kann für fast 2 Jahre den alleinigen Vorstand darstellen? Der Kassenwart trat jedoch zurück, weil er zu keiner Vorstandssitzung eingeladen wurde und der 1. Vorsitzender hat vorher trotzdem einen vierstelligen Betrag ohne Absprache überwiesen. Es wird sogar davon ausgegangen, dass es sich um zweckgebundene Spendengelder handelt.
Abgeshen von dem strafrechtlichen Aspekt kann er weiterhin alleine machen, was er will?


Vielen Dank im Voraus!

Steven
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

können kann man viel, aber auch dürfen ?

Schon mal § 37 BGB angesehen. Steht in der Satzung auch etwas darüber?

Außerdem interessiert sich auch das Vereinsregister dafür, dass die Eintragungen korrekt sind und verhängt Busgelder..

( §§ 69 und 78 BGB )
_________________
Spezi

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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Wenn der 1. Vorsitzende gleichzeitg die Geschäfte des Kassenwrts übernimm ( wie hier wohl der Fall ) ist das nicht zulässig. Soweit ich weis bezeichnet man sowas als Personalunion Frage

Gruß roni
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Steve35L
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vereinsregister ist NUR der 1 Vorsitzender eingetragen! Weiter steht in der Satzung: "Zusätzlich können jederzeit außerordentliche Jahreshauptversammlungen entweder vom Vorstand oder auf Antrag an den Vorstand von mindestens 25% aller seit mindestens 3 Monaten endgültig dem Verein angehörende Mitglieder einberufen werden".

Aber der 1. Vorsitzender hat die hierfür nötigen Adressen. Also können diese nicht benachrichtigt werden.

Steven
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Um ein Verfahren nach § 37 BGB einzuleiten, kann man gerichtlich durchsetzen, dass einem Mitglied Einsicht in die Mitgliederliste gewährt wird, wenn der Vorsitzende dieses verweigert..
Man könnte so die Daten mit einer digitalen Kamera festhalten um Unterschriften zu erlangen.
_________________
Spezi

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Steve35L
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

An Alle, die antworteten vielen vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Steven
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